Kurios: Treppe als Vor- und Nachteil Gericht musste in Sachen Maisonette entscheiden

Treppe als Vor- und Nachteil Gericht musste in Sachen Maisonette entscheiden

Es macht den beson­de­ren Reiz von Mai­so­nette­woh­nun­gen aus, dass sie wegen der Ver­bin­dung zwei­er Ebe­nen gleich­sam ein “Haus im Haus” dar­stel­len. Doch wie ist im Sin­ne des Miet­spie­gels die Tat­sa­che ein­zu­schät­zen, dass stets eine Ver­bin­dungs­trep­pe zu über­win­den ist? Eine Zivil­kam­mer woll­te jeden­falls der Argu­men­ta­ti­on eines Ver­mie­ters nicht fol­gen, hier lie­ge ein wohn­wert­stei­gern­der Aspekt vor. Im Urteil hieß es nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS: “Es han­delt sich bei dem Umstand, dass ein Teil der Woh­nung (nur) über eine Trep­pe erreicht wer­den kann, auch kei­nes­falls aus­schließ­lich um einen Vor­teil, son­dern zugleich einen Nach­teil, der die Woh­nung für einen Teil poten­zi­el­ler Mie­ter unat­trak­tiv macht.”

(Land­ge­richt Ber­lin, Akten­zei­chen 65 S 19520)

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Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
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Bild­un­ter­schrift: Gericht muss­te in Sachen Mai­so­nette entscheiden
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