Betriebsratswahlen im Hochsauerlandkreis gestartet : Mitreden in eigener Sache

182 Interessenvertreter aus Lebensmittel- und Gastgewerbe in der Region

win­ter­berg-total­lo­kal : NGG : Vom Lohn über den Urlaub bis zur Arbeits­zeit : Wer die Ent­schei­dung dar­über, wie der eige­ne Arbeits­platz aus­sieht, nicht allein dem Chef über­las­sen will, der soll jetzt bei der Betriebs­rats­wahl mit­ma­chen. Dazu ruft die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) Beschäf­tig­te im Hoch­sauer­land­kreis auf. „Betriebs­rä­te sind gera­de in Pan­de­mie­zei­ten wich­ti­ger denn je. Die Inter­es­sen­ver­tre­ter küm­mern sich dar­um, dass Betrie­be und Beschäf­tig­te bes­ser durch die Kri­se kom­men – zum Bei­spiel indem sie Jobs sichern, ein höhe­res Kurz­ar­bei­ter­geld durch­set­zen oder den Infek­ti­ons­schutz im Beruf orga­ni­sie­ren“, sagt NGG-Geschäfts­füh­re­rin Isa­bell Mura. Allein in der NGG-Regi­on Süd­west­fa­len küm­mern sich aktu­ell 182 Betriebs­rä­te um die Belan­ge von Arbeit­neh­mern aus der Ernäh­rungs­in­dus­trie, dem Gast­ge­wer­be und dem Lebens­mit­tel­hand­werk. Die Palet­te reicht von drei Betriebs­rats­mit­glie­dern beim Kran­ken­haus-Cate­rer Aple­si­on bis zur Veltins-Braue­rei mit 13 Arbeitnehmervertretern.

Die Betriebs­rats­wah­len lau­fen vom 1. März bis zum 31. Mai. Bereits in Fir­men ab fünf Beschäf­tig­ten kann eine Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung gewählt wer­den. Die Wah­len fin­den alle vier Jah­re statt und sind neben der Kommunal‑, Land­tags- und Bun­des­tags­wahl eine der größ­ten Abstim­mun­gen über­haupt. Gewerk­schaf­te­rin Mura spricht von einem „Best-Prac­ti­ce-Bei­spiel in punc­to Demo­kra­tie“. In kaum einem ande­ren Bereich könn­ten die Beschäf­tig­ten ihre eige­nen Inter­es­sen stär­ker beein­flus­sen als am Arbeits­platz. „Ob in der Back­stu­be, in der Hotel­kü­che oder in der Süß­wa­ren­fa­brik – nie­mand soll­te sich um sein gutes Recht brin­gen las­sen und jetzt sei­ne Stim­me abge­ben“, so Mura. Wo es noch kei­ne Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung gebe, kön­ne übri­gens jeder­zeit ein Betriebs­rat gegrün­det und außer­halb der jetzt lau­fen­den Abstim­mungs­pha­se gewählt wer­den. Hier­bei ste­he die NGG vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.

Die Gewerk­schaft ver­weist auf wich­ti­ge Vor­tei­le der Mit­be­stim­mung. Nach einer reprä­sen­ta­ti­ven Stu­die der Hans-Böck­ler-Stif­tung lie­gen die Löh­ne in Fir­men, die einen Betriebs­rat haben, um durch­schnitt­lich 8,4 Pro­zent höher. Beim Kurz­ar­bei­ter­geld erhiel­ten dem­nach zuletzt zwei Drit­tel aller Beschäf­tig­ten, die auf eine Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung bau­en kön­nen, eine Auf­sto­ckung (ohne Betriebs­rat : 25,6 Pro­zent). Auch bei der betrieb­li­chen Wei­ter­bil­dung, der Frau­en­för­de­rung und der Nach­wuchs­ge­win­nung schnei­den mit­be­stimm­te Unter­neh­men deut­lich bes­ser ab. Zugleich pro­fi­tie­ren die Arbeit­ge­ber : Laut Böck­ler-Stif­tung sind Fir­men mit Betriebs­rat um 12,8 Pro­zent pro­duk­ti­ver als sol­che ohne – und schrei­ben 14 Pro­zent höhe­re Gewinne.

Foto­credits : NGG

Quel­le : Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) – Regi­on Südwestfalen

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