Fast jeder Fünfte der über 65-Jährigen im Hochsauerland erhält dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel

Medikationsplan erhöht Patientensicherheit – Fast jeder Fünfte der über 65-Jährigen erhält dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel

Eine Pil­le für das Herz, etwas gegen die Schmer­zen und auch noch ein Schlaf­mit­tel: Ins­be­son­de­re Senio­rin­nen und Senio­ren schlu­cken oft meh­re­re Medi­ka­men­te am Tag, um gesund­heit­li­che Pro­ble­me in den Griff zu bekom­men. Nach einer aktu­el­len Aus­wer­tung der AOK Nord­West für alle gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten nahm im 3. Quar­tal 2022 fast jeder fünf­te Ver­si­cher­te (18,3 Pro­zent) ab 65 Jah­ren täg­lich fünf oder mehr Wirk­stof­fe als unver­än­der­te Dau­er­me­di­ka­ti­on ein. Der Anteil erhöht sich mit zuneh­men­dem Alter: Bei den über 75-Jäh­ri­gen sind es 22,8 Pro­zent und bei den über 85-Jäh­ri­gen 27,6 Pro­zent. Regel­mä­ßig sogar mehr als acht Wirk­stof­fe ver­wen­den 10,9 Pro­zent der über 65-jäh­ri­gen Versicherten.

Hin­zu kom­men noch die Arz­nei­mit­tel, die bei aku­ten Beschwer­den ein­ge­nom­men wer­den.„Die hohen Risi­ken der Wech­sel­wir­kun­gen bei der soge­nann­ten Poly­me­di­ka­ti­on kön­nen redu­ziert wer­den, indem die Gesamt­me­di­ka­ti­on des Pati­en­ten kon­ti­nu­ier­lich erfasst und künf­tig noch kon­se­quen­ter in einem Medi­ka­ti­ons­plan fest­ge­hal­ten wird. Dazu brau­chen wir auch digi­ta­le Lösun­gen. Mit den Funk­tio­nen der neu­en elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te ist bereits ein Anfang gemacht“, sagt Tom Acker­mann, Vor­stands­vor­sit­zen­der der AOK NordWest.

Vie­le älte­re Men­schen im Hoch­sauer­land­kreis neh­men auf­grund ver­schie­dens­ter Erkran­kun­gen und Beschwer­den dau­er­haft meh­re­re Arz­nei­mit­tel täg­lich ein. Bei regel­mä­ßi­ger Ein­nah­me von fünf oder mehr ver­schie­de­nen Wirk­stof­fen pro Tag han­delt es sich um Poly­me­di­ka­ti­on. Meist sind die ein­zel­nen Medi­ka­men­te an sich not­wen­dig und sinn­voll. Kom­men aber meh­re­re Wirk­stof­fe zusam­men, kann es zu häu­fi­ge­ren Neben­wir­kun­gen, unvor­her­ge­se­he­nen Kom­pli­ka­tio­nenund aus­ge­präg­ten Wech­sel­wir­kun­gen kom­men. Zum Bei­spiel kann bei der Ein­nah­me eines Beta­blo­ckers wie Meto­pro­lol die neue begin­nen­de Ein­nah­me eines Anti­de­pres­si­vums die Wir­kung des Beta­blo­ckers erhö­hen und damit den Blut­druck über das bekann­te Maß hin­aus sen­ken. Auch die Kom­bi­na­ti­on von Kali­um­brau­se­ta­blet­ten mit einem Blut­druck­sen­ker in Form eines ACE-Hem­mers ver­spricht nicht immer Gutes: Dies kann zu einem über­höh­ten Kali­um-Blut­spie­gel füh­ren und damit Mus­kel­schwä­che und Ver­än­de­run­gen des Herz­schla­ges auslösen.

Ver­si­cher­te, die regel­mä­ßig mehr als drei Wirk­stof­fe ein­neh­men, haben einen gesetz­li­chen Anspruch auf Aus­stel­lung eines Medi­ka­ti­ons­plans in Papier­form durch den behan­deln­den Arzt oder die Ärz­tin. Dabei wird der Arz­nei­mit­tel- und Wirk­stoff­na­me, die Dosie­rung, die Dar­rei­chungs­form und der Grund der Ver­ord­nung auf­ge­lis­tet. Den Medi­ka­ti­ons­plan soll­ten die Betrof­fe­nen beim Besuch ihres Arz­tes oder ihrer Ärz­tin oder der Ein­wei­sung in eine Kli­nik stets mit sich füh­ren. Die behan­deln­den Ärz­tin­nen und Ärz­te kön­nen die­se Infor­ma­tio­nen so bei ihren wei­te­ren Ver­ord­nun­gen berück­sich­ti­gen. „Oft wis­sen die behan­deln­den Ärz­tin­nen und Ärz­te unter­ein­an­der nicht, was ver­ord­net wur­de. Mit dem Medi­ka­ti­ons­plan kann die Arz­nei­mit­tel­the­ra­pie­si­cher­heit ver­bes­sert und Kran­ken­haus­ein­wei­sun­gen auf­grund einer fal­schen Arz­nei­mit­tel­an­wen­dung redu­ziert wer­den“, so AOK-Chef Ackermann.

In der Regel wird zunächst der Haus­arzt oder die Haus­ärz­tin den Medi­ka­ti­ons­plan erstel­len.Seit Juni 2022 kön­nen aber auch Apo­the­ken im Rah­men der soge­nann­ten phar­ma­zeu­ti­schen Dienst­leis­tun­gen ihren Kun­den eine Poly­me­di­ka­ti­ons­be­ra­tung anbie­ten, wenn sie min­des­tens fünf Arz­nei­mit­tel in der Dau­er­me­di­ka­ti­on erhal­ten. „Lei­der wird die Bera­tung bis­her kaum genutzt. Dabei kön­nen die Ver­si­cher­ten von geziel­ten Medi­ka­ti­ons­ana­ly­sen pro­fi­tier­ten und damit vie­le arz­nei­mit­tel­be­zo­ge­ne Pro­ble­me gelöst wer­den“, so Acker­mann. Von Juni bis Dezem­ber 2022 nah­men nur knapp 100 Ver­si­cher­te der AOK Nord­West im Hoch­sauer­land eine Medi­ka­ti­ons­be­ra­tung in einer Apo­the­ke in Anspruch.

Sowohl in der Arzt­pra­xis als auch in der Apo­the­ke wird der Medi­ka­ti­ons­plan dem Pati­en­ten in Papier­form aus­ge­hän­digt. Die AOK Nord­West spricht sich aber für die stär­ke­re Nut­zung digi­ta­ler Lösun­gen in der Arz­nei­mit­tel­the­ra­pie aus. Außer­dem ist es bereits schon jetzt mög­lich, die Medi­ka­men­ten­ein­nah­me in einem elek­tro­ni­schen Medi­ka­ti­ons­plan zusam­men­zu­stel­len und auf der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te spei­chern zu las­sen. Der elek­tro­ni­sche Medi­ka­ti­ons­plan kann in einer Arzt- oder Zahn­arzt­pra­xis sowie in der Apo­the­ke ange­legt werden.

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Quel­le: Jens Kuschel, Pres­se­spre­cher, AOK Nord­West – Die Gesundheitskasse.
Ori­gi­nal-Con­tent von: AOK Nord­West, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Fast jeder Fünf­te der über 65-Jäh­ri­gen in West­fa­len-Lip­pe erhält dau­er­haft min­des­tens fünf Medi­ka­men­te. Gra­fik: ©AOK/​hfr.
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