Bei Unfall zählt jede Sekunde

Rechtzeitig Rettungsgasse bilden – auch besonders in der Baustelle
  • Bei Staus in Bau­stel­len ver­setzt fah­ren und Lücken lassen
  • Schon bei sto­cken­dem Ver­kehr eine Gas­se anbahnen
  • Bei Ver­stö­ßen dro­hen saf­ti­ge Strafen

win­ter­berg-total­lo­kal : Bei der Ret­tung von Unfall­op­fern zählt oft jede Minu­te. Doch häu­fig kom­men die Ret­tungs­kräf­te nicht schnell genug an die Unfall­stel­le, weil Fah­rer im Stau die Ret­tungs­gas­se zu spät oder gar nicht bil­den. Die Unfall­for­scher von DEKRA sagen, was Fah­rer tun kön­nen, damit im Not­fall kei­ne Zeit ver­lo­ren geht – und was vor allem in Auto­bahn­bau­stel­len zu beach­ten ist.

„Vie­le Auto­fah­rer bil­den die Ret­tungs­gas­se erst dann, wenn sich Ret­tungs­fahr­zeu­ge von hin­ten nähern. Das ist aber zu spät“, sagt DEKRA Unfall­for­scher Mar­kus Egel­haaf. „Statt­des­sen muss man schon dann eine Gas­se frei­hal­ten, sobald Fahr­zeu­ge Schritt fah­ren oder zum Stand kom­men. Wird die Gas­se erst bei ste­hen­dem Ver­kehr gebil­det, geht durch Ran­gie­ren und feh­len­den Platz oft viel Zeit verloren.“

An der Bau­stel­le : Ver­setzt fah­ren und Abstand halten 

Beson­ders schwie­rig sind für die Ret­tungs­kräf­te Staus in zwei­strei­fi­gen Auto­bahn-Bau­stel­len. „Hier kom­men die Ein­satz­kräf­te häu­fig nicht wei­ter“, sagt Egel­haaf. „Des­halb müs­sen Auto­fah­rer an den Eng­stel­len auf zwei Punk­te ach­ten : Zum einen auch hier so weit wie mög­lich nach links oder rechts an den Rand fah­ren. Zwei­tens aber mög­lichst gro­ße Lücken las­sen, damit genug Ran­gier­mög­lich­keit besteht und sich noch ein Ein­satz­fahr­zeug durch­schlän­geln kann. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für Fah­rer von Lkw.“

Mehr Abstand hal­ten, wenn sich ein Stau abzeichnet 

Wich­tig ist auch die Regel : Sobald sich ein Stau anbahnt, immer etwas mehr Abstand hal­ten, emp­fiehlt Unfall­for­scher Egel­haaf. „Kommt es zum Still­stand, kön­nen die Fah­rer so leich­ter zur Sei­te fah­ren, als wenn alles dicht an dicht steht.“ Dann ist es auch leich­ter, grö­ße­ren Fahr­zeu­gen Platz zu machen.

Immer wie­der wird die Ret­tungs­gas­se auch zu früh auf­ge­löst. „Auto­fah­rer müs­sen beden­ken, dass nach Pas­sie­ren eines ers­ten Ein­satz­fahr­zeu­ges jeder­zeit wei­te­re Fahr­zeu­ge fol­gen kön­nen. Die Ret­tungs­gas­se muss des­halb so lan­ge auf­recht­erhal­ten wer­den, bis der Ver­kehr wie­der rollt.“ Durch die Bil­dung einer effek­ti­ven Ret­tungs­gas­se han­deln Auto­fah­rer schließ­lich auch im eige­nen Inter­es­se : Je schnel­ler die Ein­satz­kräf­te und auch der Abschlepp­dienst an die Unfall­stel­le gelan­gen, des­to schnel­ler kann die Fahr­bahn geräumt und für den Ver­kehr frei­ge­ge­ben werden.

