Behörden kontrollieren Online-Angebote

DEKRA rät Betreibern zu Aktualisierung von Kennzeichnung

win­ter­berg-total­lo­kal : Die EU-Über­wa­chungs­be­hör­den für Che­mi­ka­li­en­recht haben den Start eines umfang­rei­chen Über­wa­chungs­pro­jekts bekannt­ge­ge­ben. Im Fokus ste­hen die Ange­bo­te von Online-Shops und Ver­käu­fern auf Han­dels­platt­for­men wie Ebay und Ama­zon. Die DEKRA Exper­ten raten allen Betrei­bern von Online-Shops, ihre Ange­bots­in­for­ma­tio­nen, Kenn­zeich­nung und Ein­hal­tung von Schad­stoff­grenz­wer­ten, zu überprüfen.

Die Behör­den wer­den die Ein­hal­tung von Kenn­zeich­nungs­vor­schrif­ten für Gefahr­stof­fe wie Rei­ni­ger, Kleb­stof­fe und ähn­li­che Che­mie­pro­duk­te prü­fen. Zudem ist geplant, die Ein­hal­tung von Schad­stoff­grenz­wer­ten in Pro­duk­ten wie Spiel­zeug und Tex­ti­li­en zu kon­trol­lie­ren. Hin­ter­grund : Bei einem Pilot­pro­jekt im Jahr 2017 waren 82 Pro­zent der Ange­bo­te nicht rechts­kon­form gemäß CLP-Verordnung.

Die aktu­el­len Kon­trol­len haben drei Schwer­punk­te : Ers­tens wer­den Online-Ange­bo­te von Che­mie­pro­duk­ten wie Rei­ni­gern, Kleb­stof­fen und Ähn­li­chem auf die kor­rek­te Kenn­zeich­nung gemäß Art. 48 der CLP-Ver­ord­nung geprüft. Hier­bei ist es wich­tig, dass der Abneh­mer die vol­le Gefahr­stoff­kenn­zeich­nung mit Pik­to­gramm, Signal­wort und H‑Sätzen im Wort­laut zwin­gend sehen muss, bevor er den Arti­kel für den Kauf auswählt.

Zwei­tens wer­den die Über­wa­chungs­be­hör­den die Ein­hal­tung von Schad­stoff­grenz­wer­ten gemäß REACH Anhang XVII in Erzeug­nis­sen kon­trol­lie­ren. Dies betrifft bei­spiels­wei­se Grenz­wer­te für Azo-Farb­stof­fe in Tex­ti­li­en oder Phtha­lat-Weich­ma­cher in Spiel­zeu­gen und Baby­ar­ti­keln. Dazu wer­den die Behör­den ent­spre­chen­de Pro­duk­te kau­fen und in Labo­ren unter­su­chen lassen.

Drit­tens sol­len auch Online-Ange­bo­te für Bio­zid­pro­duk­te wie Des­in­fek­ti­ons­mit­tel dar­auf­hin über­prüft wer­den, ob die Vor­ga­ben der EU-Bio­zid­pro­duk­te­ver­ord­nung ein­ge­hal­ten wer­den. Ver­stö­ße, die im Rah­men die­ses Über­wa­chungs­pro­jekts auf­ge­deckt wer­den, wer­den von den Behör­den gemäß der natio­na­len Vor­schrif­ten sank­tio­niert. Ver­stö­ße gegen die Kenn­zeich­nungs­pflicht kön­nen zu Geld­bu­ßen füh­ren, Ver­stö­ße gegen Schad­stoff­grenz­wer­te sogar zu Strafverfahren.

DEKRA Exper­te Jochen Dett­ke rät : „Betrei­ber von Online-Shops und Ver­käu­fer auf Online-Platt­for­men wie Ebay oder Ama­zon soll­ten drin­gend prü­fen, ob ihre Ange­bot die vor­ge­schrie­be­nen Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten. Falls nicht, soll­ten dies schnellst­mög­lich nach­ge­bes­sert werden.“

Über DEKRA
Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2019 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich mehr als 3,4 Milliarden Euro erzielt. Rund 46.000 Mitarbeiter sind in mehr als 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

Quel­le : Til­man Vöge­le-Ebering – DEKRA e.V. Stuttgart

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