Sensburg : Härtere Strafen für Kinderschänder sind überfällig

Als Rechtspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstütze ich die Forderung unseres Generalsekretärs Paul Ziemiak, die Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Absatz 1 StGB auf ein Min-destmaß von 1 Jahr zu erhöhen.

win­ter­berg-total­lo­kal : „Eine Auf­stu­fung zum Ver­bre­chen hal­te ich für längst gebo­ten. Kin­der-schän­der müs­sen end­lich die Stra­fen bekom­men, die sie ver­die­nen. Jeder muss wis­sen, dass eine har­te Stra­fe droht, wenn er sol­che wider­li­chen und absto­ßen­den Taten an den Schwächs­ten unse­rer Gesell­schaft begeht. Die betrof­fe­nen Kin­der sind mit­un­ter ihr gan­zes Leben trau­ma­ti­siert“, so Sens-burg. Dar­um muss hier auch klar gemacht wer­den, dass es sich um Ver-bre­chen han­delt. Ledig­lich in min­der schwe­ren Fäl­len sei an einer Bes­tra-fung unter einem Jahr zu den­ken. Die Ein­stu­fung als Ver­bre­chen muss aber die Regel sein.

Gemein­sam mit dem Miss­brauchs­be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung for­dert Sen­s­burg auch die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, damit wirk­sam gegen Kin­der­por­no­gra­phie vor­ge­gan­gen wer­den kann. Es darf nicht hin­ge­nom­men wer­den, dass sich der Miss­brauch auch noch im Netz ver­viel­facht und die Stra­fen hier­für oft nicht 90-Tages­sät­ze übersteigen.

Quel­le : Prof. Dr. Patrick Sen­s­burg MdB

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