Bei Ver­stö­ßen dro­hen saf­ti­ge Strafen 

Seit Inkraft­tre­ten der neu­en Rege­lun­gen in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung Ende April 2020 muss mit Geld­bu­ßen bis zu 320 Euro, Fahr­ver­bot und Punk­ten rech­nen, wer kei­ne Ret­tungs­gas­se bil­det, Ein­satz­kräf­te behin­dert oder uner­laubt die Ret­tungs­gas­se nutzt. Schon das Nicht­bil­den einer Ret­tungs­gas­se, ohne Behin­de­rung oder Gefähr­dung, kann mit einem Fahr­ver­bot von einem Monat und zusätz­lich 200 Euro Buß­geld sowie 2 Punk­ten im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter geahn­det wer­den. Für das uner­laub­te Nut­zen einer Ret­tungs­gas­se wer­den min­des­tens 240 Euro Buß­geld sowie eben­falls 1 Monat Fahr­ver­bot und 2 Punk­te fäl­lig. Für Fah­rer, die eine Ret­tungs­gas­se absicht­lich blo­ckie­ren oder Unfall­hel­fer behin­dern, kann es sogar straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen bis hin zur Frei­heits­stra­fe geben.

Ret­tungs­gas­se : So geht‘s 

Eine Ret­tungs­gas­se muss man immer dann bil­den, wenn auf Auto­bah­nen oder mehr­strei­fi­gen Außer­orts­stra­ßen die Fahr­zeu­ge mit Schritt­ge­schwin­dig­keit fah­ren oder sich im Still­stand befin­den, so sagt es die Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (§ 11.2). Wer auf dem Fahr­strei­fen ganz links fährt, muss mög­lichst weit nach links aus­wei­chen. Die Fah­rer auf den Strei­fen rechts davon len­ken ihr Fahr­zeug so weit wie mög­lich nach rechts. Leicht mer­ken kann man sich dies mit einem Blick auf den rech­ten Hand­rü­cken : die Lücke zwi­schen dem Dau­men und den übri­gen Fin­gern zeigt die Posi­ti­on der Ret­tungs­gas­se an.

Ret­tungs­gas­se : Dar­auf müs­sen Sie achten 

  • Sobald die Fahr­zeu­ge Schritt fah­ren oder hal­ten, muss eine Ret­tungs­gas­se gebil­det wer­den. Das gilt für Auto­bah­nen und mehr­strei­fi­ge Außerortsstraßen.
  • Auf dem lin­ken Fahr­strei­fen ganz nach links, auf den ande­ren Strei­fen nach rechts fahren.
  • Mit der Ret­tungs­gas­se nicht war­ten, bis ein Ein­satz­fahr­zeug von hin­ten her­an­fährt. Sie muss gebil­det wer­den, sobald man mit Schritt-geschwin­dig­keit oder lang­sa­mer unter­wegs ist.
  • Die Gas­se nicht zu früh auf­lö­sen. Nach dem Pas­sie­ren eines Ein­satz­fahr­zeu­ges fol­gen oft wei­te­re Fahrzeuge.
  • Genü­gend Abstand hal­ten, wenn sich ein Stau anbahnt. Dann kann man leich­ter zur Sei­te fah­ren und rangieren.
  • In Bau­stel­len­be­rei­chen so weit wie mög­lich zur Sei­te len­ken, aber mög­lichst auch ver­setzt fah­ren und Lücken las­sen. Dann kön­nen sich die Ein­satz­kräf­te durchschlängeln.
  • Die Ret­tungs­gas­se so lan­ge auf­recht­erhal­ten, bis der Ver­kehr wie­der schnel­ler als mit Schritt­ge­schwin­dig­keit rollt.

 

Rettungsgasse
So funk­tio­niert die Ret­tungs­gas­se DEKRA e.V.

Bild 1 : Auto­bahn­bau­stel­le : Beson­ders in zwei­strei­fi­gen Auto­bahn­bau­stel­len kann es beim Bil­den der Ret­tungs­gas­se eng wer­den. Die Emp­feh­lung : So weit wie mög­lich nach links bzw. rechts aus­wei­chen, aber auch ver­setzt fah­ren und Lücken las­sen, damit sich die Ein­satz­kräf­te, wenn nötig, durch­schlän­geln können.

Bild 2 : Ret­tungs­gas­se : Die Ret­tungs­gas­se wird immer zwi­schen den bei­den lin­ken Fahr­strei­fen gebil­det, egal wie vie­le Fahr­strei­fen vor­han­den sind. Wer auf dem lin­ken Fahr­strei­fen fährt, weicht nach links aus, alle ande­ren nach rechts. Als Merk­hil­fe dient der Blick auf den rech­ten Handrücken.

 

Über DEKRA 
Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2019 hat DEKRA einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro erzielt. Fast 44.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

 

Quel­le : DEKRA e.V.

 

Print Friendly, PDF & Email