Dirk Wiese informiert – gesetzliche Neuregelungen 2023

Dirk Wiese informiert – gesetzliche Neuregelungen 2023

Ein Jahr ist die Ampel­ko­ali­ti­on unter Füh­rung von Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz nun im Amt und muss­te vor allem auf die mas­si­ven Aus­wir­kun­gen des rus­si­schen Angriffs­krie­ges auf die Ukrai­ne, wie Ener­gie­kri­se und stei­gen­de Infla­ti­on, reagie­ren. Daher tre­ten 2023 vie­le Neue­run­gen in Kraft, die Erleich­te­run­gen in der der­zei­ti­gen Situa­ti­on brin­gen und die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­las­ten. Außer­dem konn­te die Koali­ti­on schon eini­ge geplan­te Geset­zes­än­de­run­gen umset­zen, die ab dem Jahr 2023 gelten.

„Wir haben im letz­ten Jahr viel geschafft, das wir als SPD schon lan­ge umset­zen wollten“. 

Ganz vor­ne steht dabei sicher­lich das Bür­ger­geld, mit dem wir Hartz IV end­lich hin­ter uns las­sen und den Weg zu einem moder­nen Sozi­al­staat ebnen. Außer­dem ent­las­ten wir die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit den Ener­gie­preis­brem­sen und der Wohn­geld­re­form. Dar­über hin­aus freue ich mich sehr, dass das Chan­cen-Auf­ent­halts­ge­setz in Kraft tritt, mit dem wir mehr Men­schen, die bereits lan­ge hier bei uns im Land leben, das Blei­be­recht in Deutsch­land ermög­li­chen und so mehr Men­schen rechts­si­cher in unse­ren Arbeits­markt holen und inte­grie­ren kön­nen. „Das ist der ers­te Schritt zu einem moder­nen Ein­wan­de­rungs­land!“, so Dirk Wie­se zu den gesetz­li­chen Neu­re­ge­lun­gen für das Jahr 2023.

Neben der Ein­füh­rung des Bür­ger­gelds gilt ab Janu­ar die Erhö­hung des Kin­der­gelds auf 250 Euro für jedes Kind pro Monat sowie des Kin­der­zu­schlags auf eben­so 250 Euro.

27.12.22 Regeln

Für Arbeit­neh­mer steigt die Ver­di­nest­gren­ze von Midi­jobs auf 2000 Euro, für Mini­jobs wur­de die­se Gren­ze bereits im Okto­ber auf 520 Euro ange­ho­ben. Zudem wird Home-Office mit der erhöh­ten Home-Office-Pau­scha­le attrak­ti­ver. Ab Janu­ar kön­nen Steu­er­pflich­ti­ge künf­tig sechs anstatt fünf Euro pro Tag gel­tend machen und die jähr­li­che Begren­zung wird auf 1260 Euro ange­ho­ben. Ein sepa­ra­tes Arbeits­zim­mer ist künf­tig nicht mehr not­wen­dig. Mit dem Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on wird der Ein­kom­mens­steu­er­ta­rif um 7,2 % gesenkt, damit es wegen Lohn- und Gehalts­er­hö­hun­gen, die ledig­lich den Kauf­kraft­ver­lust aus­glei­chen, nicht zu einer höhe­ren Steu­er­be­las­tung kommt. Dazu wird die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ab 2023 Geschich­te. In Zukunft wer­den Arbeit­ge­ber direkt von der Kran­ken­kas­se über die Arbeits­un­fä­hig­keit ihrer Mit­ar­bei­ter infor­miert. Trotz­dem sind Arbeit­neh­mer wei­ter dazu ver­pflich­tet, dem Arbeit­ge­ber ihre Arbeits­un­fä­hig­keit unver­züg­lich zu melden.

Für Aus­zu­bil­den­de gilt ab Janu­ar eine neue Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung von 620 Euro, was einem Plus von 35 Euro monat­lich ent­spricht. Zur Unter­stüt­zung von Eltern, die ihre Kin­der in der Aus­bil­dung finan­zi­ell unter­stüt­zen gilt eben­so ein höhe­rer Aus­bil­dungs­frei­be­trag von 1200 Euro.

Rent­ne­rin­nen und Rent­ner kön­nen künf­tig bei vor­zei­ti­ger Ren­te ab 63 Jah­ren und mit min­des­tens 35 Bei­trags­jah­ren unbe­grenzt hinzuverdienen.

