Beschäftigte müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen

IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte im Hochsauerlandkreis

win­ter­berg-total­lo­kal : Sie küm­mern sich um die Hygie­ne in Büros, Schu­len und Kran­ken­häu­sern – müs­sen sich aber um die eige­ne Gesund­heit Sor­gen machen : Nach Ein­schät­zung der IG Bau­en-Agrar-Umwelt (IG BAU) ste­hen einem Groß­teil der Rei­ni­gungs­kräf­te im Hoch­sauer­land­kreis nicht genü­gend kos­ten­lo­se Atem­schutz­mas­ken zur Ver­fü­gung. Immer wie­der kom­me es vor, dass Rei­ni­gungs­fir­men beim Arbeits­schutz knau­sern und Beschäf­tig­te den drin­gend benö­tig­ten Mund-Nasen-Schutz aus der eige­nen Tasche bezah­len müs­sen, so die Gewerk­schaft. „Es kann nicht sein, dass aus­ge­rech­net die Men­schen, bei denen das Ein­kom­men kaum für Mie­te und Lebens­un­ter­halt reicht, auf den Kos­ten der beruf­lich genutz­ten Mas­ken sit­zen blei­ben. Beson­ders schwer ist es für Teil­zeit­kräf­te und Mini­job­ber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirks­vor­sit­zen­der Fried­helm Kreft. Nach Anga­ben der Arbeits­agen­tur gibt es im Hoch­sauer­land­kreis rund 3.700 Beschäf­tig­te in der Gebäudereinigung.

Der Arbeits- und Gesund­heits­schutz zäh­le zu den Für­sor­ge­pflich­ten des Arbeit­ge­bers, betont Kreft. Dar­an dür­fe nicht gespart wer­den – „das Tra­gen einer Atem­schutz­mas­ke ist aktu­ell Pflicht und erst recht not­wen­dig, wenn Beschäf­tig­te sich am Arbeits­platz einer erhöh­ten Infek­ti­ons­ge­fahr aus­set­zen“. Die IG BAU West­fa­len Mit­te-Süd ruft die Rei­ni­gungs­fir­men in der Regi­on dazu auf, umge­hend für aus­rei­chend Atem­schutz­mas­ken zu sor­gen, am bes­ten nach dem FFP2-Stan­dard. „Betrof­fe­ne berich­ten davon, dass sie bis­lang – wenn über­haupt – nur eine ein­fa­che OP-Mas­ke kos­ten­los bekom­men. Wenn es nach dem Arbeit­ge­ber geht, soll die dann meh­re­re Tage hal­ten. Wer den Mund­schutz mehr­mals täg­lich wech­selt, muss dafür selbst auf­kom­men“, berich­tet der Gewerk­schaf­ter. Die­ser Miss­stand müs­se drin­gend beho­ben werden.

Wich­tig sei, dass die Fir­men die bes­ten Mas­ken für die Sicher­heit der Beschäf­tig­ten zur Ver­fü­gung stel­len und über den rich­ti­gen Gebrauch der soge­nann­ten Aero­sol-Fil­ter infor­mier­ten. „Vom Ver­for­men des Nasen­clips bis hin zum Auf­set­zen mit vier Fin­gern, damit die Mas­ke an der Haut abschließt – hier­für soll­te es im Betrieb eine Anlei­tung geben“, so Kreft. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tra­gen der Atem­schutz­mas­ke der Erschwer­nis­zu­schlag im Rah­men­ta­rif­ver­trag gezahlt wer­den. „Vie­le Fir­men ver­wei­gern die­se Zula­ge. Wer stun­den­lang unter einer Mas­ke kör­per­lich schwer arbei­tet, hat den Lohn­auf­schlag verdient.“

Bild : Gebäu­de­rei­ni­ge­rin­nen leis­ten durch ihre Arbeit einen Bei­trag gegen die Infek­ti­ons­ge­fahr in Betrie­ben, Büros und Behör­den. Den­noch blei­ben sie oft auf den Kos­ten für den eige­nen Gesund­heits­schutz sit­zen, bemän­gelt die zustän­di­ge Gewerk­schaft IG BAU.

Quel­le : Indus­trie­ge­werk­schaft Bauen-Agrar-Umwelt

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