Winterberg-Totallokal : Wirtschaftsförderungen organisierten Informationsabend
winterberg-totallokal : Die Wirtschaftsförderungen Hallenberg, Medebach und Winterberg hatten zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutz nach Medebach geladen. Das Thema gewinnt an Brisanz, da sich die gesetzlichen Regelungen Ende Mai ändern. Bürgermeister Thomas Grosche konnte mehr als 80 Interessierte aus allen drei Kommunen im Rathaus willkommen heißen. In seiner Begrüßung ging er auf den Datenschutz in Behörden und Kommunen ein und bemängelte die teilweise kaum praktikable Regelungswut durch die entsprechenden Gesetze.
Florian Schirm aus Niedersfeld referierte im Anschluss über das aktuelle Datenschutzrecht. Der Diplom-Wirtschaftsingenieur ist Geschäftsführer der Great-Oak Datenschutz GmbH & Co. KG und seit vielen Jahren von den Standorten Winterberg und Rostock aus bundesweit als Datenschutzexperte sowohl für Großkonzerne als auch für Kleinstbetriebe tätig. Im Verlauf seines zweistündigen Vortrags wurde deutlich, dass die Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai EU-weit und ungeschont in Kraft treten wird, ein wahres „Bürokratiemonster“ sein kann. Denn kaum ein Unternehmen kommt um Maßnahmen des Datenschutzes herum. Schirm ging auf etliche Beispiele des Alltags ein und nannte die bloße elektronische Speicherung eines Firmenkontaktes mit einem persönlichen Ansprechpartner als bereits datenschutzrechtlich relevanten Vorgang. „Unternehmen arbeiten im Geschäftsalltag immer wieder mit personenbezogenen Daten, die zu schützen sind und bei denen es sich zum Teil um besonders sensible Daten handelt.“, so Schirm.
Viele weitere relevante Themen wurden in Medebach aufgeführt, die ein Unternehmen oder die Mitarbeiter in Bedrängnis bringen könnten, denn die EU-Datenschutz Grundverordnung sieht bei „kleineren Vergehen“ bereits Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro vor, wenn es ans Eingemachte geht, können sogar bis zu 20 Mio. Euro Bußgelder verhängt werden. Ein Beispiel brachte die Anwesenden zum Staunen : Eine Sekretärin hatte in einer Rund-E-Mail die Empfängeradressen allesamt in das „cc-Adressfeld“ eingegeben. So konnte jeder Empfänger dieser E‑Mail die Adressen der anderen Empfänger sehen. Das ist datenschutzrechtlich unzulässig, denn auch eine E‑Mail-Adresse ist ein geschützter Datenwert. Die Datenschutzbehörde verhängte gegen diese Sekretärin ein saftiges Bußgeld. Datenschutzrechtlich korrekt wäre die Eingabe der Adressen im für die Empfänger nicht sichtbaren Feld „bcc“ gewesen.
Der Umgang mit Mitarbeiterfotos, die geschäftliche Nutzung von WhatsApp, Facebook, Instagram, Dropbox und anderen Plattformen, die ihre Daten außerhalb der EU verwalten, wurde ebenso beleuchtet, wie das sehr sensible Thema der Installation von Überwachungskameras. Auch der Versand von Newslettern muss ab Ende Mai höheren datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen. Eingegangen wurde auch auf die Funktion des Datenschutzbeauftragten. Bestimmte Unternehmen sind abhängig von ihrer Größe und ihrer Tätigkeit verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und müssen dieses ab Ende Mai auch an die Datenschutzbehörde melden.
Die gezielten Nachfragen vieler Anwesenden wurden anschaulich und ausführlich beantwortet. Sie machten deutlich, wie intensiv das Datenschutzrecht in den Unternehmensalltag eingreift und im Übrigen genauso für die Vereinswelt gilt, denn was bei Unternehmen die Kundendatei ist, sind bei Vereinen die Mitgliederstammdaten. Die Erkenntnis, dass das Thema Datenschutz ab sofort in der Prioritätenliste nach oben gestellt werden muss, wurde allen Teilnehmern deutlich.
Foto : Bürgermeister Thomas Grosche (re) und Referent Florian Schirm (li)
Quelle : Winfried Borgmann