Bürokratiemonster Datenschutz ?

Winterberg-Totallokal : Wirtschaftsförderungen organisierten Informationsabend

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Wirt­schafts­för­de­run­gen Hal­len­berg, Mede­bach und Win­ter­berg hat­ten zu einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum The­ma Daten­schutz nach Mede­bach gela­den. Das The­ma gewinnt an Bri­sanz, da sich die gesetz­li­chen Rege­lun­gen Ende Mai ändern. Bür­ger­meis­ter Tho­mas Gro­sche konn­te mehr als 80 Inter­es­sier­te aus allen drei Kom­mu­nen im Rat­haus will­kom­men hei­ßen. In sei­ner Begrü­ßung ging er auf den Daten­schutz in Behör­den und Kom­mu­nen ein und bemän­gel­te die teil­wei­se kaum prak­ti­ka­ble Rege­lungs­wut durch die ent­spre­chen­den Gesetze.

Flo­ri­an Schirm aus Nie­ders­feld refe­rier­te im Anschluss über das aktu­el­le Daten­schutz­recht. Der Diplom-Wirt­schafts­in­ge­nieur ist Geschäfts­füh­rer der Gre­at-Oak Daten­schutz GmbH & Co. KG und seit vie­len Jah­ren von den Stand­or­ten Win­ter­berg und Ros­tock aus bun­des­weit als Daten­schutz­ex­per­te sowohl für Groß­kon­zer­ne als auch für Kleinst­be­trie­be tätig. Im Ver­lauf sei­nes zwei­stün­di­gen Vor­trags wur­de deut­lich, dass die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, die am 25. Mai EU-weit und unge­schont in Kraft tre­ten wird, ein wah­res „Büro­kra­tie­mons­ter“ sein kann. Denn kaum ein Unter­neh­men kommt um Maß­nah­men des Daten­schut­zes her­um. Schirm ging auf etli­che Bei­spie­le des All­tags ein und nann­te die blo­ße elek­tro­ni­sche Spei­che­rung eines Fir­men­kon­tak­tes mit einem per­sön­li­chen Ansprech­part­ner als bereits daten­schutz­recht­lich rele­van­ten Vor­gang. „Unter­neh­men arbei­ten im Geschäfts­all­tag immer wie­der mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die zu schüt­zen sind und bei denen es sich zum Teil um beson­ders sen­si­ble Daten han­delt.“, so Schirm.

Vie­le wei­te­re rele­van­te The­men wur­den in Mede­bach auf­ge­führt, die ein Unter­neh­men oder die Mit­ar­bei­ter in Bedräng­nis brin­gen könn­ten, denn die EU-Daten­schutz Grund­ver­ord­nung sieht bei „klei­ne­ren Ver­ge­hen“ bereits Buß­gel­der von bis zu 10 Mio. Euro vor, wenn es ans Ein­ge­mach­te geht, kön­nen sogar bis zu 20 Mio. Euro Buß­gel­der ver­hängt wer­den. Ein Bei­spiel brach­te die Anwe­sen­den zum Stau­nen : Eine Sekre­tä­rin hat­te in einer Rund-E-Mail die Emp­fän­ger­adres­sen alle­samt in das „cc-Adress­feld“ ein­ge­ge­ben. So konn­te jeder Emp­fän­ger die­ser E‑Mail die Adres­sen der ande­ren Emp­fän­ger sehen. Das ist daten­schutz­recht­lich unzu­läs­sig, denn auch eine E‑Mail-Adres­se ist ein geschütz­ter Daten­wert. Die Daten­schutz­be­hör­de ver­häng­te gegen die­se Sekre­tä­rin ein saf­ti­ges Buß­geld. Daten­schutz­recht­lich kor­rekt wäre die Ein­ga­be der Adres­sen im für die Emp­fän­ger nicht sicht­ba­ren Feld „bcc“ gewesen.

Der Umgang mit Mit­ar­bei­ter­fo­tos, die geschäft­li­che Nut­zung von Whats­App, Face­book, Insta­gram, Drop­box und ande­ren Platt­for­men, die ihre Daten außer­halb der EU ver­wal­ten, wur­de eben­so beleuch­tet, wie das sehr sen­si­ble The­ma der Instal­la­ti­on von Über­wa­chungs­ka­me­ras. Auch der Ver­sand von News­let­tern muss ab Ende Mai höhe­ren daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen genü­gen. Ein­ge­gan­gen wur­de auch auf die Funk­ti­on des Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Bestimm­te Unter­neh­men sind abhän­gig von ihrer Grö­ße und ihrer Tätig­keit ver­pflich­tet, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu benen­nen und müs­sen die­ses ab Ende Mai auch an die Daten­schutz­be­hör­de melden.

Die geziel­ten Nach­fra­gen vie­ler Anwe­sen­den wur­den anschau­lich und aus­führ­lich beant­wor­tet. Sie mach­ten deut­lich, wie inten­siv das Daten­schutz­recht in den Unter­neh­mens­all­tag ein­greift und im Übri­gen genau­so für die Ver­eins­welt gilt, denn was bei Unter­neh­men die Kun­den­da­tei ist, sind bei Ver­ei­nen die Mit­glie­der­stamm­da­ten. Die Erkennt­nis, dass das The­ma Daten­schutz ab sofort in der Prio­ri­tä­ten­lis­te nach oben gestellt wer­den muss, wur­de allen Teil­neh­mern deutlich.

Foto : Bür­ger­meis­ter Tho­mas Gro­sche (re) und Refe­rent Flo­ri­an Schirm (li)

Quel­le : Win­fried Borgmann

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