Wahlvorschläge für die Kreistagswahl bis zum 27. Juli einreichen

Der Landtag NRW hat am 29. Mai ein Übergangsgesetz für die Kommunalwahlen 2020 beschlossen, das die Einreichung von Wahlvorschlägen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erleichtern soll.

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Par­tei­en, Wäh­ler­grup­pen und Ein­zel­be­wer­ber haben nun elf Tage län­ger, also bis Mon­tag, 27. Juli, 18 Uhr, die Mög­lich­keit, die Unter­la­gen für die Kreis­tags- und Land­rats­wahl einzureichen.
Wahl­lei­ter Dr. Klaus Drathen rät, die Wahl­vor­schlä­ge früh­zei­tig ein­zu­rei­chen, damit etwa­ige Män­gel noch recht­zei­tig vor Frist­ab­lauf beho­ben wer­den kön­nen. Die erfor­der­li­che Anzahl der ein­zu­rei­chen­den Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten für erst­mals antre­ten­de Par­tei­en und Wäh­ler­grup­pen sowie für Ein­zel­be­wer­ber wur­de zudem auf 60 Pro­zent der bis­he­ri­gen Anzahl gesenkt. Der Hoch­sauer­land­kreis weist dar­auf hin, dass die Bewer­ber­da­ten erst­mals auch elek­tro­nisch erfasst wer­den kön­nen, um das Ver­fah­ren für die Par­tei­en zu ver­ein­fa­chen. Nähe­re Infor­ma­tio­nen sind auf der Home­page des Hoch­sauer­land­krei­ses www​.hoch​sauer​land​kreis​.de unter dem Such­be­griff “Kreis­tags- und Land­rats­wahl” zu finden.

Quel­le : Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis

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