Tipps für den Alltag – Cabrio: Wer einen Diebstahl leichtfertig ermöglicht, riskiert Versicherungsschutz

Tipps für den Alltag – Cabrio: Im Zweifelsfall beim Parken das Dach schließen

Auto­fah­ren mit offe­nem Ver­deck, für vie­le ist es geleb­te Frei­heit. Knapp 2,2 Mil­lio­nen Cabri­os sind auf Deutsch­lands Stra­ßen unter­wegs (KBA). Doch irgend­wann endet jede Auto­fahrt und die Park­platz­su­che beginnt. Damit der Zwei­sit­zer nicht zur leich­ten Beu­te für Die­be wird, rät die HUK-COBURG Cabriofahrer:innen dar­auf zu ach­ten, wo sie par­ken: Knapp 2,2 Mil­lio­nen Euro zahlt Deutsch­lands größ­te Auto­ver­si­che­rung jedes Jahr für gestoh­le­ne Cabri­os bzw. für Dieb­stäh­le aus dem Cabrio.

Letzt­lich ent­schei­det der Abstell­platz dar­über, ob das Ver­deck offen blei­ben kann oder geschlos­sen wer­den soll­te. Autobesitzer:innen mit abschließ­ba­rer Ein­zel­ga­ra­ge kön­nen das The­ma Ver­deck getrost ver­ges­sen, wenn sie ihren Pkw dort par­ken. Mehr Vor­sicht ist bei Tief­ga­ra­gen gebo­ten, die für vie­le Per­so­nen frei zugäng­lich sind. Hier gel­ten die­sel­ben Regeln wie auf der Stra­ße: Wer sein Cabrio abstellt, um schnell etwas zu besor­gen, kann das Ver­deck offen las­sen. Wer aber meh­re­re Stun­den parkt, soll­te das Dach schlie­ßen. Glei­ches gilt bei Fahr­ten in Län­der, in denen beson­ders häu­fig Autos gestoh­len wer­den wie zum Bei­spiel in Ita­li­en oder Polen.

Fans offe­ner Ver­de­cke soll­ten kei­ne Taschen, Han­dys oder Ähn­li­ches im Auto lie­gen las­sen. Fest ein- oder ange­bau­te Tei­le wie z.B. die Bord­elek­tro­nik oder Fahr­zeu­g­as­sis­tenz- oder Info­tain­ment­sys­te­me sind über die Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Macht ein Dieb dort lan­ge Fin­ger, stellt sich aber auch hier die Fra­ge, wo und wie lan­ge der Wagen geparkt wurde.

Fazit: Cabriofahrer:innen, die ihr Ver­deck schlie­ßen, kön­nen in punc­to Ver­si­che­rungs­schutz nie etwas falsch machen. Wer es offen lässt und leicht­fer­tig einen Auto­dieb­stahl ermög­licht, muss mit Kon­se­quen­zen rech­nen. Es kann sein, dass die Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung den Scha­den nicht in vol­lem Umfang über­nimmt. Es gibt auch einen ganz prag­ma­ti­schen Grund für ein geschlos­se­nes Ver­deck: Nach einem Regen­guss Sit­ze und Tep­pich­bo­den des Zwei­sit­zers zu trock­nen, macht deut­lich weni­ger Spaß als eine Spritz­tour an schö­nen Sommertagen.

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Quel­le: Karin Ben­ning, HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Ori­gi­nal-Con­tent von: HUK-COBURG, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Ver­deck auf oder zu? Wer sich nicht sicher ist, soll­te sein Ver­deck ein­fach schlie­ßen. Foto: HUK-COBURG
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