Rathaus und Bürgerbüro der Stadt Winterberg ab Montag, 04.05. wieder geöffnet

Nachdem seitens der Bundes- und Landesregierung erste Maßnahmen der Lockerung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen worden sind, haben sich die Bürgermeister im Hochsauerlandkreis darauf verständigt, dass auch die Rathäuser ab dem 4. Mai für den Publikumsverkehr wieder geöffnet werden, soweit möglich mit vorheriger Terminabsprache per Telefon oder Mail.

win­ter­berg-total­lo­kal : Trotz Wie­der­eröff­nung wird aber wei­ter­hin drin­gend dar­um gebe­ten, Anlie­gen – soweit mög­lich – schrift­lich, digi­tal oder tele­fo­nisch zu erle­di­gen. Mit dem Ser­vice­por­tal der Stadt Win­ter­berg unter www​.rat​haus​-win​ter​berg​.de oder unter https://​por​tal​.cit​komm​.de/​w​i​n​t​e​r​b​e​rg/ haben die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Mög­lich­keit, online mög­lichst vie­le Dienst­leis­tun­gen von zu Hau­se aus abru­fen und erle­di­gen zu kön­nen. Durch die Inte­gra­ti­on einer ePay­ment- Schnitt­stel­le kön­nen kos­ten­pflich­ti­ge Dienst­leis­tun­gen mit einer direk­ten Zah­lungs­funk­ti­on ange­bo­ten wer­den. So ist es bei­spiels­wei­se mög­lich, Urkun­den aus dem Geburten‑, Ehe‑, Lebens­part­ner­schafts- und Ster­be­re­gis­ter zu bean­tra­gen und die Gebüh­ren – dank Bezahl­funk­ti­on – bequem per Giro­Pay und Pay­Di­rekt zu ent­rich­ten. Auch kann die Abfuhr von Sperr­müll oder Elek­tro­schrott elek­tro­nisch bean­tragt und bezahlt wer­den. Als Ver­mie­ter bzw. Woh­nungs­ge­ber kann die soge­nann­te Woh­nungs­ge­ber­be­stä­ti­gung elek­tro­nisch an die Mel­de­be­hör­de über­mit­telt wer­den oder es besteht die Mög­lich­keit der Gewerbeab‑, Gewer­be­u­mund Gewerbeanmeldung.

Hygie­ne- und Ver­hal­tens­re­geln bei einer Vor­spra­che im Rat­haus, im Bür­ger­ser­vice und der DB-Ticke­tagen­tur im Bürgerbahnhof

Die Öff­nung des Rat­hau­ses, des Bür­ger­ser­vices und der DB-Ticke­tagen­tur im Bür­ger­bahn­hof zu den nor­ma­len Öff­nungs­zei­ten kann nur unter Ein­hal­tung der auch wei­ter­hin gel­ten­den Abstands- und Hygie­ne­re­geln erfol­gen. Die War­te­hal­le im Bür­ger­bahn­hof bleibt z.B. für Auf­ent­hal­te von Bus- und Zug­fahr­gäs­ten bis auf wei­te­res geschlossen.

Zum Schutz vor Anste­ckun­gen sind neben den all­ge­mei­nen Hygie­ne- und Ver­hal­tens­re­geln fol­gen­de Punk­te für einen Besuch zu beachten :

Mund-Nasen-Bede­ckung : Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher sind ver­pflich­tet wäh­rend des Auf­ent­hal­tes im Rat­haus oder Bür­ger­bahn­hof wie z.B. in Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten oder Arzt­pra­xen einen geeig­ne­ten Mund-Nasen-Schutz (Mas­ke, Schal o.ä.) zu tragen.

Hand­hy­gie­ne : Am Ein­gangs­be­reich im Rat­haus und im Bür­ger­bahn­hof sind Des­in­fek­ti­ons­spen­der ange­bracht, mit denen die Besu­che­rin­nen und Besu­cher sich dort die Hän­de des­in­fi­zie­ren müssen.

