Vorsicht bei überschrittenem Verfallsdatum

 Abgelaufene Medikamente nicht mehr einnehmen und richtig entsorgen

win­ter­berg-total­lo­kal : Hoch­sauer­land­kreis : Auch im Hoch­sauer­land­kreis bewah­ren vie­le Men­schen ange­bro­che­ne oder nicht benö­tig­te Arz­nei­mit­tel wei­ter auf. Die AOK Nord­West warnt jedoch, die­se Medi­ka­men­te auch nach Ablauf des Ver­falls­da­tums ein­zu­neh­men. Denn rein äußer­lich ist es den Kap­seln, Trop­fen, Tablet­ten und Sal­ben meis­tens nicht anzu­se­hen. „Abge­lau­fe­ne Arz­nei­mit­tel kön­nen ihre Wirk­sam­keit ver­lie­ren und dann sogar gesund­heits­schäd­lich sein“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schnei­der. Hin­zu kommt, dass die­se Medi­ka­men­te sicher und umwelt­ge­recht ent­sorgt wer­den sollten.

Was oft nicht bekannt ist : Sofern die Gebrauchs­in­for­ma­ti­on (Bei­pack­zet­tel) eines Arz­nei­mit­tels kei­ne spe­zi­el­len Hin­wei­se für die Ent­sor­gung ent­hält, kön­nen die­se über den Rest­müll ent­sorgt wer­den. Jedoch nur, wenn der Müll in der Kom­mu­ne oder im Land­kreis ver­brannt wird. Auf der Web­sei­te der jewei­li­gen städ­ti­schen Müll­ab­fuhr kann das in Erfah­rung gebracht wer­den. Bei der Rest­müll-Ent­sor­gung soll­te zudem unbe­dingt dar­auf geach­tet wer­den, dass die abge­lau­fe­nen Prä­pa­ra­te dadurch nicht in die Hän­de von Unbe­fug­ten oder Kin­dern gelan­gen können.

Vie­le Städ­te und Gemein­den sehen neben der Haus­müll­ent­sor­gung wei­te­re Mög­lich­kei­ten für eine Ent­sor­gung von Alt­arz­nei­mit­teln vor und bie­ten zum Bei­spiel ‚Medi-Ton­nen‘, geson­der­te Schad­stoff­sam­mel­stel­len und Schad­stoff­mo­bi­le an. Aus­künf­te dazu ertei­len die Städ­te-/Ge­mein­de­ver­wal­tun­gen. Da die Rege­lun­gen regio­nal in Kom­mu­nen und Städ­ten sehr unter­schied­lich sein kön­nen, bie­tet die Inter­net­sei­te www​.arz​nei​mit​tel​ent​sor​gung​.de eine gute Mög­lich­keit, unter Anga­be der eige­nen Post­leit­zahl den rich­ti­gen loka­len Ent­sor­gungs­weg zu fin­den. Auch Apo­the­ken neh­men Alt-Arz­nei­mit­tel zurück – sie sind dazu jedoch nicht ver­pflich­tet. „Auf kei­nen Fall soll­ten jedoch abge­lau­fe­ne Medi­ka­men­te über die Toi­let­te oder das Wasch­be­cken ent­sorgt wer­den. Die Sub­stan­zen gelan­gen hier­durch in die Kana­li­sa­ti­on, belas­ten stark die Umwelt und gelan­gen so unter Umstän­den erneut in den Nah­rungs­mit­tel­kreis­lauf von Mensch und Tier“, sagt Schneider.

Damit Medi­ka­men­te nicht vor Ablauf des Ver­fall­da­tums ver­der­ben, soll­ten sie sach­ge­mäß gela­gert wer­den, indem sie bei­spiels­wei­se dabei kei­ner Feuch­tig­keit oder zu hohen oder zu tie­fen Tem­pe­ra­tu­ren aus­ge­setzt wer­den. Das Glei­che gilt für eine unsach­ge­mä­ße Ent­nah­me des Prä­pa­ra­tes. Es gibt außer­dem Arz­nei­mit­tel, die grund­sätz­lich schnell ver­der­ben oder ver­kei­men, wie zum Bei­spiel Augen­trop­fen. Bei die­sen Mit­teln ist direkt auf der Packung oder in der Packungs­bei­la­ge ange­ge­ben, wie lan­ge das Prä­pa­rat nach der ers­ten Anwen­dung noch halt­bar ist. „Es emp­fiehlt sich, das Anbruchs­da­tum auf der Packung zu ver­mer­ken und even­tu­el­le Res­te sofort nach Ablauf der Halt­bar­keit zur ent­sor­gen. Wenn Medi­ka­men­te sich ver­fär­ben, anders rie­chen oder die Ver­pa­ckun­gen sich auf­blä­hen, soll­ten sie auf kei­nen Fall wei­ter ver­wen­det wer­den“, sagt Schnei­der. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten unter www​.aok​.de in der Rubrik ‚Medi­zin & Ver­sor­gung‘ unter dem Titel ‚So wir­ken Medi­ka­men­te rich­tig‘ und zur Ent­sor­gung und Auf­be­wah­rung unter www​.bun​des​ge​sund​heits​mi​nis​te​ri​um​.de/​a​r​z​n​e​i​m​i​t​t​e​l​e​n​t​s​o​r​g​u​n​g​-​u​n​d​-​a​u​f​b​e​w​a​h​r​u​n​g​.​htm.

Bild : Abge­lau­fe­ne Medi­ka­men­te sind unbe­dingt sicher und umwelt­ge­recht zu entsorgen.

Foto­credits : AOK/​hfr

Quel­le : AOK NordWest

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