Mehr Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger – Wohngeld-Plus bringt Millionen Haushalten schnelle Unterstützung.

Mehr Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger – Wohngeld-Plus bringt Millionen Haushalten schnelle Unterstützung.

Hohe Wohn­kos­ten belas­ten vie­le Haus­hal­te mit nied­ri­gen Ein­kom­men stark. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen (BMWSB) unter­stützt daher Men­schen mit nied­ri­gen Ein­kom­men mit einer weit­rei­chen­den Wohn­geld­re­form : Seit dem 1. Janu­ar 2023 haben 4,5 Mil­lio­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in zwei Mil­lio­nen Haus­hal­ten Anspruch auf Wohn­geld-Plus. Zudem ver­dop­pelt sich die Höhe des Wohn­gel­des für die bis­her Bezie­hen­den von durch­schnitt­lich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohn­geld-Plus ent­las­tet außer­dem bei den Heiz­kos­ten und mil­dert die für den Kli­ma­schutz not­wen­di­gen Belas­tun­gen einer Sanie­rung ab. 

Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus ?

Das Wohn­geld-Plus rich­tet sich an Rent­ne­rin­nen und Rent­ner, Fami­li­en, Stu­die­ren­de, Aus­zu­bil­den­de, Allein­er­zie­hen­de und gene­rell an Men­schen mit nied­ri­gen Ein­kom­men. Auch Eigen­tü­mer von Wohn­raum kön­nen durch das Wohn­geld-Plus ent­las­tet wer­den. Daher soll­te jeder Gering­ver­die­nen­de sei­nen Anspruch mit­hil­fe des Wohn­geld­rech­ners prüfen. 

Anspruch auf Wohn­geld-Plus prü­fen – ganz ein­fach mit dem Wohn­geld­rech­ner des BMWSB

Die Höhe des Wohn­gel­des hängt davon ab, wo die Men­schen woh­nen, wie vie­le Per­so­nen im Haus­halt leben und wie viel Geld die­se im Monat zur Ver­fü­gung haben. Ob ein Anspruch auf Wohn­geld-Plus besteht, kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unkom­pli­ziert mit­hil­fe des Wohn­geld­rech­ners des BMWSB prüfen. 

Für den Antrag selbst muss eine über­schau­ba­re Anzahl an Doku­men­ten ein­ge­reicht wer­den. Dazu zäh­len ein Nach­weis über die Wohn­kos­ten sowie ein Ein­kom­mens­nach­weis. Je nach Lebens­si­tua­ti­on kön­nen wei­te­re Nach­wei­se hinzukommen. 

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, einen Antrag auf Wohn­geld-Plus zu stel­len, zum Bei­spiel vor Ort beim Wohn­geld­amt der Gemeinde‑, Stadt- oder Kreis­ver­wal­tung. Wer sei­nen Antrag lie­ber von zu Hau­se aus stel­len möch­te, kann das For­mu­lar online her­un­ter­la­den, aus­fül­len, unter­zeich­nen und zusam­men mit den erfor­der­li­chen Unter­la­gen per Post ein­sen­den. In vie­len Bun­des­län­dern kön­nen Anträ­ge auch kom­plett online gestellt werden. 

Zah­lun­gen schnell und bedarfsgerecht

Das Wohn­geld-Plus soll schnell bei den Men­schen ankom­men. In drin­gen­den Fäl­len kön­nen die Wohn­geld­be­hör­den Anträ­ge daher vor­läu­fig bewil­li­gen. Zudem wer­den die Bewil­li­gungs­zeit­räu­me bei gleich­blei­ben­den Ver­hält­nis­sen ver­län­gert – von zwölf auf 24 Mona­te. Neu ist außer­dem, dass sich die Höhe des Wohn­gel­des im Bezugs­zeit­raum schon dann anpasst, wenn sich die Mie­te oder Belas­tung um mehr als zehn Pro­zent erhöht oder sich das zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­ein­kom­men um zehn Pro­zent ver­rin­gert. Zuvor lag die­se Gren­ze bei 15 Pro­zent. Außer­dem wird bei ein­ma­li­gen Ein­kom­men, wie bei­spiels­wei­se Abfin­dun­gen, der Zurech­nungs­zeit­raum von 36 auf zwölf Mona­te verkürzt.

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Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Down­loads zum neu­en Wohn­geld unter : 

https://​www​.bmwsb​.bund​.de/​w​o​h​n​g​eld-plus

Wohn­geld­rech­ner :

https://​www​.bmwsb​.bund​.de/​w​o​h​n​g​e​l​d​r​e​c​h​ner

Infos Stadt Brilon

https://www.brilon.de/rathaus-politik/dienstleistungen-und-themenbereiche-a‑z/wohngeld-475/

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Quel­le : Team Öffent­lich­keits­ar­beit der Stadt Brilon
Bild : Pla­kat BMWSB-Wohngeldkampagne

 

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