Gebühren senken mit dem Bund der Steuerzahler NRW

Abfall- und Abwassergebührenvergleich zeigt Sparpotenziale – Musterprozess zu Abwassergebühren läuft

win­ter­berg-total­lo­kal : Der Bund der Steu­er­zah­ler (BdSt) NRW leg­te den Schwer­punkt sei­nes Ver­gleichs der Abfall- und Abwas­ser­ge­büh­ren 2020 auf die Kal­ku­la­ti­on der Abwas­ser­ge­büh­ren. Bür­ger­freund­li­che Kal­ku­la­tio­nen kön­nen dazu füh­ren, dass die Ver­brau­cher meh­re­re hun­dert Euro im Jahr weni­ger zah­len müs­sen. Ein Mus­ter­pro­zess soll hier Klar­heit brin­gen. Spa­ren lässt sich auch bei den Abfall­ge­büh­ren, wenn die Kom­mu­nen ver­schie­de­ne Ton­nen­grö­ßen und Abfuhr­rhyth­men anbieten.

Auch im Jahr 2020 blei­ben die Abfall- und Abwas­ser­ge­büh­ren in Nord­rhein-West­fa­len auf hohem Niveau sta­bil, wobei es von Kom­mu­ne zu Kom­mu­ne deut­li­che Unter­schie­de gibt. Das zeigt der aktu­el­le Gebüh­ren­ver­gleich des Bun­des der Steu­er­zah­ler (BdSt) Nord­rhein-West­fa­len. Zahlt der BdSt-Mus­ter­haus­halt in Wald­br­öl 1.246 Euro im Jahr für Abwas­ser­ent­sor­gung, sind es in Reken nur 246 Euro. „Wie viel die Bür­ger zah­len müs­sen, hängt ganz stark davon ab, wie die Städ­te und Gemein­den ihren Gebüh­ren­be­darf berech­nen“, erklärt BdSt-Vor­sit­zen­der Rik Steinheuer.

Aktu­ell unter­stützt der BdSt NRW einen Mus­ter­pro­zess vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter. Das Gericht soll klä­ren, ob die Kal­ku­la­ti­ons­grund­la­gen wie z. B. ein rea­li­täts­fer­ner Zins von mehr als 6 % in der jah­re­lan­gen Null­zins­pha­se recht­lich halt­bar sind. „Wir wer­den die Bür­ger im kom­men­den Jahr dazu auf­ru­fen, gegen ihren Abwas­ser­ge­büh­ren­be­scheid 2021 Wider­spruch ein­zu­le­gen“, kün­digt Stein­heu­er an. „So kön­nen sie von dem Mus­ter­pro­zess pro­fi­tie­ren, wenn das Gericht zu dem Schluss kom­men soll­te, dass die Kal­ku­la­ti­ons­mo­da­li­tä­ten zuguns­ten der Ver­brau­cher geän­dert wer­den müssen.“

Auch bei den Abfall­ge­büh­ren gehen die Sum­men, die die Bür­ger zah­len müs­sen, weit aus­ein­an­der. Für die 14-täg­li­che Lee­rung sei­ner 120-l-Rest­müll­ton­ne und sei­ner 120-l-Bio­ton­ne zahlt der BdSt-Mus­ter­haus­halt in Kaarst gera­de ein­mal 146 Euro im Jahr, in Müns­ter dage­gen 640 Euro. „In den meis­ten Städ­ten gibt es Spar­po­ten­zi­al, wenn die Bür­ger eine klei­ne­re Ton­ne oder einen län­ge­ren Abfuhr­tur­nus wäh­len kön­nen“, sagt Stein­heu­er. „In Müns­ter könn­te ein Haus­halt im bes­ten Fall 336 Euro im Jahr spa­ren, wenn er Müll strikt ver­mei­det und sorg­fäl­tig trennt. Die­se Anstren­gung lohnt sich.“ Er appel­liert an die Städ­te und Gemein­den, den Bür­gern die Wahl der Ton­nen­grö­ße und des Abfuhr­rhyth­mus zu ermöglichen.

In sei­ner Bro­schü­re „Abfall, Abwas­ser, Grund­steu­er & Co.“ gibt der BdSt NRW kon­kre­te Tipps, wie sich Gebüh­ren spa­ren las­sen und infor­miert über sei­nen Mus­ter­pro­zess. Mus­ter­brie­fe hel­fen den Bür­gern, Anträ­ge an ihre Kom­mu­ne zu rich­ten. Die Bro­schü­re kann kos­ten­frei tele­fo­nisch bestellt wer­den : 0211 99 175–42.

Bild : BdSt-Vor­sit­zen­der Rik Stein­heu­er stellt die Bro­schü­re zum Gebüh­ren-Spa­ren vor.

Foto : Bär­bel Hil­de­brand / BdSt NRW

Quel­le : Bund der Steu­er­zah­ler (BdSt) NRW

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