Corona-Überbrückungshilfe sichert Unternehmen das Überleben

IHK Arnsberg begrüßt neues Förderprogramm

win­ter­berg-total­lo­kal : Die IHK Arns­berg begrüßt das neue För­der­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung für Solo-Selbst­stän­di­ge und klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men : „Die Coro­na-Über­brü­ckungs­hil­fe kann zu einem enorm wich­ti­gen Instru­ment für Unter­neh­men wer­den, die beson­ders hart von der Kri­se betrof­fen sind. Vie­le wer­den noch eine län­ge­re Zeit mit Umsatz­ein­brü­chen zu kämp­fen haben“, sagt André Beru­de, Fach­po­li­ti­scher Spre­cher für Exis­tenz­grün­dung und Unter­neh­mens­för­de­rung in NRW bei der IHK Arns­berg. Die Über­brü­ckungs­hil­fe kann vie­len Unter­neh­men das Über­le­ben sichern, ist er überzeugt.

Die Coro­na-Über­brü­ckungs­hil­fe gilt als Fol­ge­pro­gramm der Coro­na-Sofort­hil­fe und soll Solo-Selbst­stän­di­ge und Betrie­be dabei unter­stüt­zen, die Aus­wir­kun­gen des Lock­downs zu ver­kraf­ten. Antrags­be­rech­tigt sind alle haupt­be­ruf­lich Solo-Selbst­stän­di­gen und klei­ne wie mit­tel­gro­ße Betrie­be, bei denen der Umsatz in den Mona­ten April und Mai 2020 um durch­schnitt­lich min­des­tens 60 Pro­zent gegen­über den glei­chen Vor­jah­res­mo­na­ten ein­ge­bro­chen ist. Die Coro­na-Über­brü­ckungs­hil­fe kann für maxi­mal drei Mona­te bean­tragt wer­den. Die För­der­hö­he bemisst sich nach den erwar­te­ten Umsatz­ein­brü­chen der För­der­mo­na­te Juni, Juli und August 2020. Erstat­tet wer­den pro Monat maxi­mal 50.000 Euro der för­der­fä­hi­gen Fix­kos­ten, gestaf­felt nach der Höhe des erwar­te­ten Umsatzeinbruchs.

Das Land NRW hat zudem das Bun­des­pro­gramm um ein eige­nes Zusatz­pro­gramm ergänzt, über das Solo-Selbst­stän­di­ge für die Mona­te Juni bis August jeweils 1.000 Euro für den pri­va­ten Lebens­un­ter­halt anset­zen kön­nen. „Das Land bleibt sei­ner Linie treu und unter­stützt Solo-Selbst­stän­di­ge auch bei ihrem Lebens­un­ter­halt. Das begrü­ßen wir sehr“, sagt Beru­de. Solo-Selbst­stän­di­ge gehör­ten zu den Men­schen, die immer für sich selbst gesorgt und sich ihren Arbeits­platz selbst geschaf­fen hät­ten, so Beru­de wei­ter. „Ihnen als ein­zi­ge Hil­fe den erleich­ter­ten Zugang zur Grund­si­che­rung zu ermög­li­chen, greift zu kurz.“

Im Gegen­satz zu den Coro­na-Sofort­hil­fen stel­len die Betrie­be den Antrag nicht selbst, son­dern sie müs­sen sich an einen Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer oder ver­ei­dig­ten Buch­prü­fer wen­den. Die­ser stellt dann den Antrag. Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Web­sei­te des NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums : www​.wirt​schaft​.nrw/​u​e​b​e​r​b​r​u​e​c​k​u​n​g​s​h​i​lfe. Zudem hat die Lan­des­re­gie­rung eine Hot­line ein­ge­rich­tet. Die Num­mer lau­tet 0211/7956–4996. Auch die IHK stellt auf ihrer Web­sei­te (www​.ihk​-arns​berg​.de/​c​o​r​ona) Infor­ma­tio­nen bereit und steht mit ihrer Hot­line (02931/878–555) für Fra­gen zur Verfügung.

Quel­le : Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Arns­berg Hellweg-Sauerland

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