SPD halbiert Maklerkosten

Der Deutsche Bundestag verabschiedet in dieser Woche ein Gesetz zur Begrenzung der Maklerkosten.

win­ter­berg-total­lo­kal : Wer sich eine Immo­bi­lie kau­fen möch­te, muss in Zukunft nur noch 50 Pro­zent der Ver­mitt­lungs­ge­büh­ren bezah­len. Damit erleich­tern wir vor allem Bür­gern ohne hohes Ein­kom­men den Kauf eines Eigenheims.

Dazu schließt sich der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, Dirk Wie­se, den Aus­füh­run­gen von Johan­nes Fech­ner, rechts- und ver­brau­cher­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on, an : “Hohe Mak­ler­ge­büh­ren sind oft ein Hemm­nis für den Immo­bi­li­en­er­werb. Die Woh­nungs­ei­gen­tums­quo­te in Deutsch­land ist aber eine der nied­rigs­ten in Euro­pa. Wäh­rend in Rumä­ni­en, Litau­en und Kroa­ti­en über 90 Pro­zent der Bür­ger in den eige­nen vier Wän­den leben, sind es in Deutsch­land unter 45 Pro­zent. Wir wol­len mehr Bür­ge­rin­nen und Bür­gern den Immo­bi­li­en­er­werb ermög­li­chen. Denn in der eige­nen Immo­bi­lie zu leben gibt Sicher­heit, erspart Ärger mit dem Ver­mie­ter und ist eine gute Altersvorsorge.“

Einen wesent­li­chen Schritt zu bezahl­ba­re­rem Eigen­tum geht dar­um die­se Woche der Deut­sche Bun­des­tag auf Initia­ti­ve der SPD mit dem ‚Gesetz über die Ver­tei­lung der Mak­ler­kos­ten bei der Ver­mitt­lung von Kauf­ver­trä­gen über Woh­nun­gen und Einfamilienhäuser‘.

Da die Bil­dung von Wohn­ei­gen­tum oft durch hohe Erwerbs­ne­ben­kos­ten erschwert wird, haben wir durch­ge­setzt, dass die Mak­ler­kos­ten für die Käu­fe­rin­nen und Käu­fer ver­rin­gert wer­den. Wer eine Woh­nung oder ein Ein­fa­mi­li­en­haus kauft, muss künf­tig maxi­mal die Hälf­te der Mak­ler­pro­vi­si­on bezahlen.

Dirk Wie­se erklärt : „Obwohl Mak­ler häu­fig nur vom Ver­käu­fer einer Immo­bi­lie ein­ge­schal­tet wer­den, hat­te der Käu­fer bis­lang kaum eine Mög­lich­keit, sich gegen die Über­nah­me der voll­stän­di­gen Mak­ler­pro­vi­si­on zu weh­ren. In die­ser Situa­ti­on wer­den wir Käu­fe­rin­nen und Käu­fer in Zukunft bes­ser schüt­zen. Auch Umge­hungs­mög­lich­kei­ten die­ser Rege­lun­gen haben wir ver­hin­dert : Die Pro­vi­si­on für den Käu­fer wird erst fäl­lig, wenn auch der Ver­käu­fer bezahlt hat.“ Dazu ergänzt Wie­se : “Von der neu­en Rege­lung wer­den nicht zuletzt auch die Immo­bi­li­en­käu­fer im Hoch­sauer­land profitieren.“

Bild : @urban

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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