Bürgermeister Werner Eickler wendet sich in Abstimmung mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Winterberg (sog. „Krisenstab“) mit folgenden Worten an die Bürgerinnen und Bürger :
winterberg-totallokal : Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Winterberg,
die Corona-Pandemie hält uns weiter in Atem. Doch in den zurückliegenden Wochen ist es uns allen gemeinsam gelungen, durch Solidarität, Disziplin und Durchhaltevermögen das Infektionsgeschehen zu bremsen – Sie alle haben in dieser schwierigen Zeit viel Kraft bewiesen, dafür möchten wir uns ganz herzlich bedanken !
Bund und das Land NRW haben mittlerweile einen Lockerungs-Stufenplan unter strenger Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln entwickelt. So kehrt langsam Leben in die Innenstädte zurück. So haben z.B. Einzelhändler seit dem 20. April, Friseure seit dem 4. Mai wieder geöffnet und begrüßen seitdem ihre Kunden. Die Gastronomie hat wieder geöffnet und auch Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze dürfen von inländischen Touristen seit dem 11. Mai wieder besucht werden. Ab dem 18. Mai dürfen auch Hotels wieder öffnen. All diese Entscheidungen unseres Landes NRW, insbesondere auch touristische Übernachtungen wieder zuzulassen, sind nicht nur für die Betriebe und deren Beschäftigten unserer Stadt Winterberg unglaublich wichtig – sie ermöglichen auch wieder eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt und sichern Arbeitsplätze. Die Lockerungen bedeuten aber zugleich, dass uns, den Menschen und den Betrieben unserer Stadt, ein großes Stück Verantwortung für die weitere Entwicklung der Pandemie in den nächsten Wochen übertragen wird. Deswegen ist es jetzt wichtig, dass wir alle nicht nachlassen und uns
weiterhin an die Regeln halten, um Infektionen zu verhindern. Das wichtigste sind daher weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ! Wenn wir uns alle an die Regeln halten, leisten wir einen Beitrag dazu, dass die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt nicht gefährdet wird.
Darüber hinaus gilt bundesweit : Die Kontaktbeschränkungen wurden erweitert und bleiben zunächst bis zum 5. Juni bestehen. Der Aufenthalt ist im öffentlichen Raum alleine, mit den Angehörigen des eignen Hausstands, Verwandten erster Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften erlaubt. Die Abstandsregel von 1,5 Meter gilt dabei
unverändert. Nicht nur in Bussen, Bahnen, beim Einkaufen, beim Arztbesuch etc. besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte nehmen Sie die Regeln ernst, denn es kommt ohne Ausnahme auf jeden Einzelnen und damit auf uns alle an. Nur so können Sie alle dabei helfen, dass die Maßnahmen nicht wieder verschärft werden müssen. Auch im privaten Bereich ist dringend notwendig, dass die sozialen Kontakte weiterhin auf
ein Minimum reduziert werden.
Der Frühling hat sich in den vergangenen Wochen oft von seiner besten Seite gezeigt. Eigentlich perfekte Voraussetzungen dafür, um mal wieder den Grill anzuschmeißen. Grillen im heimischen Garten unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen ist erlaubt, allerdings ist das Grillen in der Öffentlichkeit z.B. im Park oder am See verboten.
Die zumeist positiven Erfahrungen seit der Festlegung der Regeln, wie das weitreichende Kontaktverbot, lassen uns auf die anstehenden Tage und Wochen mit Zuversicht schauen. Wir vertrauen weiterhin auf das verantwortungsbewusste und vorbildliche Verhalten, dass die Mehrheit der Winterberger Bürgerinnen und Bürger bisher gezeigt haben. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam solidarisch, besonnen und verantwortungsvoll handeln und seien Sie weiterhin mit sich und mit Ihren Mitmenschen geduldig. Dafür danke ich Ihnen, auch im Namen des „Krisenstabes“, schon heute.
Quelle : Stadt Winterberg