Rückgängig gemacht: Grundstücksübertragungsvertrag galt nicht mehr
Rückgängig gemacht: Grundstücksübertragungsvertrag galt nicht mehr Verträge sind einzuhalten – so lautet ein uraltes Rechtsprinzip. Doch es gibt auch Ausnahmesituationen. Ein heillos zerrüttetes Verhältnis zwischen den Vertragspartnern kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu führen, dass bestimmte…