Coronabedingte Rückerstattung von Elternbeiträgen

Kindergarten- und OGS Beiträge sowie die Beiträge für die außerschulischen Betreuungsangebote werden im Oktober verrechnet bzw. erstattet

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Nach­richt, dass das Land NRW Eltern von Kin­der­gar­ten- und Schul­kin­dern finan­zi­ell stär­ker als vor­her ange­kün­digt ent­las­tet, hat auch im Win­ter­ber­ger Rat­haus für Freu­de gesorgt. Das Land NRW und die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de haben sich dar­auf geei­nigt, dass die Bei­trä­ge für Febru­ar voll und für März bis Mai zur Hälf­te erlas­sen werden. 

„Gemein­sam mit dem Hoch­sauer­land­kreis haben wir in den Mona­ten teil­wei­se auf die Fest­set­zung der Eltern­bei­trä­ge ver­zich­tet, um die Eltern zu ent­las­ten, die im Lock­down mit der Kin­der­be­treu­ung wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie zusätz­lich belas­tet waren. Jetzt ist es so, dass wir für die Mona­te von Febru­ar bis Mai einen hal­ben Monat zu viel OGS-Bei­trä­ge und Bei­trä­ge für außer­schu­li­sche Betreu­ungs­an­ge­bo­te sowie einen Monat zu viel Kinder­gar­ten-Bei­trä­ge ein­ge­zo­gen haben. Die zu viel gezahl­ten Eltern­bei­trä­ge wer­den im Okto­ber verrech­net. Wenn ein Kind nicht mehr die Ein­rich­tung besucht, wird das Geld auf das Kon­to zurück­er­stattet“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beck­mann und Käm­me­rer Bas­ti­an Östreich.

Quel­le : Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg 

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