Zum 31.12.2022 läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus : Insider verrät, was das für Pflegeunternehmen und Krankenhäuser bedeutet

Zum Jahreswechsel wird die Impfpflicht für Fachkräfte in der Pflege auslaufen.
Was das für Pflegeunternehmen und Krankenhäuser bedeutet.

Unter­neh­men könn­ten dar­aus zunächst posi­ti­ve Schlüs­se zie­hen : Die­ses Ende sprä­che dafür, dass unge­impf­te Pfle­ge­kräf­te auf den Arbeits­markt zurück­keh­ren oder sich bei ande­ren Arbeit­ge­bern bewerben.

„Pfle­ge­un­ter­neh­men soll­ten sich auf kei­nen Fall zu früh freu­en“, warnt Max Grin­da. „Natür­lich ergibt sich mit dem Aus­lau­fen der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht viel Poten­zi­al. Aller­dings soll­ten sich Ein­rich­tun­gen jetzt nicht zurück­leh­nen und abwar­ten, ganz im Gegen­teil.“ Grin­da ist Unter­neh­mens­be­ra­ter für Pfle­ge­un­ter­neh­men und ver­rät ger­ne in die­sem Exper­ten-Rat­ge­ber, was der Weg­fall für die Pfle­ge bedeu­tet und wie Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che damit umge­hen sollten.

Es wer­den nicht auto­ma­tisch mehr Fach­kräf­te frei

Zahl­rei­che Pfle­ger haben die Bran­che gewech­selt oder möch­ten bei ihrem der­zei­ti­gen Arbeit­ge­ber blei­ben. Es ist also ein Trug­schluss zu glau­ben, dass mit dem Aus­lau­fen der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht zahl­rei­che Fach­kräf­te frei wer­den. Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen dür­fen sich also nicht zurück­leh­nen, sonst wer­den sie kurz­fris­tig von der aktiv han­deln­den Kon­kur­renz über­holt. Es gilt daher, geeig­ne­tes Per­so­nal kon­se­quent und durch­dacht anzu­spre­chen. Das soll­te bereits jetzt von Pfle­ge­un­ter­neh­men umge­setzt wer­den, um sich Wett­be­werbs­vor­tei­le zu sichern.

Die ver­gan­ge­ne Mehr­be­las­tung nicht unterschätzen

Die Mehr­be­las­tung für Pfle­ge­kräf­te war über die ver­gan­ge­nen Mona­te hin­weg enorm. Schließ­lich fiel über­durch­schnitt­lich häu­fig Per­so­nal aus, was zu einer per­ma­nen­ten Zusatz­be­las­tung für die bestehen­de Beleg­schaft führ­te. Auf­grund der dar­aus resul­tie­ren­den Über­las­tung ent­schie­den sich zahl­rei­che Fach­kräf­te letzt­lich dazu, nicht län­ger in der Pfle­ge tätig zu sein. Heu­te sind dadurch weni­ger poten­zi­el­le Mit­ar­bei­ter ver­füg­bar, als es zunächst scheint. Noch vor dem 01. Janu­ar 2023 soll­ten sich Unter­neh­men ent­spre­chend stark posi­tio­nie­ren. Sie müs­sen es Inter­es­sen­ten mög­lichst leicht machen, sich bei ihnen zu bewerben.

Aktu­el­le Bewer­bungs­pro­zes­se müs­sen durch­leuch­tet und opti­miert werden

Wenn Kli­ni­ken und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ihren Bewer­bungs­pro­zess nach­hal­tig ver­ein­fa­chen wol­len, ist eine sorg­sa­me Prü­fung der bestehen­den Vor­ge­hens­wei­se im Recrui­ting unver­zicht­bar. Dabei zeigt sich meist, dass Hür­den abge­baut wer­den müs­sen. Ist das geschafft, macht das den Bewer­bungs­pro­zess für Inter­es­sen­ten deut­lich effi­zi­en­ter. Das bedeu­tet : Kann die Fach­kraft auf Anschrei­ben oder den Lebens­lauf ver­zich­ten und bei­spiels­wei­se zunächst nur Zeug­nis­se ein­rei­chen, senkt das die Hür­de für eine Bewer­bung massiv.

Fach­kräf­te smart ansprechen

Qua­li­fi­zier­tes Pfle­ge­per­so­nal kann mit Blick auf den Fach­kräf­te­man­gel erwar­ten, dass inter­es­sier­te Unter­neh­men auf sie zukom­men. Die­se müs­sen hier­bei jedoch smart vor­ge­hen. Ein Bei­spiel dafür ist es zum Bei­spiel, jetzt auf den rich­ti­gen Kanä­len in den sozia­len Netz­wer­ken prä­sent zu sein. Dort sind die Fach­kräf­te näm­lich in ihrer Frei­zeit aktiv.

Es genügt also nicht, eine Stel­len­aus­schrei­bung nur auf der eige­nen Web­sei­te zu ver­öf­fent­li­chen. Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen müs­sen sich aktiv dar­um bemü­hen, Inter­es­sen­ten von sich zu über­zeu­gen. Stim­men die Qua­li­fi­ka­tio­nen der Bewer­ber, han­delt es sich in der Regel auch um geeig­ne­tes Per­so­nal. Der Weg­fall der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht wird dar­an wenig ändern.

 

Quel­le : Ruben Schä­fer, Max Grin­da und Felix Hah­ne­wald, FM Con­sul­ting GmbH
Ori­gi­nal-Con­tent von : FM Con­sul­ting GmbH, über­mit­telt durch news aktuell
Bild­rech­te : FM Con­sul­ting GmbH / Foto­graf : FM Con­sul­ting GmbH

 

 

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