Bausparvertrag und Steuererklärung : Das gilt es zu beachten

Wie funktioniert ein Bausparvertrag ? Welche staatlichen Förderungen gibt es ? Und worüber sollte man in Sachen Steuererklärung Bescheid wissen ?

Ein Bau­spar­ver­trag bedeu­tet : Spa­rer wis­sen bereits bei Ver­trags­ab­schluss, zu wel­chem Zins­satz sie spä­ter einen Bau­kre­dit bekom­men kön­nen. Das gibt ihnen Pla­nungs­si­cher­heit – denn kei­ner kennt die Höhe künf­ti­ger Kreditzinsen.

So funk­tio­niert ein Bausparvertrag

Eine Bau­spare­rin schließt einen Bau­spar­ver­trag ab – ent­we­der bei einer Bau­spar­bank oder bei einer Bau­spar­kas­se. Dar­in legt sie die Höhe ihrer Bau­spar­sum­me fest, bei­spiels­wei­se 50.000 Euro. Anschlie­ßend beginnt die Anspar­pha­se. Je nach Ver­trag wird in ste­ti­gen Raten wäh­rend einer vor­ab fest­ge­leg­ten Lauf­zeit in der Regel die Hälf­te der Bau­spar­sum­me ange­spart. Dafür gibt es mit­un­ter Gut­ha­ben­zin­sen – wenn auch in der Regel sehr niedrige.

In unse­rem Bei­spiel hat die Bau­spare­rin nach gut zehn Jah­ren 25.000 Euro ange­spart, dann hat sie damit das Min­dest­spar­gut­ha­ben erreicht. Der Bau­spar­ver­trag ist jetzt „zutei­lungs­reif“. Das bedeu­tet : Benö­tigt sie das Geld zum Bau­en oder Reno­vie­ren, dann zahlt die Bau­spar­kas­se ihr die kom­plet­te Sum­me – also 50.000 Euro – aus.

Jetzt beginnt die soge­nann­te Til­gungs­pha­se : Die von der Bau­spar­kas­se gelie­he­nen 25.000 Euro zahlt die Spare­rin als Dar­le­hen zurück. Und zwar zu dem Zins­satz, der beim Ver­trags­ab­schluss fest­ge­legt wor­den ist.

Der Vor­teil : Die Bau­spar­kas­se garan­tiert die Dar­le­hens­zin­sen für die gesam­te Lauf­zeit – unab­hän­gig von der aktu­el­len Lage am Kapitalmarkt.

Dafür kann das Geld aus einem Bau­spar­ver­trag genutzt werden

Das Gut­ha­ben aus dem Bau­spar­ver­trag kann die Bau­spare­rin für den Bau oder Kauf einer Immo­bi­lie nut­zen. Auch mög­lich : Sie nutzt das Geld ent­we­der für die Moder­ni­sie­rung einer Immo­bi­lie oder für ande­re soge­nann­te wohn­wirt­schaft­li­che Maß­nah­men, wie zum Bei­spiel eine neue Hei­zung oder neue Fenster.

Die­se staat­li­chen För­de­run­gen gibt es für Bausparverträge

1. Die Wohnungsbauprämie

Der Staat unter­stützt Bausparer/​innen seit 2021 mit zehn Pro­zent Woh­nungs­bau­prä­mie. Das heißt kon­kret, dass sie zehn Pro­zent der jähr­lich ein­ge­zahl­ten Sum­me als Prä­mie erhal­ten, maxi­mal aber 70 Euro für Allein­ste­hen­de und 140 Euro für Ver­hei­ra­te­te pro Jahr.

Die Vor­aus­set­zun­gen für die Prämie :

  • Das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men muss im Jahr unter 35.000 Euro bei Sin­gles und unter 70.000 Euro bei Ver­hei­ra­te­ten liegen.
  • Das Bau­spar­gut­ha­ben ist an eine wohn­wirt­schaft­li­che Ver­wen­dung gebun­den, es muss also zum Bau­en, Kau­fen oder Moder­ni­sie­ren einer Immo­bi­lie aus­ge­ge­ben werden.
  • Es müs­sen min­des­tens 50 Euro pro Jahr in den Bau­spar­ver­trag ein­ge­zahlt werden.

2. Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Wer ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen von sei­ner Arbeit­ge­be­rin oder sei­nem Arbeit­ge­ber bekommt und das Geld in einen Bau­spar­ver­trag flie­ßen lässt, hat unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch Anspruch auf die Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge. Bausparer/​innen bekom­men bis zu 43 Euro im Jahr vom Staat.

3. Die Eigenheimrente

Bei der Eigen­heim­ren­te, umgangs­sprach­lich auch Wohn-Ries­ter genannt, kön­nen Sparer/​innen dop­pelt punk­ten : Zum einen gibt es eine staat­li­che För­de­rung, zum ande­ren kann man die Bei­trä­ge zum Wohn-Ries­ter als Son­der­aus­ga­be in der eige­nen Steu­er­erklä­rung ange­ben. Aller­dings muss man dafür strik­te Bedin­gun­gen einhalten.

Bau­spar­ver­trä­ge und Steuerklärung

1. Abschluss­ge­bühr des Bau­spar­ver­trags als Wer­bungs­kos­ten absetzen

Für jeden abge­schlos­se­nen Bau­spar­ver­trag ver­lan­gen Anbie­ter ein Pro­zent der Bau­spar­sum­me. Bei einer Bau­spar­sum­me von 50.000 Euro sind das folg­lich 500 Euro. Wer mit dem Geld aus sei­nem Bau­spar­ver­trag eine Immo­bi­lie baut oder kauft, um sie anschlie­ßend zu ver­mie­ten, kann die Abschluss­ge­bühr als Wer­bungs­kos­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung in der Steu­er­erklä­rung ein­tra­gen. Wer aller­dings selbst in die Immo­bi­lie ein­zieht, dem steht die­ser Steu­er­vor­teil nicht zu.

2. Gut­ha­ben­zin­sen aus dem Bau­spar­ver­trag freistellen 

Seit 2009 unter­lie­gen auch die Gut­ha­ben­zin­sen beim Bau­spa­ren der Abgel­tung­s­teu­er. Spare­rin­nen und Spa­rer soll­ten des­halb dar­an den­ken, auch der eige­nen Bau­spar­kas­se einen Frei­stel­lungs­auf­trag zu ertei­len. Denn Kapi­tal­erträ­ge, also auch die Gut­ha­ben­zin­sen, blei­ben bis 801 Euro im Jahr für Sin­gles steu­er­frei (ab 2023 sind es 1.000 Euro). Für Ehe­paa­re gilt der dop­pel­te Wert.

Die VLH : Größ­ter Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Deutschlands

Der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Mil­li­on Mit­glie­dern und rund 3.000 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit Deutsch­lands größ­ter Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Gegrün­det im Jahr 1972, stellt die VLH außer­dem die meis­ten nach DIN 77700 zer­ti­fi­zier­ten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mit­glie­der die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung, bean­tragt sämt­li­che Steu­er­ermä­ßi­gun­gen, prüft den Steu­er­be­scheid und eini­ges mehr im Rah­men der ein­ge­schränk­ten Bera­tungs­be­fug­nis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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Quel­le : Chris­ti­na Geor­gi­a­dis, Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH)
Ori­gi­nal-Con­tent von : Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e.V. – VLH, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Bau­spar­ver­trag und Steu­er­erklä­rung : Das gilt es zu beachten
Bildrechte:©Vereinigte Lohn­steu­er­hil­fe e.V. – VLH
Fotograf:gVLH

 

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