Katastrophale Zwischenbilanz : Nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs – Steigende Anzahl der Verstöße können aufgrund von Personalmangel nicht geahndet werden

Darf auf Sachsens Autobahnen ungestraft aufs Gaspedal getreten werden ? Kommt es in Berlin überhaupt noch zur Ahndung von Verkehrsverstößen ?

Aktu­ell wer­den zahl­rei­che Ver­kehrs­teil­neh­mer bei Ver­ge­hen wie Geschwin­dig­keits- und Abstands­ver­stö­ße nicht belangt. Grund dafür ist ein Per­so­nal-Not­stand der jewei­li­gen Bußgeldstellen.

Mehr als jeder zwei­te Ver­kehrs­ver­stoß wird in Sach­sen nicht geahndet

Nach Infor­ma­tio­nen von BILD​.de über­mit­tel­te die Poli­zei in Sach­sen allein im Jahr 2021 gan­ze 224.670 Blit­zer-Fotos. Doch zu einem Buß­geld­ver­fah­ren kam es nur in 82.700 Fäl­len, wäh­rend 69.120 Buß­geld­vor­wür­fe schlicht­weg ver­jähr­ten. Wei­te­re 72.850 Fäl­len habe man wegen angeb­lich zu schlech­tem Mate­ri­al nicht wei­ter ver­fol­gen können.

Ähn­li­ches gilt für die Haupt­stadt. Laut Recher­chen der Ber­li­ner Zei­tung hat die Stadt Ber­lin bis Ende Sep­tem­ber mit 81 Mil­lio­nen Euro zwar auf­grund der schär­fe­ren Sank­tio­nen nach der Buß­geld­no­vel­le rund 50 Pro­zent mehr Ein­nah­men als im Vor­jah­res­ver­gleich zu ver­zeich­nen. Doch stieg auch die Ver­jäh­rungs-Quo­te um 150 Pro­zent an, im Fal­le von Geschwin­dig­keits­ver­stö­ßen sogar um unfass­ba­re 250 Pro­zent. Es ist anzu­neh­men, dass die Situa­ti­on bei den Buß­geld­stel­len in wei­te­ren Bun­des­län­dern ähn­lich gela­gert ist.

Per­so­nal­man­gel bei den Bußgeldbehörden ?

Dass die Buß­geld­stel­len bei den Ver­fah­ren nicht hin­ter­her­kom­men, ist offen­bar einem Man­gel an Per­so­nal und ver­al­te­ter Tech­nik geschul­det. Anstatt die Behör­den ange­sichts der stei­gen­den Ver­stö­ße infol­ge der neu­en Buß­geld­ka­ta­log-Bestim­mun­gen mit mehr Mit­ar­bei­tern auf­zu­sto­cken, wur­den im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie ste­tig mehr Leu­te abge­zo­gen oder waren krankgemeldet.

Hohe Ein­nah­me­ver­lus­te der Buß­geld­stel­len in Sach­sen und Berlin

Wie BILD​.de berich­tet, schätzt die Lan­des­di­rek­ti­on, dass dem Frei­staat Sach­sen seit 2021 bereits rund 6,5 Mio. Ein­nah­men aus mög­li­chen Buß­geld­ver­fah­ren durch die Lap­pen gegan­gen sind. Allein auch die 20.000 nicht geahn­de­ten Tem­po­ver­ge­hen in Ber­lin könn­te schon bei Annah­me des gerings­ten Buß­gelds in Höhe von 55 Euro rund 1,1 Mil­lio­nen Ver­lust bedeu­ten. Zudem ist die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr auf­grund der Nicht­ver­fol­gung von Ver­stö­ßen nicht mehr aus­rei­chend gewährleistet.

Geblitzt​.de pran­gert man­geln­de Ver­fol­gungs­ge­rech­tig­keit an

Wer die­ser Tage auf deut­schen Auto­bah­nen geblitzt wird, wird dem­nach nicht unbe­dingt zur Kas­se gebe­ten. Aber wen ereilt ein Buß­geld­ver­fah­ren und wen nicht ? Jan Ginhold ist Geschäfts­füh­rer der CODU­KA GmbH, die sich mit dem Ser­vice Geblitzt​.de seit Jah­ren erfolg­reich für die Anlie­gen von Ver­kehrs­teil­neh­mern ein­setzt. Für ihn liegt hier­bei ein Unrechts­ver­hält­nis vor.

„Es kann doch nicht sein, dass der auf sei­nen Füh­rer­schein ange­wie­se­ne, selbst­stän­di­ge Fami­li­en­va­ter für einen Ver­kehrs­ver­stoß belangt wird und eine weni­ger vom Fahr­ver­bot betrof­fe­ne Per­son dage­gen nicht“, so Ginhold. Eine der­ar­ti­ge Belie­big­keit bei der Ahn­dung von Ver­kehrs­ver­stö­ßen dür­fe so nicht fort­ge­führt werden.

Was man über die Ver­jäh­rung der Buß­geld­vor­wür­fe wis­sen sollte

Und wie soll man sich ver­hal­ten, wenn man geblitzt wor­den ist und danach län­ger nichts von der Buß­geld­be­hör­de gehört hat ? Buß­geld­vor­wür­fe ver­jäh­ren, wenn der Betrof­fe­ne nach drei Mona­ten ab dem Zeit­punkt des Ver­sto­ßes immer noch kei­ne Post von der Buß­geld­stel­le erhal­ten hat. Aller­dings kann die Ver­jäh­rungs­frist durch die Zusen­dung eines Anhö­rungs­bo­gens um wei­te­re drei auf maxi­mal sechs Mona­te ver­län­gert werden.

Ein nach der Ver­jäh­rungs­frist erlas­se­ne Buß­geld­be­scheid kann in der Regel also igno­riert wer­den. „Noch bes­ser aber“, sagt Ginhold, „der Emp­fän­ger des Buß­geld­be­scheids wen­det sich an Geblitzt​.de, um die Ver­jäh­rung von Anwäl­ten für Ver­kehrs­recht bestä­ti­gen zu las­sen. Die­se kön­nen mit­tels Ein­sicht in die Buß­geld­ak­te fest­stel­len, ob die Ver­jäh­rung auch wirk­lich Bestand hat.“

Buß­geld­vor­wür­fe stets über Geblitzt​.de prü­fen lassen

Bei Geblitzt​.de arbei­tet die CODU­KA GmbH eng mit gro­ßen Anwalts­kanz­lei­en zusam­men und ermög­licht es Betrof­fe­nen, sich gegen Buß­gel­der, Punk­te und Fahr­ver­bo­te zu weh­ren. Die Zah­len kön­nen sich sehen las­sen. Täg­lich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfra­gen. 12 % der betreu­ten Fäl­le wer­den ein­ge­stellt, bei wei­te­ren 35 % besteht die Mög­lich­keit einer Straf­re­du­zie­rung. Die CODU­KA GmbH leis­tet auf­grund des Ein­sat­zes von Legal-Tech-Lösun­gen Pio­nier­ar­beit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quel­le : Jan Ginhold, Geschäfts­füh­rer, CODU­KA GmbH
Ori­gi­nal-Con­tent von : CODU­KA GmbH, über­mit­telt durch news aktuell

 

 

 

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