Hochsauerlandkreis : Schichtarbeit erfordert frühe Urlaubsplanung – Das „Urlaubs-Einmaleins“: NGG Südwestfalen gibt Tipps

Das „Urlaubs-Einmaleins“: NGG Südwestfalen gibt Tipps – Wer Schichtarbeit macht, muss jetzt schon den Urlaubskalender ‘23 zücken

Im Novem­ber schon den Som­mer pla­nen : Tat­säch­lich müs­sen im Hoch­sauer­land­kreis vie­le Beschäf­tig­te, die im Schicht­be­trieb arbei­ten, jetzt schon ihren Urlaubs­plan für das kom­men­de Jahr machen. „Schicht­ar­beit funk­tio­niert wie ein Uhr­werk : Wenn tags­über und nachts pro­du­ziert wird, grei­fen die Arbeits­zei­ten der Beschäf­tig­ten wie Zahn­rä­der inein­an­der. Des­halb ist eine exak­te Pla­nung – zum Bei­spiel in der Lebens­mit­tel­in­dus­trie – auch das A und O“, sagt Isa­bell Mura von der Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG). In ganz Nord­rhein-West­fa­len arbei­ten nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes aktu­ell rund 1,1 Mil­lio­nen Men­schen in Wechselschicht.

Die Geschäfts­füh­re­rin der NGG-Regi­on Süd­west­fa­len gibt des­halb den „Früh­bu­chern im Schicht­be­trieb“ Tipps zum Urlaub und weist auf eini­ge Regeln hin : „Grund­sätz­lich sind zwei Wochen Urlaub am Stück immer drin. Das ist sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. So ist pro Jahr eine län­ge­re Erho­lungs­pha­se garan­tiert und damit auch die Chan­ce, min­des­tens ein­mal ordent­lich abzuschalten.“

Wer fünf Tage pro Woche arbei­tet, dem ste­hen nach Anga­ben der NGG pro Kalen­der­jahr zwan­zig freie Tage zu, also vier Urlaubswochen.

Bei einer Sechs-Tage-Woche sei­en es 24 Urlaubs­ta­ge. „Am bes­ten schnei­den ohne­hin die Beschäf­tig­ten ab, die mit einem Tarif­ver­trag in der Tasche – und damit qua­si unter dem ‚Tarif-Son­nen­schirm‘ – ihren Urlaub pla­nen : Drei­ßig Urlaubs­ta­ge sind zum Bei­spiel in der Ernäh­rungs­in­dus­trie die Regel – immer­hin sechs Urlaubs­wo­chen“, so Isa­bell Mura.

Zum Ende des Jah­res läuft jetzt auch der „Urlaubs-Count­down“: Denn grund­sätz­lich sol­len Beschäf­tig­te den Urlaub im lau­fen­den Kalen­der­jahr neh­men, so die NGG. „Es geht dar­um, sich in Etap­pen zu erho­len. So schön eine lan­ge Rei­se oder die XL-Vari­an­te vom Jakobs­weg sein mag : Wer einen Arbeits­ma­ra­thon hin­legt, um Urlaubs­ta­ge anzu­spa­ren und die­se dann mit ins nächs­te Jahr zu neh­men, ver­stößt gegen das ‚Ein­mal­eins des Urlaub­ma­chens‘“, sagt die Geschäfts­füh­re­rin der NGG-Regi­on Südwestfalen.

Aller­dings sei es grund­sätz­lich schon mög­lich, Rest­ur­laub mit ins neue Jahr zu neh­men : „Das gilt zum Bei­spiel, wenn drän­gen­de Auf­trä­ge und damit das Arbeits­pen­sum im Betrieb oder Erkran­kun­gen bei Beschäf­tig­ten Urlaub unmög­lich machen. Dann kann alter Urlaub im ers­ten Quar­tal des neu­en Jah­res geparkt und somit bis Ende März 2023 genom­men wer­den“, erklärt Isa­bell Mura. Es sei dabei Sache der Arbeit­ge­ber, ihre Beschäf­tig­ten auf­zu­for­dern, Urlaub zu neh­men und ihnen auch die Mög­lich­keit dafür ein­zu­räu­men. „Macht der Chef das nicht, bleibt das Recht auf den nicht genom­me­nen Urlaub auch über das ers­te Quar­tal hin­aus im nächs­ten Jahr bestehen“, so Mura.

Bevor es rund um den Urlaub zwi­schen Arbeit­ge­bern und Beschäf­tig­ten zu Streit kom­me, sei es bes­ser, den Betriebs­rat ein­zu­schal­ten. Wer in der Lebens­mit­tel­her­stel­lung oder in der Gas­tro­no­mie arbei­tet, kann sich bei Fra­gen zum Urlaub auch an die NGG Süd­west­fa­len wenden :
(02331) 14 02 80 oder region.​suedwestfalen@​ngg.​net.

 

Quel­le : Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) Regi­on Südwestfalen
Isa­bell Mura, Geschäftsführerin

 

 

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