Filmen erlaubt : Wenn Menschen gegen ihren Willen mit Überwachungskameras gefilmt werden …

Filmen erlaubt : Es ging um den nicht vermieteten Bereich eines Gartens

Die Recht­spre­chung reagiert äußerst sen­si­bel, wenn Men­schen in ihrem Wohn­um­feld gegen ihren Wil­len mit Über­wa­chungs­ka­me­ras gefilmt wer­den. Häu­fig wird das unter­sagt. Doch die Ent­fer­nung der Kame­ras muss nach Aus­kunft des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS nicht erfol­gen, wenn auch die Mög­lich­keit einer Neu­aus­rich­tung der Objek­ti­ve besteht.

(Land­ge­richt Saar­brü­cken, Akten­zei­chen 13 S 32/23)

Der Fall : Den Mie­ter einer Erd­ge­schoss­woh­nung stör­ten meh­re­re Über­wa­chungs­ka­me­ras auf dem Nach­bar­grund­stück, die ihn sei­ner Mei­nung nach in sei­nen Per­sön­lich­keits­rech­ten ver­letz­ten, weil sie ihn in einem bestimm­ten Win­kel auf­nah­men. Er for­der­te eine Ent­fer­nung. Bei­de Par­tei­en strit­ten dar­um, ob über­haupt eine sol­che Video­über­wa­chung statt­fin­de oder nicht. Der Betrei­ber der Anla­ge wen­de­te ein, das betref­fen­de Grund­stück sei von den Objek­ti­ven gar nicht erfasst.

Das Urteil : Eine Ent­fer­nung kom­me schon des­we­gen nicht in Fra­ge, so das Land­ge­richt, weil es selbst im Fal­le einer bestehen­den Über­wa­chung eine weni­ger ein­schnei­den­de Abhil­fe­maß­nah­me gebe – näm­lich die Neu­aus­rich­tung der Kame­ra­ob­jek­ti­ve. Grund­sätz­lich sei natür­lich klar, dass die freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit gefähr­det wer­den kön­ne, „wenn jeder­zeit mit der Beob­ach­tung von Per­so­nen gerech­net wer­den muss, die man selbst nicht sehen kann“.

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Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Es ging um den nicht ver­mie­te­ten Bereich eines Gar­tens Die Recht­spre­chung reagiert äußerst sen­si­bel, wenn Men­schen in ihrem Wohn­um­feld gegen ihren Wil­len mit Über­wa­chungs­ka­me­ras gefilmt werden.

Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS

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