Außer­dem sind Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ab 2023 voll­stän­dig von der Steu­er absetz­bar. Für unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ge Men­schen gibt es Neue­run­gen im Betreu­ungs­recht. Mit der Reform des Betreu­ung- und Vor­mund­schafts­rechts soll die Selbst­be­stim­mung und Auto­no­mie die­ser Men­schen gestärkt und die Qua­li­tät der Betreu­ung ver­bes­sert wer­den. Betreu­er haben so zum Bei­spiel jetzt mehr Zeit, ihre Sach­kun­de nachzuweisen.

Allein­er­zie­hen­de haben in Zukunft Anspruch auf einen höhe­ren Ent­las­tungs­be­trag von 4260 Euro, der mit jedem wei­te­ren Kind steigt.

Dane­ben stei­gen all­ge­mein der Grund- und Kin­der­frei­be­trag. Dabei erhöht sich der Grund­frei­be­trag auf 10908 Euro und der Kin­der­frei­be­trag auf 8952 Euro, die als Tei­le des Ein­kom­mens steu­er­frei sind.

27.12.22 Regeln

Mie­te­rin­nen und Mie­ter wer­den mit dem „Wohn­geld Plus“ ent­las­tet, wodurch fast zwei Mil­lio­nen Haus­hal­te mehr davon pro­fi­tie­ren und die Leis­tung von durch­schnitt­lich rund 190 Euro auf 370 Euro pro Monat steigt. Außer­dem wird der CO2-Preis künf­tig zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter auf­ge­teilt, sodass sich Ver­mie­ter stär­ker an den CO2 rele­van­ten Heiz­kos­ten betei­li­gen müs­sen. Eben­so ent­las­tet die Regie­rung alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit den Ener­gie­preis­brem­se, die zwar erst ab März 2023 gel­ten, aber rück­wir­kend ab Janu­ar wir­ken. Für 80% des Vor­jah­res­ver­brauchs wird ein Gas­preis von 12 Cent pro Kilo­watt­stun­de garan­tiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fern­wär­me 9,5 Cent. Dane­ben gel­ten auch Ent­las­tun­gen für Heiz­öl und Pellets.

Im Bereich der erneu­er­ba­ren Ener­gien ent­fällt ab 2023 die Mehr­wert­steu­er für den Kauf und die Instal­la­ti­on klei­ne­rer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit einer maxi­ma­len Leis­tung von 30 Kilo­watt-Peak. Rück­wir­kend ab Janu­ar 2022 sind zudem Ein­künf­te aus klei­ne­ren Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen steu­er­frei. Mit einer höhe­ren Tabak­steu­er wer­den zudem Ziga­ret­ten, Ziga­ril­los und Tabak teu­rer, durch­schnitt­lich 18 Cent mehr für Packun­gen mit 20 Ziga­ret­ten. Steu­er­lich wird der redu­zier­te Umsatz­steu­er­satz auf 7% in der Gas­tro­no­mie auf Spei­sen bis Ende 2023 ver­län­gert. In der Gas­tro­no­mie gilt zudem ab Janu­ar eine Mehr­weg­pflicht für To-go-Essen. Das bedeu­tet eine Pflicht zum Ange­bot von Mehr­weg­ver­pa­ckun­gen, die nicht teu­rer sein dür­fen als Einwegverpackungen.

27.12.22 Regeln

Wei­te­re Neue­run­gen sind neben dem oben schon genann­ten Chan­cen-Auf­ent­halts­ge­setz das Lie­fer­ket­ten­ge­setz, mit dem Fir­men mit über 3000 Ange­stell­ten ver­pflich­tet sind, auf Miss­stän­de beim Ein­kau­fe von Waren aus dem Aus­land zu reagie­ren. Außer­dem wird der Spa­rer-Pausch­be­trag auf 1000 Euro pro Jahr für Allein­ste­hen­de und 2000 Euro pro Jahr für Ehe- und Lebens­part­ner erhöht. Zuletzt wird das Bun­des­ge­setz­blatt nun digi­tal frei zugäng­lich ver­öf­fent­licht und so wer­den Geset­ze künf­tig im Nor­mal­fall nur noch digi­tal verkündet.

Quel­le: Hen­drik Bün­ner / Dirk Wie­se, MdB
Foto­credit: Mar­co Urban / Ado­be­Stock 404801071