Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 : Mehr Geld und Urlaub für die Sauerländer Leiharbeiter

 

Das haben die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften in der vierten Tarifverhandlung der diesjährigen Tarifrunde in der Leiharbeit mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BZA ausgehandelt :

 

win­ter­berg-total­lo­kal :  Mehr Geld in drei Stu­fen : 1,9 Pro­zent ab April 2020, wei­te­re 3 Pro­zent ab April 2021 und 4,1 Pro­zent ab April 2022. Zudem gibt es mehr Weih­nachts- und Urlaubs­geld, einen Bonus für Gewerk­schafts­mit­glie­der, mehr Urlaub und wei­te­re Verbesserungen.

Die Ent­gel­te der Leih­be­schäf­tig­ten im Osten stei­gen noch stär­ker und wer­den an den Wes­ten ange­gli­chen : um 3 Pro­zent (2,31 in Ent­gelt­grup­pe 1) ab April 2020 und um wei­te­re 2,2 Pro­zent ab Okto­ber 2020. Ab April 2021 ist die Anglei­chung dann erreicht : Ab dann erhal­ten Leih­ar­bei­ter im Osten genau­so viel Geld wie Leih­ar­bei­ter im Wes­ten – min­des­tens 10,45 Euro, ab April 2022 dann 10,88 Euro in der Stunde.

Mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Auch die Jah­res­son­der­zah­lun­gen – Urlaubs- und Weih­nachts­geld – stei­gen. Im Jahr 2021 gibt es jeweils 150 Euro (nach sechs Mona­ten Beschäf­ti­gungs­dau­er) bis 325 Euro (nach drei Jah­ren). In zwei Stu­fen stei­gen die Jah­res­son­der­zah­lun­gen bis 2023 auf jeweils 200 bis 400 Euro. Neu ist auch, dass die Jah­res­son­der­zah­lung tarif­dy­na­misch und mit den zukünf­ti­gen Tarif­er­hö­hen ange­ho­ben wird.

Bis zu 700 Euro Bonus für Gewerkschaftsmitglieder
Mit­glie­der der IG Metall und der DGB-Gewerk­schaf­ten erhal­ten zusätz­lich zu den Jah­res­son­der­zah­lun­gen ab 2021 exklu­si­ve Zah­lun­gen, die eben­falls in zwei Stu­fen wei­ter anstei­gen und tarif­dy­na­misch wer­den. Damit erhal­ten Gewerk­schafts­mit­glie­der zusätz­lich zu jeder der zwei Son­der­zah­lun­gen einen Bonus in Höhe von jeweils 50 bis 150 Euro ab 2021, ab 2023 dann 100 bis 350 Euro, was in der Spit­ze dann für Gewerk­schafts­mit­glie­der bis zu 700 Euro mehr im Jahr bedeutet.

Frü­her mehr Urlaub – 25 Tage ab dem ers­ten Jahr
Leih­be­schäf­tig­te erhal­ten zudem mehr Urlaub : 25 Tage im ers­ten Beschäf­ti­gungs­jahr bei ihrer Leih­fir­ma (bis­her waren es nur 24 Tage), 27 Tage im zwei­ten und drit­ten Beschäf­ti­gungs­jahr und 30 Tage ab dem vier­ten Jahr (bis­her erst ab dem fünf­ten Jahr).

Mehr Ent­gelt­grup­pen – bes­se­re Eingruppierung
Eine wei­te­re Ver­bes­se­rung ist den Gewerk­schaf­ten der DGB-Tarif­ge­mein­schaft bei den Ent­gelt­grup­pen gelun­gen. Ab Juli 2020 wird die Ent­gelt­grup­pe 2 in eine Ent­gelt­grup­pe 2a und eine Ent­gelt­grup­pe 2b auf­ge­teilt. Dar­über wur­den die Ent­gelt­grup­pen 3 und 4 ent­zerrt und die EG 4 wur­de zu einer ech­ten Eck­ent­gelt­grup­pe aufgewertet.

“Zukünf­tig wird eine rich­ti­ge Ein­grup­pie­rung der Leih­be­schäf­tig­ten ein­fa­cher sein und sich damit bes­ser durch­zu­set­zen las­sen”, erklärt IG Metall-Ver­hand­lungs­füh­rer Juan-Car­los Rio Antas. “Eine unauf­fäl­li­ge, aber sehr hilf­rei­che Ver­bes­se­rung für die Leihbeschäftigten.”

Mehr Rech­te für Leih­be­schäf­tig­te beim Arbeitszeitkonto
Dane­ben erreich­ten die DGB-Gewerk­schaf­ten Ver­bes­se­run­gen beim Arbeits­zeit­kon­to. Im iGZ-Tarif­ver­trag wur­de ein ver­bes­ser­tes Recht der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer auf Aus­zah­lung von Stun­den­gut­ha­ben durch­ge­setzt und die rechts­wid­ri­ge Rege­lung end­lich gestri­chen, die dem Unter­neh­men erlaub­te, über zwei Tage zu ver­fü­gen. Ein wich­ti­ger Erfolg ist auch : Jetzt ist im Tarif­ver­trag unmiss­ver­ständ­lich gere­gelt, dass die Über­brü­ckung ver­leih­frei­er Zei­ten durch Nut­zung des Arbeits­zeit­kon­tos nur mit Zustim­mung des Leih­be­schäf­tig­ten möglich.

So geht es weiter
Die neu­en Tarif­ver­trä­ge gel­ten für rund 98 Pro­zent der der­zeit rund 750.000 Leih­be­schäf­tig­ten. Am 13. Janu­ar wird die bun­des­wei­te Tarif­kom­mis­si­on der IG Metall über das Tarif­er­geb­nis abstim­men. Mit der Emp­feh­lung der Tarif­kom­mis­si­on wird am 14. Janu­ar auch der Vor­stand der IG Metall das Ergeb­nis bera­ten und über die Annah­me befin­den. So ähn­lich wer­den es auch die ande­ren DGB-Gewerk­schaf­ten in der DGB-Tarif­ge­mein­schaft machen. Die Erklä­rungs­frist für die Annah­me läuft bis zum 12. Febru­ar 2020. Danach wer­den die Ergeb­nis­se dann in Tarif­ver­trä­ge gegos­sen, damit die Mit­glie­der der Gewerk­schaf­ten einen unmit­tel­ba­ren Rechts­an­spruch auf die neu­en tarif­li­chen Leis­tun­gen haben.

Nach dem die Tarif­kom­mis­sio­nen das Ergeb­nis, wovon ich aus­ge­he, ange­nom­men haben, haben wir einen guten Tarif­po­li­ti­schen Schritt hin­be­kom­men. Der Bonus für Mit­glie­der folgt einer alten Arbeit­ge­ber­for­de­rung “Leis­tung muss sich loh­nen“. Das muss auch für Gewerk­schafts­mit­glie­der gel­ten. So geht die Stär­kung der Tarif­bin­dung und der Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge. Die­ser Punkt dürf­te auch bei der Poli­tik sehr gut ankom­men. Poli­tik will seit lan­gen Tarif­bin­dung stär­ken und för­dern, die DGB Gewerk­schaf­ten und die Arbeit­ge­ber haben es umge­setzt, freut sich Hel­mut Kreutz­mann 1. Bevoll­mäch­tig­ter der IG Metall Olsberg

Quel­le : Marei­ke Wie­se – IG Metall Olsberg

 

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