Entlastung bei Heizkosten durch Wohngeld

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, freut sich, dass mit dem in dieser Woche im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz zur Wohngelderhöhung Wohngeldempfängerinnen und ‑empfänger bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet werden.

win­ter­berg-total­lo­kal : Dazu zitiert er MdB Bern­hard Dal­drup, kom­mu­nal­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on : „Gemäß dem Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030 wird ab 2021 eine CO2-Beprei­sung für die Sek­to­ren Ver­kehr und Wär­me ein­ge­führt. Dies betrifft also auch Heiz­kos­ten. Alle zusätz­li­chen Ein­nah­men aus der CO2-Beprei­sung sol­len in Kli­ma­schutz­för­der­maß­nah­men reinves­tiert oder in Form einer Ent­las­tung an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zurück­ge­ge­ben wer­den. Mit dem im Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Gesetz wird das Wohn­geld­vo­lu­men um zehn Pro­zent erhöht, das sind durch­schnitt­lich rund 15 Euro mehr pro Monat. Hier­mit will die SPD-Frak­ti­on sozia­le Här­ten im Kon­text der CO2-Beprei­sung ver­mei­den. Da nied­ri­ge Ein­kom­men zu einem höhe­ren Wohn­geld berech­ti­gen, fällt die zusätz­li­che Wohn­geld­erhö­hung bei Haus­hal­ten mit beson­ders nied­ri­gen Ein­kom­men ent­spre­chend höher aus. Die Ent­las­tung soll zum 1. Janu­ar 2021 in Form eines CO2-Zuschlags erfol­gen und nach der Haus­halts­grö­ße gestaf­felt wer­den. Von dem CO2-Zuschlag wer­den im Jahr 2021 alle Wohn­geld­emp­fän­ge­rin­nen und ‑emp­fän­ger pro­fi­tie­ren, das sind rund 665.000 Haushalte.

Wie­se ergänzt : „Mit der ver­ab­schie­de­ten Heiz­kos­ten­ent­las­tung hält die SPD Wort und gibt den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die Mehr­ein­nah­men durch die CO2-Beprei­sung zurück und sichert zusätz­lich die Bezahl­bar­keit des Woh­nens. Ich freue mich, dass davon auch vie­le Men­schen im Hoch­sauer­land pro­fi­tie­ren werden.“

Bild : @urban

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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