Per­so­nen­be­gren­zung : Vor­spra­chen dür­fen nur als Ein­zel­vor­spra­chen erfol­gen. Nur bei beson­de­rem Erfor­der­nis, wie z.B. Anmel­dung einer Ehe­schlie­ßung oder Dol­met­scher­not­wen­dig­kei­ten, sind Vor­spra­chen mit maxi­mal zwei Per­so­nen mög­lich. Vor­spra­chen in Grup­pen sind nicht erlaubt. Im Bür­ger­bahn­hof kön­nen maxi­mal zwei Per­so­nen gleich­zei­tig bedient wer­den. Alle wei­te­ren Kun­den von Bür­ger­ser­vice und DB-Ticke­tagen­tur müs­sen außer­halb des Bür­ger­bahn­hofs im gebo­te­nen Min­dest­ab­stand von 1,50 Meter warten.

Anmel­dung Rat­haus­be­su­cher : Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Rat­hau­ses mel­den sich bit­te im Ein­gangs­be­reich am Coun­ter an. Der Coun­ter infor­miert dann den ent­spre­chen­den Mit­ar­bei­ter, um die direk­te Vor­spra­che anzu­kün­di­gen bzw. War­te­zei­ten abzustimmen.

War­te­zei­ten : Sofern es zu War­te­zei­ten kommt, ist im Foy­er des Rat­hau­ses eine War­te­zo­ne mit denen vor­ge­schrie­be­nen Abstands­re­ge­lun­gen ein­ge­rich­tet. Hier wer­den die Besu­cher von den jewei­li­gen Mit­ar­bei­tern dann abgeholt.

Stan­des­amt­li­che Trauungen

Stan­des­amt­li­che Trau­un­gen fin­den natür­lich wei­ter­hin statt. Der Per­so­nen­kreis bei Trau­un­gen muss aller­dings vor­erst auf 14 Per­so­nen (inklu­si­ve Braut­paar) begrenzt wer­den. Um die Abstands­re­ge­lun­gen mit 14 Per­so­nen ein­hal­ten zu kön­nen, fin­den Trau­un­gen im Rats­saal des Rat­hau­ses statt. Trau­un­gen mit nur dem Braut­paar wer­den wei­ter­hin im Trau­zim­mer des Rat­hau­ses durch­ge­führt. Alle Per­so­nen (Aus­nah­me Braut­paar und Stan­des­be­am­ter) müs­sen eine Mund- und Nasen-Bede­ckung tra­gen. Auf Zusam­men­künf­te nach der Trau­ung ist im Foy­er und vor dem Rat­haus zu verzichten.

Öff­nungs­zei­ten Win­ter­berg Tou­ris­tik und Wirt­schaft GmbH, Stadt­wer­ke Win­ter­berg AöR und Forst­be­trieb der Stadt Winterberg

Da die tou­ris­ti­schen Über­nach­tun­gen im Land NRW nach der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung wei­ter­hin unter­sagt sind, besteht der­zeit kei­ne Not­wen­dig­keit, dass die Tou­rist­info der Win­ter­berg Tou­ris­tik und Wirt­schaft GmbH im Over­sum öff­net. Tele­fo­nisch ste­hen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter trotz Kurz­ar­beit mon­tags – frei­tags von 10 bis 16 Uhr unter 02981 9250999 (Anruf­be­ant­wor­ter) und 02981 92500 sowie per E‑Mail unter info@​winterberg.​de zur Verfügung.

Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Stadt­wer­ke Win­ter­berg AöR und des Forst­be­trie­bes ste­hen mon­tags – mitt­wochs von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don­ners­tags von 8.30 – 16.00 Uhr und frei­tags von 8.30 – 12.30 Uhr grund­sätz­lich per Tele­fon oder E‑Mail zur Ver­fü­gung. Im Fal­le einer erfor­der­li­chen Vor­spra­che kön­nen Ter­mi­ne mit den ent­spre­chen­den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern ver­ein­bart werden.

 

Quelle:Stadt Win­ter­berg

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