Jobcenter im Hochsauerlandkreis weisen auf Entgeltanspruch hin

Neben den gesundheitlichen Auswirkungen ist das Corona-Virus auch eine sehr ernste Herausforderung für die Unternehmen in der Region.

win­ter­berg-total­lo­kal: Gera­de klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men befürch­ten finan­zi­el­le Schief­la­gen, kün­di­gen vor­ei­lig bestehen­de Arbeits­ver­trä­ge oder stel­len die­se ruhend. Arbeit­neh­mer haben Sor­gen um ihr Einkommen.

Um die bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis­se abzu­si­chern, ste­hen Arbeit­ge­bern ver­schie­de­ne Liqui­di­täts­hil­fen zur Ver­fü­gung. Aus­kunft erteilt die Bürg­schafts­bank NRW unter der Hot­line 021315107200.

Im Hin­blick auf die Ent­gelt­fort­zah­lung gilt, dass der Arbeit­ge­ber grund­sätz­lich wei­ter zur Ent­gelt­zah­lung ver­pflich­tet bleibt, wenn die Arbeit­neh­mer arbeits­fä­hig und arbeits­be­reit sind, aber der Arbeit­ge­ber sie aus Grün­den nicht beschäf­ti­gen kann, die in sei­ner betrieb­li­chen Sphä­re lie­gen. Dazu zäh­len auch Lie­fer­eng­päs­se, die im Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus ent­ste­hen, behörd­li­che Betriebs­schlie­ßun­gen oder erheb­li­che Per­so­nal­aus­fäl­le mit der Fol­ge, dass die Betrie­be ihre Pro­duk­ti­on ein­schrän­ken oder ein­stel­len müssen.

Finan­zi­el­le Ent­las­tun­gen kön­nen Arbeit­ge­ber durch die Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld erhal­ten, das seit dem 1. März 2020 unter erleich­ter­ten Bedin­gun­gen in Anspruch genom­men wer­den kann. Eine Antrag­stel­lung ist mög­lich beim per­sön­li­chen Ansprech­part­ner im Arbeit­ge­ber-Ser­vice vor Ort oder tele­fo­nisch unter 0800 4 5555 20. Die Antrag­stel­lung geht auch online. Nähe­re Aus­künf­te gibt es im Inter­net unter https://​www​.arbeits​agen​tur​.de/​n​e​w​s​/​k​u​r​z​a​r​b​e​i​t​-​w​e​g​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​v​i​rus 

Die Job­cen­ter kön­nen zum The­ma Kurz­ar­bei­ter­geld lei­der kei­ne Bera­tung vornehmen.

 

Quel­le: Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis