Vereinfachte Bewertungsmöglichkeit der Marktaufsicht für Atemschutzmasken in Deutschland

Corona-Schutz aus dem DEKRA Labor
  • DEKRA Essen ist eines von bis­her zwei geeig­ne­ten Laboren
  • Beschleu­nig­te Prü­fung von Coro­na-Virus-Pan­de­mie-Atem­schutz­mas­ken (CPA) für Deutschland
  • Ers­te Prü­fun­gen star­ten am Mon­tag, 23. März 2020

bri­lon-total­lo­kal : DEKRA Exper­ti­se hilft, zusätz­li­che Schutz­mas­ken gegen das Coro­na-Virus dem deut­schen Markt bereit­zu­stel­len. DEKRA Test­ing & Cer­ti­fi­ca­ti­on in  Essen ist eines von zwei Labo­ren in Deutsch­land, die geeig­net sind, nach einem neu erstell­ten Prüf­grund­satz Coro­na-Schutz­mas­ken zu prü­fen. Das Ziel ist es, Schutz­mas­ken, die bis­lang nicht das erfor­der­li­che CE-Kenn­zei­chen tra­gen kön­nen, mit geziel­ten Tests im Kampf gegen das Coro­na-Virus ver­füg­bar zu machen.

Auf Emp­feh­lung der EU-Kom­mis­si­on (2020/403) vom 13. März 2020  kön­nen die Markt­auf­sicht­be­hör­den ver­ein­fach­te Ver­fah­ren für die Beschaf­fung von so genann­ten Coro­na-Mas­ken defi­nie­ren. Durch das Schnell­ver­fah­ren sol­len tech­nisch taug­li­che Mas­ken von den Markt­auf­sichts­be­hör­den zur Bereit­stel­lung geneh­migt wer­den kön­nen. Das heißt, Mas­ken, die bis­lang nicht den auf­wän­di­gen Pro­zess des gemäß PSA-VO (EU 2016/425) erfor­der­li­chen EU-Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­rens durch­lau­fen haben, kön­nen aus­nahms­wei­se dem deut­schen Markt ver­füg­bar gemacht werden.

DEKRA Test­ing & Cer­ti­fi­ca­ti­on mit ihrem Spe­zi­al­la­bor in Essen ist eine der bei­den Stel­len, die in Deutsch­land als noti­fi­zier­te Stel­len für Atem­schutz­mas­ken (FFP-Mas­ken) aner­kannt sind. Die Zen­tral­stel­le der Län­der für Sicher­heits­tech­nik (ZLS), Mün­chen, hat jetzt DEKRA und das Insti­tut für Arbeits­schutz der DGUV  (IFA)  auf­ge­for­dert, einen ver­kürz­ten Prüf­grund­satz zu erstel­len. Das Ziel ist, ein schnel­les Ver­fah­ren zu schaf­fen, das eine tech­ni­sche Aus­sa­ge über den Schutz vor Coro­na-Viren erlaubt und von der Markt­auf­sichts­be­hör­de akzep­tiert wird.

DEKRA prüft seit Mon­tag, 23. März 2020, bereits die ers­ten Mus­ter mit dem erar­bei­te­ten Prüf­grund­satz im Labor in Essen. DEKRA tritt dabei nicht als zer­ti­fi­zie­ren­de Stel­le auf, son­dern fer­tigt einen Prüf­be­richt und bestä­tigt die Über­ein­stim­mung mit dem Prüf­grund­satz, unab­hän­gig von Stan­dards oder der PSA-Verordnung.

 

Quel­le : DEKRA

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