Stadt Winterberg sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Amtszeiten beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht laufen aus | interessierte Personen können sich bis zum 28.5.2024 bei der Stadt Winterberg melden

Win­ter­berg: Die Wahl­zeit der ehren­amt­li­chen Rich­ter und Rich­te­rin­nen beim Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg und beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land Nord­rhein-West­fa­len in Müns­ter endet tur­nus­ge­mäß zu Beginn des Jah­res 2025. Zur Vor­be­rei­tung der Neu­wah­len stel­len die Städ­te und Gemein­den im Hoch­sauer­land­kreis jeweils Vor­schlags­lis­ten mit geeig­ne­ten Per­so­nen auf, aus denen der Kreis­tag letzt­end­lich die Vor­schlags­lis­te für den Wahl­aus­schuss des jewei­li­gen Gerich­tes zur Wahl der ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Rich­ter für die kom­men­de Amts­zeit von 2025 bis 2030 erstellt.

„Ehren­amt­li­che Rich­ter sind Per­so­nen, die als Lai­en­rich­ter den Berufs­rich­tern in den Ver­hand­lun­gen und bei der Urteils­fin­dung zur Sei­te ste­hen. Dabei brin­gen Sie ihre per­sön­li­chen Erfah­run­gen und Kennt­nis­se in den Ent­schei­dungs­pro­zess ein. Dies trägt dazu bei, dass lebens­na­he und für die All­ge­mein­heit ver­ständ­li­che Urtei­le gefällt wer­den“, so Pau­li­ne Schmitt von der Stadt Winterberg.

Vor­aus­set­zung ehren­amt­li­che Richter

Für die Bewer­bung als ehren­amt­li­che Rich­te­rin oder Rich­ter müs­sen fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:

  • deut­sche Staatsangehörigkeit
  • 25. Lebens­jahr vollendet
  • Wohn­sitz inner­halb des Gerichtsbezirks.

Von der Wahl aus­ge­schlos­sen sind Per­so­nen, die infol­ge Rich­ter­spruchs die Fähig­keit zur Beklei­dung öffent­li­cher Ämter nicht besit­zen oder zu einer Frei­heits­stra­fe von mehr als sechs Mona­ten ver­ur­teilt wor­den sind oder gegen die ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen einer schwe­ren Straf­tat läuft, wel­ches zum Ver­lust der Über­nah­me von Ehren­äm­tern füh­ren kann.

Bestimm­te Beru­fe sind von einem Amt als ehren­amt­li­che Rich­te­rin und ehren­amt­li­chen Rich­ter aus­ge­nom­men, um die Unab­hän­gig­keit der Recht­spre­chung zu stär­ken. So wer­den zum Bei­spiel Beam­te und Ange­stell­te im öffent­li­chen Dienst, soweit sie nicht ehren­amt­lich tätig sind, Berufs­sol­da­ten und Sol­da­ten auf Zeit, Rechts­an­wäl­te oder Nota­re nicht zu ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Rich­ter berufen.

Inter­es­sier­te kön­nen sich bis zum 28.05.2024 melden

Inter­es­sier­te kön­nen sich schrift­lich unter Anga­be der fol­gen­den Daten bis zum 28.05.2024 bei der Stadt Win­ter­berg melden:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Beruf (kon­kre­te Anga­be, bit­te Sam­mel­be­grif­fe wie Kauf­mann Ange­stell­ter, etc. vermeiden)
    bei Rent­nern und Pen­sio­nä­ren soll­te zusätz­lich die vor­he­ri­ge Berufs­be­zeich­nung ange­ge­ben werden
  • Geburts­da­tum und ‑ort
  • etwa­ige Mit­glied­schaft in einer kom­mu­na­len Vertretungskörperschaft

 

____________________________

 

Quel­le: Stadt Winterberg