Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland : Bei Missachtung können Bußgelder und sogar Gefängnis drohen !

Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland : Bei Missachtung können Bußgelder und sogar Gefängnis drohen !

Ins­be­son­de­re auf Rei­sen kön­nen die Fol­gen eines Ver­kehrs­ver­sto­ßes ver­hee­rend sein. Beson­ders hei­kel ist für Urlau­ber ein Ent­zug der Fahr­erlaub­nis in der Frem­de. Was also tun, wenn die Poli­zei im Aus­land den Füh­rer­schein ein­kas­siert und gilt das Fahr­ver­bot dann auch im Hei­mat­land ? Die Ant­wor­ten kennt die CODU­KA GmbH als Betrei­ber des Por­tals Geblitzt​.de.

Urlaubs­frust bei Führerscheinentzug

Wird man hier­zu­lan­de zum Bei­spiel wegen zu hoher Geschwin­dig­keit geblitzt oder beim Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss erwischt, kann je nach Schwe­re des Ver­sto­ßes der Ent­zug der Fahr­erlaub­nis dro­hen. Dass die­se Sank­ti­on nicht nur in Deutsch­land mög­lich ist, weiß Rechts­an­walt Tom Lou­ven. Der auch im Auf­trag für Geblitzt​.de täti­ge Exper­te für Ver­kehrs­recht sagt : „Wer im Aus­land gegen gül­ti­ge Ver­kehrs­vor­schrif­ten ver­stößt, muss damit rech­nen, dass der Füh­rer­schein ein­ge­zo­gen wird. Damit ist die Wei­ter­fahrt im jewei­li­gen Land unter­sagt. Dabei kann die Fahr­erlaub­nis aber nicht dau­er­haft ent­zo­gen wer­den, denn das ist nur deut­schen Behör­den vorbehalten.“

Kei­ne Wei­ter­fahrt ohne Führerscheinpapiere

Die aus­län­di­sche Behör­de kann den Füh­rer­schein dem­zu­fol­ge ledig­lich ver­wah­ren. In die­sem Fall ist es nicht immer ein­fach, die Papie­re zurück­zu­er­hal­ten. Auf­grund der unter­schied­li­chen Vor­ge­hens­wei­se ein­zel­ner Län­der soll­te man sich von einem Anwalt bera­ten las­sen. Was aber, wenn der Füh­rer­schein nicht direkt vor Ort wie­der aus­ge­hän­digt wird und kei­ner der Mit­rei­sen­den im Besitz einer Fahr­erlaub­nis ist : Darf man sich den­noch hin­ter das Lenk­rad set­zen ? Hier mahnt Lou­ven zur Vor­sicht : „Dar­auf soll­te man bes­ser ver­zich­ten. Wird man ange­hal­ten und hat kei­ne gül­ti­gen Papie­re dabei, dro­hen in Deutsch­land Buß­gel­der. Durch­fährt man einen Dritt­staat, kön­nen die Sank­tio­nen noch deut­lich höher sein.“

Gilt ein in Deutsch­land ver­häng­tes Fahr­ver­bot auch im Ausland ?

Auch im umge­kehr­ten Fall soll­te man es nicht dar­auf ankom­men las­sen. Wird der Füh­rer­schein von deut­schen Behör­den nach einem Ver­kehrs­ver­stoß ver­wahrt, sind Fahr­ten im Aus­land kei­ne gute Idee. Andern­falls kön­nen emp­find­li­che Buß­gel­der wegen des Nicht­mit­füh­rens eines gül­ti­gen Füh­rer­scheins anfal­len. In man­chen Län­dern ist sogar eine Beschlag­nah­me des Fahr­zeugs oder eine Haft­stra­fe denk­bar, da die Poli­zei­be­am­ten im Zwei­fel davon aus­ge­hen kön­nen, dass der Füh­rer­schein nicht nur ver­ges­sen wur­de, son­dern gar kei­ne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis vorliegt.

Aner­ken­nung von Ver­kehrs­ver­stö­ßen inner­halb der Euro­päi­schen Union

Der­zeit ist die EU-wei­te Ver­fol­gung der Ver­ur­sa­cher von Ver­stö­ßen im Stra­ßen­ver­kehr noch unein­heit­lich und zumeist kom­pli­ziert. Um die grenz­über­schrei­ten­de Zusam­men­ar­beit zu opti­mie­ren, soll es im Zuge der neu­en EU-Füh­rer­schein-Richt­li­nie für die ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten aber künf­tig ein­fa­cher wer­den. Mit­hil­fe eines Zugangs zu allen natio­na­len Füh­rer­schein­re­gis­tern könn­te ein Ent­zug der Fahr­erlaub­nis gegen­sei­tig aner­kannt wer­den und damit in der gesam­ten EU gelten.

Rege­lun­gen bei Ver­lust und Diebstahl

Weit­aus weni­ger pro­ble­ma­tisch gestal­tet sich die Vor­ge­hens­wei­se, wenn man sei­nen Füh­rer­schein im Aus­land ver­lo­ren hat oder er gestoh­len wur­de. Dann soll­te sowohl die ört­li­che Poli­zei als auch das deut­sche Kon­su­lat bzw. die Bot­schaft dar­über in Kennt­nis gesetzt wer­den. Die Mit­ar­bei­ter von Kon­su­lat oder Bot­schaft neh­men in der Fol­ge Kon­takt mit der zustän­di­gen natio­na­len Behör­de in Deutsch­land auf. Kommt dabei her­aus, dass die Fahr­erlaub­nis unein­ge­schränkt gül­tig ist, kann die Poli­zei ein vor­läu­fi­ges Doku­ment aus­stel­len, mit dem der Betrof­fe­ne im Urlaubs­land für einen begrenz­ten Zeit­raum fah­ren darf.

Buß­geld­vor­wür­fe stets über Geblitzt​.de prü­fen lassen

Bei Geblitzt​.de arbei­tet die CODU­KA GmbH eng mit gro­ßen Anwalts­kanz­lei­en zusam­men und ermög­licht es Betrof­fe­nen, sich gegen Buß­gel­der, Punk­te und Fahr­ver­bo­te zu weh­ren. Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten eines voll­stän­di­gen Leis­tungs­spek­trums unse­rer Part­ner­kanz­lei­en. Ohne eine vor­han­de­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die CODU­KA GmbH als Pro­zess­fi­nan­zie­rer die Kos­ten der Prü­fung der Buß­geld­vor­wür­fe und auch die Selbst­be­tei­li­gung Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Täg­lich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfra­gen. 12 % der betreu­ten Fäl­le wer­den ein­ge­stellt, bei wei­te­ren 35 % besteht die Mög­lich­keit einer Strafreduzierung.

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Quel­le : Jan Ginhold, Geschäfts­füh­rer CODU­KA GmbH
Ori­gi­nal-Con­tent von : CODU­KA GmbH, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Grü­beln­der Mann in PKW
Bildrechte:©CODUKA GmbH
Fotograf:©Krakenimages.com / shutterstock

 

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