Dirk Wiese : Erleichterungen für die Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen

Dirk Wiese : Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen

Mit dem Gesetz­ent­wurf zur Ein­füh­rung digi­ta­ler Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen in Ver­ei­nen ermög­licht die Ampel-Koali­ti­on Ver­ei­nen auch ohne Sat­zungs­än­de­run­gen ihre Mit­glie­der­ver­samm­lung im vir­tu­el­len Raum abhal­ten zu kön­nen. Damit geht die Ampel-Koali­ti­on wir einen gro­ßen Schritt Rich­tung Digi­ta­li­sie­rung im Ver­eins­we­sen und sor­gen für grö­ße­re Flexibilität.

„Das Ver­eins­we­sen spielt eine gro­ße Rol­le im all­täg­li­chen Leben vie­ler Men­schen. Die Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen sind das Herz eines jeden Ver­eins. Das gesetz­li­che Leit­bild sieht die Ver­samm­lung in Prä­senz vor. Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie haben wir aber mit einer Son­der­re­ge­lung den Ver­ei­nen mehr Fle­xi­bi­li­tät ermög­licht, um das Ver­eins­we­sen auch mit digi­ta­len Sit­zun­gen am Leben zu erhal­ten. Jetzt haben wir eine dau­er­haf­te Rege­lung gefun­den“, so der hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, Dirk Wiese.

Wäh­rend der Kon­takt­be­schrän­kun­gen auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie waren Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen in Prä­senz nur unter gro­ßen Schwie­rig­kei­ten plan- und durch­führ­bar. Daher erleich­ter­te der Gesetz­ge­ber die Ver­eins­ar­beit durch grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät bei der Ein­be­ru­fung digi­ta­ler Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen. Die­se Rege­lung war jedoch befris­tet und lief im letz­ten Jahr aus. Trotz des Aus­lau­fens und der ste­ti­gen Wie­der­auf­nah­me von Prä­senz­ver­samm­lun­gen wur­de die Fra­ge nach einer Fol­ge­re­ge­lung für digi­ta­le Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen drän­gend. Jetzt hat die Ampelkoali­ti­on eine sol­che Rege­lung verabschiedet.

Ohne Sat­zungs­än­de­run­gen kann das ein­be­ru­fen­de Gre­mi­um nun die Ver­samm­lung in hybri­der Form orga­ni­sie­ren. Zusätz­lich kann auch beschlos­sen wer­den, rein vir­tu­el­le Sit­zun­gen abzu­hal­ten, wenn die Mit­glie­der­ver­samm­lung dies mit Mehr­heit beschließt. Eine Sat­zungs­än­de­rung ist auch hier nicht erfor­der­lich. Damit geben wir Ver­ei­nen die größt­mög­li­che Frei­heit, sich selbst zu orga­ni­sie­ren und beto­nen gleich­zei­tig die Bedeu­tung der Mit­glie­der­ver­samm­lung. Die Ver­ei­ne und ihre Mit­glie­der kön­nen am bes­ten ent­schei­den, wel­che Form für sie die Prak­ti­ka­bels­te ist. Die­se neue Fle­xi­bi­li­tät wird das Enga­ge­ment in Ver­ei­nen stär­ken“, erklärt Wiese.

 

Quel­le : Hen­drik Bün­ner, Dirk Wie­se, MdB, Wahl­kreis­bü­ro Meschede
Fot­credit : Ado­be­Stock 442157068

 

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