Bad, WC, etc. Wenn sich die Justiz mit Sanitär- und Wellnessfragen befassen muss

Ein WC-Spülkasten, in dem ständig das Wasser nachläuft, kann zu hohen Kosten und zu einer dauernden Geräuschentwicklung führen

Nass­zel­len sind in Häu­sern und Woh­nun­gen schlicht unver­zicht­bar. Ohne Bad und WC wären die Nut­zungs­mög­lich­kei­ten einer Immo­bi­lie erheb­lich ein­ge­schränkt. Dar­über hin­aus gibt es in man­chen Objek­ten noch zusätz­li­che Well­ness-Ein­hei­ten wie zum Bei­spiel eine Sau­na oder sogar ein Schwimm­bad. Der Info­dienst Recht und Steu­ern der LBS hat für sei­ne Extra-Aus­ga­be eini­ge Urtei­le dazu gesammelt.

WC-Schüs­seln kön­nen sowohl ste­hend als auch an der Wand hän­gend mon­tiert wer­den, wobei letz­te­re Vari­an­te als etwas moder­ner gilt. Das Land­ge­richt Ber­lin (Akten­zei­chen 67 S 375/16) stell­te in einem Urteil fest, ein wand­hän­gen­des WC und ein Struk­tur­heiz­kör­per als Hand­tuch­wär­mer sei­en als wohn­wert­erhö­hen­de Merk­ma­le zu berücksichtigen.

Ver­fügt eine Wohn­an­la­ge in ihrem Gemein­schafts­ei­gen­tum über ein Schwimm­bad, dann kann dies ange­sichts tech­nisch-bau­li­cher Pro­ble­me nicht ein­fach geschlos­sen wer­den. Die Eigen­tü­mer haben einen Anspruch auf die Nut­zung. Gege­be­nen­falls müs­se das Schwimm­bad sogar saniert wer­den, so das Amts­ge­richt Mün­chen (Akten­zei­chen 485 C 12234/16).

Manch­mal macht eine Krank­heit die gewohn­te Nut­zung einer Nass­zel­le extrem beschwer­lich. So konn­te ein Mie­ter wegen eines Rücken­lei­dens nur noch unter gro­ßem Auf­wand den Bade­wan­nen­rand über­win­den. Ein Pfle­ge­lift und die Hil­fe durch eine Pfle­ge­kraft wären sehr auf­wän­dig gewe­sen. Des­we­gen durf­te der Mie­ter nach einer Ent­schei­dung des Amts­ge­richts Ber­lin-Char­lot­ten­burg (Akten­zei­chen 233 C 543/14) eine Step-In-Wan­ne einbauen.

Ein WC-Spül­kas­ten, in dem stän­dig das Was­ser nach­läuft, kann zu hohen Kos­ten und zu einer dau­ern­den Geräusch­ent­wick­lung füh­ren. Man darf von Mie­tern erwar­ten, dass sie auf die­ses Pro­blem auf­merk­sam wer­den und es mel­den. Reagie­ren sie nicht und sind dadurch im Lau­fe der Zeit die Betriebs­kos­ten stark gestie­gen, dann müs­sen sie nach Ansicht des Land­ge­richts Hanau (Akten­zei­chen 2 S 123/19) selbst dafür aufkommen.

Es kommt immer wie­der vor, dass Mie­ter im All­tag bestimm­te Heiz­kör­per nicht nut­zen – zum Bei­spiel, weil sie sich in bestimm­ten Räu­men nicht auf­hal­ten oder dort grund­sätz­lich nicht hei­zen wol­len. Trotz­dem haben sie kei­nen Anspruch auf eine Ver­plom­bung oder Still­le­gung die­ser Heiz­kör­per. Das Amts­ge­richt Mün­chen (Akten­zei­chen 416 C 10714/20) wies einen ent­spre­chen­den Antrag zurück.

Es gehört zu den Pflich­ten eines Archi­tek­ten, bei der Ein­rich­tung eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses die Bau­aus­füh­rung der Abwas­ser­rohr­lei­tung zu über­wa­chen. Kommt es wegen einer Ver­nach­läs­si­gung die­ser Pflicht im Nach­hin­ein zu Ver­stop­fun­gen der Toi­let­te, muss der Archi­tekt laut Ober­lan­des­ge­richt Bran­den­burg (Akten­zei­chen 4 U 59/15) dafür haften.

Nicht immer ist Mie­tern auf Anhieb klar, dass bestimm­te Boden­be­lä­ge einer beson­de­ren Pfle­ge bedür­fen. So stell­te das Land­ge­richt Düs­sel­dorf (Akten­zei­chen 21 S 13/15) fest, ein sehr emp­find­li­cher Mar­mor­fuß­bo­den im Toi­let­ten­be­reich sei nicht der Nor­mal­fall. Der Ver­mie­ter müs­se hier auf spe­zi­el­le Pfle­ge- und Nut­zungs­er­for­der­nis­se hinweisen.

Die Erneue­rung brü­chi­ger Sili­kon­fu­gen im Bade­zim­mer fällt nicht unter die Klau­sel zu den Klein­re­pa­ra­tu­ren, die von den Woh­nungs­mie­tern auf eige­ne Kos­ten getra­gen wer­den müs­sen. Die Ver­trags­klau­sel zu den Klein­re­pa­ra­tu­ren ist nach Über­zeu­gung des Amts­ge­richts Ber­lin-Mit­te (Akten­zei­chen 5 C 93/16)) hier „nicht anwend­bar“, denn eine Sili­kon­ver­fu­gung sei „bereits begriff­lich kein Instal­la­ti­ons­ge­gen­stand“, auf den die Ver­trags­klau­sel Bezug nehme.

Es mag nicht immer gleich mit Gesund­heits­ge­fah­ren ver­bun­den sein, aber es ist trotz­dem sehr unschön, wenn brau­nes Was­ser aus den Häh­nen kommt und zudem im Bad das Kalt­was­ser nicht regu­liert wer­den kann. Die­se Kom­bi­na­ti­on von zwei Män­geln recht­fer­ti­ge eine zehn­pro­zen­ti­ge Miet­min­de­rung, beschied das Amts­ge­richt Müns­ter (Akten­zei­chen 7 C 4009/15)

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Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Wenn sich die Jus­tiz mit Sani­tär- und Well­ness­fra­gen befas­sen muss Nass­zel­len sind in Häu­sern und Woh­nun­gen schlicht unver­zicht­bar. Ohne Bad und WC wären die Nut­zungs­mög­lich­kei­ten einer Immo­bi­lie erheb­lich eingeschränkt.

Bild­rech­te : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Foto­graf : Bun­des­ge­schäfts­stel­le LBS

 

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