„Wildwuchs bei Befristungen“ soll per Gesetz eingedämmt werden

Hochsauerlandkreis : 6.000 Menschen haben befristeten Arbeitsvertrag

win­ter­berg-total­lo­kal : Voll­wer­ti­ge Stel­len statt Zit­ter-Ver­trä­ge : Für Unter­neh­men im Hoch­sauer­land­kreis soll es künf­tig schwie­ri­ger wer­den, ihre Mit­ar­bei­ter mit einem befris­te­ten Arbeits­ver­trag abzu­spei­sen. Das for­dert die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) mit Blick auf aktu­el­le Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes. Danach haben im Hoch­sauer­land­kreis rund 6.000 Men­schen eine befris­te­te Stel­le – das sind 4,7 Pro­zent aller Beschäf­tig­ten im Kreis. Im Lebens­mit­tel- und Gast­ge­wer­be sind die „Jobs mit Ver­falls­da­tum“ nach Beob­ach­tung der Gewerk­schaft beson­ders verbreitet.

„Durch Coro­na zeigt sich, wie pre­kär befris­te­te Stel­len sind. Denn wes­sen Arbeits­ver­trag ohne­hin aus­läuft, der kann sich in der Kri­se kei­ne gro­ßen Hoff­nun­gen auf Ver­län­ge­rung machen. Das trifft gera­de Berufs­ein­stei­ger“, sagt Isa­bell Mura, Geschäfts­füh­re­rin der NGG Süd­west­fa­len. Die Bun­des­re­gie­rung müs­se ihrem Ver­spre­chen end­lich Taten fol­gen las­sen und den „Wild­wuchs“ bei Befris­tun­gen been­den. In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag haben Uni­on und SPD ver­ein­bart, Befris­tun­gen ohne kon­kre­ten Sach­grund – wie etwa eine Eltern­zeit­ver­tre­tung – einzudämmen.

„Befris­tun­gen dür­fen nicht als Dau­er-Pro­be­zeit miss­braucht wer­den. Denn gera­de jun­ge Leu­te haben so kaum Chan­cen, eine Woh­nung zu fin­den oder einen Kre­dit zu bekom­men. Oft muss dann sogar der Wunsch nach eige­nen Kin­dern ver­scho­ben wer­den“, kri­ti­siert Mura. Nach einer aktu­el­len Stu­die des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) waren im ver­gan­ge­nen Jahr bun­des­weit 37 Pro­zent aller Neu­ein­stel­lun­gen befris­tet. Im Lebens­mit­tel- und Gast­ge­wer­be hat­te fast jeder zwei­te neue Arbeits­ver­trag ein Ablaufdatum.

Sor­ge berei­tet Mura die Zunah­me bei den soge­nann­ten sach­grund­lo­sen Befris­tun­gen. Nach Anga­ben des Deut­schen Gewerk­schafts­bunds hat sich ihre Zahl zwi­schen 2001 und 2018 ver­drei­facht. „Genau hier muss die Bun­des­re­gie­rung anset­zen. Es kann nicht sein, dass sich selbst Fach­kräf­te von Job zu Job han­geln müs­sen – wäh­rend der Chef Geset­zes­lü­cken aus­nut­zen und eine ver­dien­te Dau­er-Stel­le ver­wei­gern kann“, so Mura. Laut IAB-Stu­die gaben Hote­liers und Gas­tro­no­men bei zwei Drit­teln aller Befris­tun­gen kei­nen Sach­grund an.

Bis­lang ist die Befris­tung eines Arbeits­ver­tra­ges ohne sach­li­chen Grund bis zu zwei Jah­re lang mög­lich. In die­sem Zeit­raum kann ein befris­te­ter Arbeits­ver­trag maxi­mal drei­mal ver­län­gert wer­den. Nach den Plä­nen des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums sol­len Befris­tun­gen in Betrie­ben mit mehr als 75 Beschäf­tig­ten künf­tig auf maxi­mal 2,5 Pro­zent der Beleg­schaft begrenzt wer­den. Gewerk­schaf­te­rin Isa­bell Mura geht das nicht weit genug : „Die Betriebs­grö­ße darf hier kei­ne Rol­le spie­len. Denn sonst hät­te ein Groß­teil der Betrof­fe­nen vom neu­en Gesetz nichts. Nötig ist ein voll­stän­di­ges Ver­bot der sach­grund­lo­sen Befristung.“

Bild : Fünf vor zwölf : Im Lebens­mit­tel- und Gast­ge­wer­be haben vie­le Beschäf­tig­te einen befris­te­ten Arbeits­ver­trag. Die NGG for­dert, Jobs auf Zeit per Gesetz einzuschränken.

Quel­le : NGG-Regi­on Südwestfalen

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