Unglaublich: Doppelmörder von Teneriffa streitet mit Bundesbehörde um seine Beamtenpension – Wegen der Schwere der Straftaten sei der Beklagte unwürdig, weiter …

Doppelmörder von Teneriffa streitet mit Bundesbehörde um seine Beamtenpension

Der aus Sach­sen-Anhalt stam­men­de und in Spa­ni­en inhaf­tier­te Dop­pel­mör­der von Tene­rif­fa kämpft vor deut­schen Gerich­ten um die Pen­si­on, von der er seit 13 Jah­ren lebt. Das berich­tet die in Hal­le erschei­nen­de Mit­tel­deut­sche Zei­tung (Mitt­wochs­aus­ga­be). Tho­mas H. hat­te im April 2019 in einer Höh­le sei­ne getrennt leben­de Ehe­frau und einen der bei­den gemein­sa­men Söh­ne erschla­gen, ein wei­te­rer Sohn konn­te ent­kom­men. Wegen zwei­fa­chen Mords und wegen Mord­ver­suchs sitzt er eine 39-jäh­ri­ge Haft­stra­fe ab. Kon­se­quen­zen dro­hen ihm nun auch in Deutsch­land: Der Mör­der ist früh­pen­sio­nier­ter Beam­ter – und sein Dienst­herr, die Bun­des­agen­tur für Arbeit, will ihm die Ruhe­stands­be­zü­ge aberken­nen lassen.

Die Regio­nal­di­rek­ti­on Sach­sen-Anhal­t/Thü­rin­gen hat am 21. Sep­tem­ber 2022 beim Ver­wal­tungs­ge­richt Mag­de­burg Dis­zi­pli­nar­kla­ge erho­ben. Sie stützt sich auf einen Pas­sus im Bun­des­be­am­ten­ge­setz, wonach schwe­re Rechts­ver­stö­ße auch nach der Pen­sio­nie­rung als „Dienst­ver­ge­hen“ gel­ten und geahn­det wer­den kön­nen. Kon­kret wirft die Arbeits­agen­tur dem Pen­sio­när vor, mit den Gewalt­ta­ten habe er der ermor­de­ten Ehe­frau das Recht auf freie Ent­fal­tung ihrer Per­sön­lich­keit sowie der Ehe­frau und dem Sohn das Recht auf Leben abge­spro­chen. Da das Grund­ge­setz die Men­schen­wür­de schüt­ze, habe sich der Ruhe­stands­be­am­te gegen die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung betä­tigt. Wegen der Ver­werf­lich­keit und Schwe­re der Straf­ta­ten sei der Beklag­te „unwür­dig“, wei­ter­hin Bezü­ge zu erhalten.

Die bei­den ers­ten Instan­zen, das Ver­wal­tungs­ge­richt Mag­de­burg und das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Sach­sen-Anhalt, ver­war­fen die­ses Argu­ment. Viel­mehr hand­le es sich „offen­sicht­lich um auf rein pri­va­ten Moti­ven beru­hen­de Straf­ta­ten des Beklag­ten ohne jeg­li­chen poli­ti­schen Bezug“, heißt es im Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts vom 23. Janu­ar, das jetzt ver­öf­fent­licht wur­de. Auch ein zwei­tes Argu­ment ließ der elf­te Senat unter Vor­sitz von Oli­ver Becker nicht gel­ten. Zwar ver­lie­re ein Beam­ter sei­ne Pen­si­on, sobald er wegen einer Tat zu mehr als zwei Jah­ren Haft ver­ur­teilt wird. Laut Beam­ten­ge­setz gel­te das aber nur für eine Ver­ur­tei­lung durch ein deut­sches Gericht. „Eine ana­lo­ge Anwen­dung der Vor­schrift bei dem Straf­ur­teil eines aus­län­di­schen Gerichts kommt nicht in Betracht“, heißt es im Urteil.

Die Arbeits­agen­tur will den Fall vor das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt brin­gen und hat gegen das Urteil Rechts­mit­tel ein­ge­legt. „Eine Beschwer­de gegen die Nicht­zu­las­sung der Revi­si­on ist bei uns ein­ge­gan­gen“, sag­te Ober­ver­wal­tungs­ge­richts-Spre­cher Lars Bech­ler der MZ am Dienstag.

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Quel­le: Marc Rath, Mit­tel­deut­sche Zeitung
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