Eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.“

Leiharbeit und Werkverträge werden reguliert

Win­ter­berg-total­lo­kal :  Der Deut­sche Bun­des­tag hat den Gesetz­ent­wurf zur Regu­lie­rung von Leih­ar­beit und Werk­ver­trä­gen beschlos­sen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft tre­ten. „Damit haben wir einen wich­ti­gen Schritt getan, um Lohn­dum­ping in Betrie­ben Ein­halt zu gebie­ten und kla­re Struk­tu­ren geschaf­fen“, sagt der hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dirk Wie­se. Bis zuletzt habe man hart um die Details mit der CDU/CSU gerun­gen, so Wie­se. Mit dem Gesetz habe man nun nicht nur Ver­ein­ba­run­gen aus dem Koali­ti­ons­ver­trag umge­setzt, son­dern vor allem die Grund­la­ge zur Abschaf­fung einer Drei- Klas­sen-Gesell­schaft bei Beschäf­tig­ten geschaffen.

Die wich­tigs­te Neue­rung liegt bei der Ein­füh­rung von Equal Pay nach neun Mona­ten“, erläu­tert Wie­se. Durch eine Tarif­öff­nung erreicht das Gesetz auch Leih­ar­beit­neh­mer ab der sechs­ten Ein­satz­wo­che. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bau­stein des Geset­zes sei die Ein­füh­rung einer Über­las­sungs­höchst­dau­er von 18 Mona­ten. Nach die­ser Zeit müs­sen Leih­ar­beit­neh­me­rin­nen und Leih­ar­beit­neh­mer vom Ent­leih­be­trieb über­nom­men wer­den. Eine län­ge­re Ent­leih­dau­er sei nur mög­lich, wenn sich die Tarif­part­ner in der Ein­satz­bran­che per Tarif­ver­trag auf eine län­ge­re Über­las­sung eini­gen wür­den, fügt der hei­mi­sche Abge­ord­ne­te hin­zu. Außer­dem könn­ten Leih­ar­bei­ter künf­tig nicht mehr als Streik­bre­cher ein­ge­setzt wer­den. Auf Druck der SPD, so Wie­se wei­ter, konn­te erreicht wer­den, dass Ver­trä­ge zwi­schen Unter­neh­men nicht mehr risi­ko­los als Werk­ver­trä­ge bezeich­net wer­den, wenn es sich dabei um Leih­ar­beits­ver­trä­ge han­de­le. Auch die Infor­ma­ti­ons­rech­te von Betriebs­rä­ten wur­den gestärkt und erst­mals über­fäl­li­ge Sank­tio­nen für Rechts­miss­brauch eingeführt.

„Lei­der waren wei­te­re aus unse­rer Sicht wün­schens­wer­te Ver­bes­se­run­gen für die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer mit der CDU/CSU nicht umsetz­bar. Die SPD wird sich aber wei­ter­hin für gute Arbeit ein­set­zen“, sagt Wie­se. So sei­en vor allem mehr Tarif­bin­dung und Mit­be­stim­mung erstre­bens­wert. Und auch Ant­wor­ten auf Fra­gen zu Arbeits­schutz, Arbeits­platz­si­cher­heit und sozia­le Absi­che­rung stün­den auf der Agen­da der SPD. „Bei der wei­ter vor­an­schrei­ten­den digi­ta­len Ent­wick­lung der Arbeits­welt, ist mit mehr Werk- und Dienst­ver­trags­ar­bei­ten in Ver­wal­tun­gen und Betrie­ben zu rech­nen“, so Wie­se. „Den­noch, das Gesetz zur Regu­lie­rung des Fremd­per­so­nal­ein­sat­zes ist eine wesent­li­che Ver­bes­se­rung für vie­le Per­so­nen, die in pre­kä­ren Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen arbeiten.“

Quel­le : Andre­as von Muldau

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