Bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten werden dem Rentenkonto gutgeschrieben, allerdings nur einem Elternteil

Berliner Morgenpost : Im Zweifel gegen die Väter, ein Kommentar von Dominik Bath zum jüngsten Urteil des Sozialgerichts

Wenn es um die Ren­te geht, zählt am Ende jeder Euro. Oder bes­ser : jeder Ren­ten­punkt. Wer wie viel Geld im Ruhe­stand bekommt, kann dabei auch mit den eige­nen Kin­dern zusam­men­hän­gen. Bis zu drei Jah­re Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten, die nahe­zu drei Ren­ten­punk­ten ent­spre­chen, wer­den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten im eige­nen Ren­ten­kon­to gut­ge­schrie­ben – aller­dings nur einem Elternteil.

Ist man sich nicht einig und lässt sich auch gericht­lich nicht fest­stel­len, wer die Haupt­last der Erzie­hung trug, pro­fi­tiert die Frau. So hat das Bun­des­so­zi­al­ge­richt geur­teilt und damit die gel­ten­de Rege­lung gestärkt. Das Gericht hat dabei vor allem die Gemenge­la­ge ins­ge­samt in Deutsch­land beurteilt.

Dabei kam es zu dem Schluss, dass Frau­en nach wie vor in Sachen Kin­der­er­zie­hung die Haupt­last tra­gen – mit direk­ten Fol­gen für Kar­rie­re, Gehalt und letzt­lich auch die Rente.

Für den deut­schen Staat und für Väter ist das Urteil glei­cher­ma­ßen eine Auf­for­de­rung, end­lich für ech­te Gleich­stel­lung ein­zu­ste­hen. Abzu­le­sen ist die Unge­rech­tig­keit in der Arbeits­welt, nach­dem Frau­en Kin­der bekom­men haben, unter ande­rem an der Teil­zeit­quo­te. 2020 arbei­te­ten fast 70 Pro­zent der Frau­en mit Nach­wuchs unter zwölf Jah­ren nicht voll, bei Män­nern hin­ge­gen war es ledig­lich ein Bruch­teil. Nur in den Nie­der­lan­den ist das Ungleich­ge­wicht zulas­ten der Frau­en inner­halb der EU noch grö­ßer. Für Deutsch­lands Poli­tik unter­mau­ern sol­che Zah­len den Hand­lungs­be­darf. Bes­se­re Betreu­ungs­an­ge­bo­te, um für wirk­li­che Fort­schrit­te bei der Ver­ein­ba­rung von Fami­lie und Beruf zu sor­gen, dür­fen nicht nur Wahl­kampf­ge­tö­se sein. Gleich­zei­tig ist es rich­tig, sys­te­ma­ti­sche Nach­tei­le für Frau­en wie das Ehe­gat­ten­split­ting end­lich abzubauen.

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Quel­le : BER­LI­NER MOR­GEN­POST, Redaktion
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Foto­credit : Ado­be­Stock 48139166 / Brisystem

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