Rettungsgasse rettet Leben – Verstöße werden zukünftig härter bestraft

Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft.

win­ter­berg-total­lo­kal : Wer kei­ne Ret­tungs­gas­se bil­det, zahlt (wie bis­her auch) 200 Euro Buß­geld und kas­siert zwei Punk­te in Flens­burg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahr­ver­bot. Deut­lich här­ter wer­den künf­tig auch Fah­rer bestraft, die durch die Ret­tungs­gas­se fah­ren oder sich an Ein­satz­fahr­zeu­ge dran­hän­gen : min­des­tens 240 Euro, zwei Punk­te und ein Monat Fahrverbot.

Auch eine Möglichkeit sich die Bildung der Rettungsgasse einzuprägen: Die rechte-Hand-Regel
Auch eine Mög­lich­keit sich die Bil­dung der Ret­tungs­gas­se ein­zu­prä­gen : Die rech­te-Hand-Regel obs/​ADAC

Damit die Ret­tungs- und Ein­satz­kräf­te schnell und ohne Behin­de­rung zum Unfall­ge­sche­hen kom­men, muss die Ret­tungs­gas­se bereits bei sto­cken­dem Ver­kehr gebil­det wer­den. Und so geht‘s : Auf Auto­bah­nen und Stra­ßen außer­orts mit meh­re­ren Fahr­strei­fen je Rich­tung wei­chen die Fahr­zeu­ge auf der lin­ken Spur nach links aus, alle ande­ren ori­en­tie­ren sich nach rechts. Da auf die Poli­zei noch Not­arzt, Feu­er­wehr oder Abschlepp­dienst fol­gen kön­nen, muss die Ret­tungs­gas­se so lan­ge offen­blei­ben, bis der Stau sich auflöst.

Auch wer jetzt in Rich­tung Ski­ge­bie­te unter­wegs sind, soll­te auf die Rege­lun­gen zur Ret­tungs­gas­se im Aus­land ach­ten. In Öster­reich besteht die Pflicht, eine Ret­tungs­gas­se zu bil­den, auf Auto­bah­nen und Schnell­stra­ßen mit min­des­tens zwei Fahr­spu­ren je Rich­tung. Auf zwei- oder mehr­spu­ri­gen Fahr­bah­nen müs­sen sich alle Ver­kehrs­teil­neh­mer bereits bei sto­cken­dem Ver­kehr auf der lin­ken Spur so weit links wie mög­lich ein­ord­nen. Alle Fahr­zeu­ge auf den ande­ren Spu­ren ori­en­tie­ren sich so weit wie mög­lich nach rechts.

In Frank­reich müs­sen Auto­fah­rern den Ein­satz­fahr­zeu­gen die Mög­lich­keit geben, an den ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern vor­bei­zu­fah­ren. Die Schweiz sieht auf Auto­bah­nen mit zwei Fahr­strei­fen muss für Ein­satz­fahr­zeu­ge eine Ret­tungs­gas­se in der Mit­te der zwei Fahr­strei­fen frei blei­ben. Bei drei- oder mehr­spu­ri­gen Fahr­bah­nen ist die Gas­se zwi­schen dem lin­ken und dem zwei­ten Fahr­strei­fen von links zu bil­den. Und in Ita­li­en gibt kei­ne spe­zi­el­len Vorschriften.

Bil­der : obs/​ADAC

Ori­gi­nal-Con­tent von : ADAC, über­mit­telt durch news aktuell

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