Kultur- und Freizeitbranche retten

Viele Veranstalter von Konzerten oder Sportevents sind durch die Covid-19-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten.

win­ter­berg-total­lo­kal : Sie sol­len nicht allein gelas­sen wer­den : Ver­an­stal­ter müs­sen künf­tig bei aus­ge­fal­le­nen Events nicht den Ein­tritts­preis erstat­ten, son­dern kön­nen Gut­schei­ne aus­ge­ben. Der Gesetz­ent­wurf zur Abmil­de­rung der Fol­gen der Covid-19-Pan­de­mie im Ver­an­stal­tungs­ver­trags­recht wird die­se Woche im Deut­schen Bun­des­tag beraten.

Dazu zitiert der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, Dirk Wie­se, sei­nen Kol­le­gen Johan­nes Fech­ner, Spre­cher der Arbeits­grup­pe Recht und Verbraucherschutz :

‚„Die Ver­an­stal­ter von Kon­zer­ten, Sport­events und Frei­zeit­ver­an­stal­tun­gen sind eine groß­ar­ti­ge Berei­che­rung für unse­re Kul­tur­land­schaft, die wir nicht ver­lie­ren wol­len wegen der Coro­na-Pan­de­mie. Um die Liqui­di­tät der Ver­an­stal­ter zu sichern, wer­den wir Ver­an­stal­tern ermög­li­chen, statt den Ein­tritts­preis zu erstat­ten einen Gut­schein aus­zu­ge­ben. Lösen sie ihren Gut­schein nicht ein, haben sie ab Janu­ar 2022 Anspruch auf Aus­zah­lung des bezahl­ten Ticketpreises.“

Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher haben das Recht, die Aus­zah­lung des Gut­schein­wer­tes sofort zu ver­lan­gen, wenn ihnen die Annah­me des Gut­scheins auf­grund ihrer per­sön­li­chen Lebens­ver­hält­nis­se unzu­mut­bar ist. Im Par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren wird die SPD prü­fen, ob die Här­te­fall­re­ge­lung noch prä­zi­siert wer­den muss. Zudem muss klar sein, dass Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher bei der Hand­ha­bung der Gut­schei­ne die größt­mög­li­che Ent­schei­dungs­frei­heit haben. Für die SPD muss des­halb im Gesetz klar­ge­stellt sein, dass die Gut­schei­ne nicht per­so­nen­ge­bun­den sein dür­fen und Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher nicht gedrängt wer­den dür­fen, die Gut­schei­ne einzulösen.

Dazu erklärt Dirk Wie­se : „Durch die Covid-19-Pan­de­mie und der damit ver­bun­de­nen Ver­an­stal­tungs­ver­bo­te muss­ten auch in mei­nem Wahl­kreis lan­ge geplan­te Musik‑, Kultur‑, Sport- und sons­ti­ge Frei­zeit­ver­an­stal­tun­gen abge­sagt und vie­le Frei­zeit­ein­rich­tun­gen geschlos­sen wer­den. Auch die Ver­an­stal­ter und Betrei­ber hier im Hoch­sauer­land wären in der Fol­ge mit einem erheb­li­chen Liqui­di­täts­ab­fluss kon­fron­tiert. Durch die gleich­zei­tig ent­ste­hen­den Ein­nah­me­ver­lus­te bedeu­tet dies für vie­le eine, die Exis­tenz bedro­hen­de Situation.“

„Mit die­sem Gesetz hel­fen wir auch vie­len Künst­lern, Sport­lern und Mit­ar­bei­tern auch in der Ver­an­stal­tungs­bran­che im Hoch­sauer­land, weil wir den Ver­an­stal­tern finan­zi­el­le Mit­tel erhal­ten, mit denen sie Ersat­ze­vents und neue Ver­an­stal­tun­gen orga­ni­sie­ren kön­nen“, betont Wiese.

 

Bild : @urban

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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