Auch Kinder haften für Schäden

Unter Umständen muss auch ein Kind für hohe Schäden einstehen, die es durch unachtsames Verhalten verursacht.

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf einen kürz­lich vom Ober­lan­des­ge­richt Cel­le (14 U 69/19) ent­schie­de­nen Fall hin und rät, sich durch eine Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzusichern.

Wäh­rend eines Som­mer­ur­laubs am Gar­da­see fuhr ein acht­jäh­ri­ges Mäd­chen mit dem Fahr­rad auf einer Ufer­pro­me­na­de, wäh­rend die Eltern in Sicht­wei­te hin­ter­her­gin­gen. Wäh­rend der Fahrt schau­te das Mäd­chen für meh­re­re Sekun­den nach hin­ten zu den Eltern. Trotz eines Warn­rufs der Mut­ter kam es bei­na­he zu einer Kol­li­si­on mit zwei ent­ge­gen­kom­men­den Fuß­gän­ge­rin­nen, die im letz­ten Moment aus­wei­chen konn­ten. Eine der bei­den Frau­en ver­lor dabei das Gleich­ge­wicht. Sie stürz­te von der Ufer­pro­me­na­de auf einen dar­un­ter lie­gen­den Beton­steig und von dort ins Hafen­be­cken. Dabei zog sie sich einen Bruch des Sprung­ge­lenks zu, der in meh­re­ren Ope­ra­tio­nen und mit Kran­ken­gym­nas­tik behan­delt wer­den muss­te. Das Gericht ver­ur­teil­te das Mäd­chen, Schmer­zens­geld von 6.000 Euro sowie ver­schie­de­ne Ver­mö­gens­schä­den der ver­letz­ten Frau zu bezah­len, unter ande­rem Stor­no­kos­ten für ein Ferienhaus.

Laut dem Urteil muss­te dem Mäd­chen auch im Alter von acht Jah­ren bewusst sein, dass es eine Gefah­ren­si­tua­ti­on her­bei­führ­te, indem es beim Vor­wärts­fah­ren den Kopf nach hin­ten hielt. Es han­del­te sich dabei um kei­ne plötz­lich ein­ge­tre­te­ne Situa­ti­on, in der sich das Kind reflex­haft falsch ver­hal­ten hät­te. Den Eltern gab das Gericht jedoch kei­ne Mit­schuld. Sie hat­ten ihrem Kind im Alter von fünf Jah­ren das Fahr­rad­fah­ren und die zu beach­ten­den Ver­kehrs­re­geln beigebracht.

Wer jeman­den schä­digt, haf­tet grund­sätz­lich mit sei­nem gan­zen Ver­mö­gen. Hier hilft eine Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die vor den finan­zi­el­len Fol­gen schützt. Besit­zen die Eltern eine sol­che Poli­ce, sind die Kin­der in der Regel bis zum Aus­bil­dungs­en­de und solan­ge sie kei­nen eige­nen Haus­stand haben, dort mit­ver­si­chert. In dem ent­schie­de­nen Fall wür­de die Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern die Scha­dens­po­si­tio­nen über­neh­men, zu denen das Mäd­chen ver­ur­teilt wurde.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Quel­le : Jas­min Lux – Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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