Anmeldung zur Jägerprüfung im Hochsauerlandkreis. Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis Freitag, 24. Februar 2023

Anmeldung zur Jägerprüfung im Hochsauerlandkreis
Hoch­sauer­land­kreis. Die dies­jäh­ri­ge Jäger­prü­fung wird ab Mon­tag, 24. April, im Hoch­sauer­land­kreis durch­ge­führt. Die Prü­fung besteht aus einem schrift­li­chen Teil, einer Schieß­prü­fung und einem münd­lich-prak­ti­schen Teil. Anträ­ge auf Zulas­sung zur Jäger­prü­fung sind spä­tes­tens bis Frei­tag, 24. Febru­ar, an den Hoch­sauer­land­kreis, Unte­re Jagd­be­hör­de, Stein­stra­ße 27, 59872 Mesche­de, zu richten.
Dem Antrag sind Nach­wei­se über die Aus­bil­dung zur kun­di­gen Per­son nach der EU-Hygie­never­ord­nung und über die Aus­bil­dung an der Kurz­waf­fe sowie der Nach­weis über die ein­ge­zahl­te Prü­fungs­ge­bühr in Höhe von 250 Euro bei­zu­fü­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind im Inter­net unter www​.hoch​sauer​land​kreis​.de (Suche : Jagd­we­sen) oder unter der Tele­fon­num­mer 0291/94–1366 erhältlich.
Quel­le : Pres­se­stel­le Hoch­sauer­land­kreis, Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.) Meschede
Fotocredit:AdobeStock 402807469
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