CARAVANING : GUT ABGESICHERT AUF TOUR UND CAMPINGPLATZ

Winterberg-Totallokal : Camping wird immer beliebter, die Wohnmobile zunehmend luxuriöser

win­ter­berg-total­lo­kal : Doch wer haf­tet bei Dieb­stahl oder Schä­den am Cara­van und Inven­tar ? Die Exper­ten der DVAG geben Rat­schlä­ge zum Ver­si­che­rungs­schutz von Reisemobilen. 

Egal, ob im eige­nen Wohn­mo­bil, dem umge­bau­ten Bul­li oder kom­for­ta­bel im gemie­te­ten Luxus­ge­fährt – die Deut­schen lie­ben Cam­ping. Über 30 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen hat das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt 2016 auf deut­schen Cam­ping­plät­zen gezählt – neun Mil­lio­nen mehr als noch vor zehn Jah­ren. Anstatt im Zelt, über­nach­tet die Mehr­heit lie­ber in gut ein­ge­rich­te­ten Cam­ping­fahr­zeu­gen. Der Trend bei jun­gen Men­schen geht laut Exper­ten sogar zum „Glam­ping“, dem gla­mou­rö­sen Cam­ping. Allen, die eine Rei­se mit einer mobi­len Feri­en­woh­nung pla­nen, raten die Exper­ten der Deut­schen Ver­mö­gens­be­ra­tung AG (DVAG), ihre Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen zu che­cken. Denn es macht einen Unter­schied, ob man mit 20-­Ki­lo-­Ge­päck oder qua­si mit eige­nem Zuhau­se reist.
„Cara­vans sind oft meh­re­re Tau­send Euro wert, ins­be­son­de­re, wenn man das Inven­tar mit­rech­net. Die Repa­ra­tu­ren sind zudem teu­rer als beim PKW“, erklä­ren die DVAG-­Be­ra­ter. „Ein aus­rei­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz ist des­halb unent­behr­lich.“ Die Basis für jedes Fahr­zeug : Kfz-­Haft­pflicht
Jedes zuge­las­se­ne Fahr­zeug in Deutsch­land muss eine Kfz-­Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben, die für Per­so­nen-­ und Sach­schä­den auf­kommt. Miet­fahr­zeu­ge sind in der Regel voll­kas­ko­ver­si­chert. Doch Ach­tung : Oft­mals ist im Scha­dens­fall eine Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig. Die DVAG-­Ver­mö­gens­be­ra­ter emp­feh­len : „Mie­ter von Rei­se­mo­bi­len soll­ten mög­lichst Ver­trä­ge ohne Selbst­be­halt wäh­len, so las­sen sich bei der Abga­be Unan­nehm­lich­kei­ten zu klei­nen Schä­den, wie bei­spiels­wei­se Krat­zer, ver­mei­den.“ Für Fah­rer mit eige­nem Wohn­mo­bil ist es sinn­voll, ein Sai­son­kenn­zei­chen zu bean­tra­gen – das spart Steu­ern und Kosten. 

Haus­rat schützt nur mit Erwei­te­rung
Auf­ge­passt bei Ein­bruch­dieb­stahl : Rei­se­fahr­zeu­ge sind in der klas­si­schen Haus­rat­ver­si­che­rung meist aus­ge­schlos­sen, denn die­se bezieht sich nur auf fes­te Gebäu­de. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten an, den Schutz auf an der Stra­ße par­ken­de Pkw – dazu gehö­ren auch Wohn­mo­bi­le – gegen höhe­re Gebüh­ren aus­zu­wei­ten. Sinn­voll kann auch der Abschluss einer Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung oder einer spe­zi­el­len Cam­ping­ver­si­che­rung sein, die das Risi­ko auch im Wohn­mo­bil deckt.

Cam­ping­ver­si­che­rung : Schutz bei Ein­bruch und Beschä­di­gun­gen
Für Besit­zer von Dau­er­cam­pern, die ihr Fahr­zeug stän­dig auf einem offi­zi­el­len Cam­ping­platz ein­ge­stellt haben, gibt es spe­zi­el­le Cam­ping­ver­si­che­run­gen für Rei­se­mo­bi­le. „Die­se Ver­si­che­rung kommt nicht nur bei Gepäck­dieb­stahl, son­dern auch bei Schä­den am Inven­tar und Außen­glas auf. Sogar Vor­zel­te sind abge­si­chert“, erklä­ren die DVAG-­Ex­per­ten. Auch hier inklu­die­ren vie­le Ver­trä­ge eine Selbst­be­tei­li­gung oder es wird im Scha­dens­fall eine vor­her fest­ge­setz­te Sum­me für bestimm­te Gegen­stän­de erstat­tet. Ein­fach am Stra­ßen­rand abge­stellt, ist die­ser Ver­si­che­rungs­schutz aber nicht gegeben.

Schutz­brief für den Not­fall – Ver­si­che­rungs­check in punk­to Rei­se­ziel
Rei­sen­de mit Cam­ping­fahr­zeu­gen soll­ten immer einen Schutz­brief abschlie­ßen. Damit erhal­ten sie bei Pan­nen oder Unfäl­len schnell Hil­fe. Muss das Fahr­zeug in die Werk­statt, wer­den sogar die Hotel­kos­ten für maxi­mal drei Näch­te über­nom­men. Cam­per im Aus­land soll­ten zudem prü­fen, ob die bestehen­den Ver­si­che­run­gen auch für ihr Rei­se­ziel gül­tig sind. In aller Regel wer­den die­se bei gemie­te­ten Wohn­mo­bi­len vom jewei­li­gen Ver­mie­ter ange­bo­ten. Gene­rell ist vorm Cam­ping ein Ver­si­che­rungs­check sinn­voll : Kfz-­Haft­pflicht, Haus­rat­ver­si­che­rung, Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung, Cam­ping­ver­si­che­rung, Auto-­Schutz­brief und Son­der­be­din­gun­gen im Aus­land geprüft ? Passt alles ? Dann steht einem erhol­sa­men Urlaub in der fahr­ba­ren Feri­en­woh­nung nichts mehr im Weg.

Quel­le : Deut­sche Vermögensberatung

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