Amtszeiten beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht laufen aus | interessierte Personen können sich bis zum 28.5.2024 bei der Stadt Winterberg melden
Winterberg: Die Wahlzeit der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beim Verwaltungsgericht Arnsberg und beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster endet turnusgemäß zu Beginn des Jahres 2025. Zur Vorbereitung der Neuwahlen stellen die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis jeweils Vorschlagslisten mit geeigneten Personen auf, aus denen der Kreistag letztendlich die Vorschlagsliste für den Wahlausschuss des jeweiligen Gerichtes zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die kommende Amtszeit von 2025 bis 2030 erstellt.
„Ehrenamtliche Richter sind Personen, die als Laienrichter den Berufsrichtern in den Verhandlungen und bei der Urteilsfindung zur Seite stehen. Dabei bringen Sie ihre persönlichen Erfahrungen und Kenntnisse in den Entscheidungsprozess ein. Dies trägt dazu bei, dass lebensnahe und für die Allgemeinheit verständliche Urteile gefällt werden“, so Pauline Schmitt von der Stadt Winterberg.
Voraussetzung ehrenamtliche Richter
Für die Bewerbung als ehrenamtliche Richterin oder Richter müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- 25. Lebensjahr vollendet
- Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks.
Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, welches zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
Bestimmte Berufe sind von einem Amt als ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlichen Richter ausgenommen, um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu stärken. So werden zum Beispiel Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte oder Notare nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richter berufen.
Interessierte können sich bis zum 28.05.2024 melden
Interessierte können sich schriftlich unter Angabe der folgenden Daten bis zum 28.05.2024 bei der Stadt Winterberg melden:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Beruf (konkrete Angabe, bitte Sammelbegriffe wie Kaufmann Angestellter, etc. vermeiden)
bei Rentnern und Pensionären sollte zusätzlich die vorherige Berufsbezeichnung angegeben werden - Geburtsdatum und ‑ort
- etwaige Mitgliedschaft in einer kommunalen Vertretungskörperschaft
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Quelle: Stadt Winterberg