Dirk Wiese informiert über Entlastungen für das Handwerk

„Der Angriffs­krieg Russ­lands gegen die Ukrai­ne hat eine Zei­ten­wen­de ein­ge­läu­tet“. Er hat schwer­wie­gen­den Fol­gen – auch für Deutsch­land. Stei­gen­de Prei­se und hohe Ener­gie­kos­ten stel­len uns auf die Pro­be. Wir müs­sen in die­sen Zei­ten zusam­men­hal­ten : „Wir als Ampel­ko­ali­ti­on tun alles dafür, dass Ener­gie bezahl­bar bleibt!“ so Dirk Wie­se, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter für den HSK und gleich­zei­tig stell­ver­tre­ten­der Vor-sit­zen­der der SPD-Bundestagsfraktion.

Wie­se gibt einen Über­blick über die zahl­rei­chen Maß­nah­men und Hilfs­pa­ke­te, die Bun­des­re­gie­rung in den ver­gan­ge­nen Mona­ten auf den Weg gebracht hat um Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher, sowie klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) zu entlasten.

Im Jahr 2022 haben wir zunächst drei Ent­las­tungs­pa­ke­te auf den Weg gebracht. Sie ent­hal­ten eine Kom­bi­na­ti­on aus unter­schied­li­chen Maß­nah­men, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und die Wirt­schaft ent­las­ten : steu­er­li­che Erleich­te­run­gen und Direktzahlungen.

Am 21. Okto­ber 2022 hat der Deut­sche Bun­des­tag dann die Grund­la­ge für die Finan­zie­rung des Abwehr­schirms in Höhe von 200 Mil­li­ar­den Euro geschaf­fen. Damit sol­len die Ener­gie­kos­ten begrenzt und die Fol­gen für Haus­hal­te und Unter­neh­men abge­fe­dert werden.

Durch die Sofort­hil­fe im Dezem­ber wird Haus­hal­ten und Unter­neh­men mit einem Ver­brauch von weni­ger als 1,5 Mil­lio­nen kWh Gas oder Wär­me im Jahr eine monat­li­che Zah­lung im Dezem­ber 2022 erlas­sen. Die­se Ent­las­tung über­brückt die Zeit bis zur Ein­füh­rung der Gas­preis­brem­se. Von der Sofort­hil­fe im Dezem­ber wer­den neben den Hand­werks­be­trie­ben nach der Anpas­sung des ursprüng­li­chen Geset­zes­ent­wurfs auf Betrei­ben des SPD-Hand­werks­be­auf­trag­ten Han­nes Wal­ter auch expli­zit die Bil­dungs­ein­rich­tun­gen des Hand­werkspro­fi­tie­ren, fasst Wie­se zusammen.

„Mit der Gas­preis­brem­se wird der Gas­preis über einen Zuschuss ab März 2023 bis April 2024 redu­ziert. Im März wer­den rück­wir­kend auch die Ent­las­tungs­be­trä­ge für Janu­ar und Febru­ar 2023 ange­rech­net. Die Gas­preis­brem­se deckelt den Preis bei 12 Cent pro kWh für Haus­hal­teund klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men mit einem mit einem Gas­ver­brauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr. Die Decke­lung wird bis zu einer Ver­brauchs­men­ge von 80 Pro­zent des im Sep­tem­ber 2022 pro­gnos­ti­zier­ten Jah­res-ver­brauchs gel­ten.“, ergänzt Wie­se. Fern­wär­me­kun­den erhiel­ten eben­falls 80 Pro-zent ihres im Sep­tem­ber 2022 pro­gnos­ti­zier­ten Ver­brauchs zu einem garan­tier­ten Brut­to­ar­beits­preis von 9,5 Cent pro kWh.

Die befris­te­te Gas­preis­brem­se wird ab Janu­ar 2023 der von den hohen Prei­sen betrof­fe­nen Indus­trie dabei hel­fen, Pro­duk­ti­on und Beschäf­ti­gung zu sichern. Unter­neh­men mit einem Gas­ver­brauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhal­ten 70 Pro­zent ihres Gas­ver­brauchs, bezo­gen auf ihren Ver­brauch im Jahr 2021, zu einem garan­tier­ten Net­to-Arbeits­preis von 7 Cent pro kWh. Wär­me­kun­den erhal­ten 70 Pro­zent ihres Ver­brauchs, der dem Sep­tem­ber-Abschlag 2022 zugrun­de liegt, zu einem garan­tier­ten Arbeits­preis von 7,5 Cent pro kWh.

Aber auch die am 15. Dezem­ber 2022 im Bun­des­tag beschlos­se­ne Strom­preis­brem­se ist zen­tra­ler Bestand­teil der Ent­las­tun­gen für das Hand­werk, erklärt Wie­se. Die Strom­preis­brem­se ent­las­te Haus­hal­te und Unter­neh­men mit sehr hohen Strom­prei­sen. Sie fol­ge der glei­chen Logik wie die Gas­preis­brem­se. Für ein Grund­kon­tin­gent von bis zu 80 Pro­zent des bis­he­ri­gen Ver­brauchs bei Haus­hal­ten und KMU mit einem Strom­ver­brauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird ein Deckel bei 40 Cent pro kWh brut­to ein­ge­zo­gen. Für jede wei­te­re Kilo­watt­stun­de fällt der Preis im Lie­fer­ver­trag an. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rück­wir­kend auch für die Mona­te Janu­ar und Febru­ar 2023. Für Indus­trie­kun­den soll die Gren­ze bei 13 Cent zuzüg­lich Steu­ern, Abga­ben und Umla­gen für 70 Pro­zent des bis­he­ri­gen Ver­brauchs gelten.

Dirk Wie­se fügt hin­zu : „Für die Fäl­le, in denen Unter­neh­men gar nicht oder nicht in aus­rei­chen­dem Maße von der Strom- und Gas­preis­brem­se pro­fi­tie­ren, wird ein Här­te­fall­fonds ein­ge­rich­tet. Die Kon­fe­renz der Wirt­schafts­mi­nis­te­rin­nen und Wirt­schafts­mi­nis­ter hat am 25. Novem­ber 2022 Eck­punk­te für die Umset­zung der Här­te­fall­re­ge­lun­gen vor­ge­legt. Antrag­stel­lung und Abwick­lung der Hil­fen soll über die Län­der erfol­gen. Am 8. Febru­ar 2023 hat der Haus­halts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges 400 Mil­lio­nen Euro für KMU frei­ge­macht. Sie sol­len Unter­stüt­zung erhal­ten, wenn sie durch extre­me Preis­stei­ge­run­gen bei Öl und Pel­lets betrof­fen sind. Aktu­ell wird eine Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung zwi­schen Bund und Län­dern geschlos­sen, um die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung festzulegen.“

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Quel­le : Dirk Wiese
Fotokredit:©Dirk Wiese

 

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