Staub verschmutzte Haus – Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig – Betonstaub, der sich auf der Fassade eines Holzhauses absetzte

Als eine Brücke saniert wurde, entstanden große Mengen von Betonstaub, der sich unter anderem …

Ein Haus­ei­gen­tü­mer darf erwar­ten, dass die Fas­sa­de sei­nes Hau­ses auf Kos­ten der öffent­li­chen Hand gerei­nigt wird, wenn Bau­ar­bei­ten an einer nahen Brü­cke für erheb­li­che Staub­ent­wick­lung gesorgt haben. So ent­schied nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS die Rechtsprechung.

(Ober­lan­des­ge­richt Hamm, Akten­zei­chen 11 U 96/21)

Der Fall : Als eine Brü­cke saniert wur­de, ent­stan­den gro­ße Men­gen von Beton­staub, der sich unter ande­rem auf der Fas­sa­de eines Holz­hau­ses absetz­te. Die Ent­fer­nung die­ses Stau­bes war mit erheb­li­chem Auf­wand ver­bun­den, es muss­te dafür ein Fach­be­trieb ein­ge­setzt wer­den. Nach Aus­kunft eines Sach­ver­stän­di­gen war es unzwei­fel­haft, dass die Abla­ge­run­gen von den Bau­ar­bei­ten stamm­ten. Der öffent­li­che Trä­ger hielt dem Haus­be­sit­zer vor, sei­ne Fas­sa­de nicht mit der nöti­gen Schutz­schicht ver­se­hen und nach der Ent­de­ckung der Ver­schmut­zung nicht rasch genug reagiert zu haben. Grund­sätz­lich sei­en die Arbei­ten unter Ein­hal­tung der erfor­der­li­chen Schutz­maß­nah­men durch­ge­führt worden.

Das Urteil : Die Rich­ter stell­ten sich weit­ge­hend auf die Sei­te des Eigen­tü­mers und ver­ur­teil­ten das zustän­di­ge Bun­des­land zur Zah­lung von fast 6.000 Euro für die not­wen­dig gewor­de­ne Rei­ni­gung. Zwar müss­ten Anwoh­ner bis zu einem gewis­sen Umfang Immis­sio­nen wie Ver­schmut­zun­gen und Staub hin­neh­men, wenn in der Umge­bung gebaut wer­de. Doch die­se Gren­ze sei hier über­schrit­ten worden.

Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift :
Nach Arbei­ten an einer Brü­cke war eine Rei­ni­gung fäl­lig Ein Haus­ei­gen­tü­mer darf erwar­ten, dass die Fas­sa­de sei­nes Hau­ses auf Kos­ten der öffent­li­chen Hand gerei­nigt wird, wenn Bau­ar­bei­ten an einer nahen Brü­cke für erheb­li­che Staub­ent­wick­lung gesorgt haben.

Bildrechte:Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:Bundesgeschäftsstelle LBS

 

Print Friendly, PDF & Email