Nachdem seitens der Bundes- und Landesregierung erste Maßnahmen der Lockerung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen worden sind, haben sich die Bürgermeister im Hochsauerlandkreis darauf verständigt, dass auch die Rathäuser ab dem 4. Mai für den Publikumsverkehr wieder geöffnet werden, soweit möglich mit vorheriger Terminabsprache per Telefon oder Mail.
winterberg-totallokal : Trotz Wiedereröffnung wird aber weiterhin dringend darum gebeten, Anliegen – soweit möglich – schriftlich, digital oder telefonisch zu erledigen. Mit dem Serviceportal der Stadt Winterberg unter www.rathaus-winterberg.de oder unter https://portal.citkomm.de/winterberg/ haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, online möglichst viele Dienstleistungen von zu Hause aus abrufen und erledigen zu können. Durch die Integration einer ePayment- Schnittstelle können kostenpflichtige Dienstleistungen mit einer direkten Zahlungsfunktion angeboten werden. So ist es beispielsweise möglich, Urkunden aus dem Geburten‑, Ehe‑, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister zu beantragen und die Gebühren – dank Bezahlfunktion – bequem per GiroPay und PayDirekt zu entrichten. Auch kann die Abfuhr von Sperrmüll oder Elektroschrott elektronisch beantragt und bezahlt werden. Als Vermieter bzw. Wohnungsgeber kann die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung elektronisch an die Meldebehörde übermittelt werden oder es besteht die Möglichkeit der Gewerbeab‑, Gewerbeumund Gewerbeanmeldung.
Hygiene- und Verhaltensregeln bei einer Vorsprache im Rathaus, im Bürgerservice und der DB-Ticketagentur im Bürgerbahnhof
Die Öffnung des Rathauses, des Bürgerservices und der DB-Ticketagentur im Bürgerbahnhof zu den normalen Öffnungszeiten kann nur unter Einhaltung der auch weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln erfolgen. Die Wartehalle im Bürgerbahnhof bleibt z.B. für Aufenthalte von Bus- und Zugfahrgästen bis auf weiteres geschlossen.
Zum Schutz vor Ansteckungen sind neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln folgende Punkte für einen Besuch zu beachten :
Mund-Nasen-Bedeckung : Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet während des Aufenthaltes im Rathaus oder Bürgerbahnhof wie z.B. in Einzelhandelsgeschäften oder Arztpraxen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal o.ä.) zu tragen.
Handhygiene : Am Eingangsbereich im Rathaus und im Bürgerbahnhof sind Desinfektionsspender angebracht, mit denen die Besucherinnen und Besucher sich dort die Hände desinfizieren müssen.
Personenbegrenzung : Vorsprachen dürfen nur als Einzelvorsprachen erfolgen. Nur bei besonderem Erfordernis, wie z.B. Anmeldung einer Eheschließung oder Dolmetschernotwendigkeiten, sind Vorsprachen mit maximal zwei Personen möglich. Vorsprachen in Gruppen sind nicht erlaubt. Im Bürgerbahnhof können maximal zwei Personen gleichzeitig bedient werden. Alle weiteren Kunden von Bürgerservice und DB-Ticketagentur müssen außerhalb des Bürgerbahnhofs im gebotenen Mindestabstand von 1,50 Meter warten.
Anmeldung Rathausbesucher : Alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses melden sich bitte im Eingangsbereich am Counter an. Der Counter informiert dann den entsprechenden Mitarbeiter, um die direkte Vorsprache anzukündigen bzw. Wartezeiten abzustimmen.
Wartezeiten : Sofern es zu Wartezeiten kommt, ist im Foyer des Rathauses eine Wartezone mit denen vorgeschriebenen Abstandsregelungen eingerichtet. Hier werden die Besucher von den jeweiligen Mitarbeitern dann abgeholt.
Standesamtliche Trauungen
Standesamtliche Trauungen finden natürlich weiterhin statt. Der Personenkreis bei Trauungen muss allerdings vorerst auf 14 Personen (inklusive Brautpaar) begrenzt werden. Um die Abstandsregelungen mit 14 Personen einhalten zu können, finden Trauungen im Ratssaal des Rathauses statt. Trauungen mit nur dem Brautpaar werden weiterhin im Trauzimmer des Rathauses durchgeführt. Alle Personen (Ausnahme Brautpaar und Standesbeamter) müssen eine Mund- und Nasen-Bedeckung tragen. Auf Zusammenkünfte nach der Trauung ist im Foyer und vor dem Rathaus zu verzichten.
Öffnungszeiten Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH, Stadtwerke Winterberg AöR und Forstbetrieb der Stadt Winterberg
Da die touristischen Übernachtungen im Land NRW nach der Corona-Schutzverordnung weiterhin untersagt sind, besteht derzeit keine Notwendigkeit, dass die Touristinfo der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH im Oversum öffnet. Telefonisch stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz Kurzarbeit montags – freitags von 10 bis 16 Uhr unter 02981 9250999 (Anrufbeantworter) und 02981 92500 sowie per E‑Mail unter info@winterberg.de zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Winterberg AöR und des Forstbetriebes stehen montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 – 16.00 Uhr und freitags von 8.30 – 12.30 Uhr grundsätzlich per Telefon oder E‑Mail zur Verfügung. Im Falle einer erforderlichen Vorsprache können Termine mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart werden.
Quelle:Stadt Winterberg