Peter Liese zu Glyphosat

Position des Europäischen Parlamentes kann Koalitionsstreit überwinden und europäische Lösung herbeiführen/​ Zeitlich begrenzte Zulassung mit strengen Auflagen vor allem bei der Behandlung kurz vor der Ernte

win­ter­berg-total­lo­kal :  HSK. Der hei­mi­sche CDU-Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te und gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cher der größ­ten Frak­ti­on im Euro­päi­schen Par­la­ment (EVP-Christ­de­mo­kra­ten), Peter Lie­se, appel­lier­te an die Bun­des­re­gie­rung und die ande­ren Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on, sich bei der Lösung des Streits um das Pflan­zen­schutz­mit­tel Gly­pho­sat an der Posi­ti­on  des Euro­päi­schen Par­la­men­tes zu orientieren.

Nach inten­si­ven Dis­kus­sio­nen hat­te das Par­la­ment im April einen Kom­pro­miss ange­nom­men, der mit brei­ter Mehr­heit unter­stützt wur­de. Gly­pho­sat soll nur für sie­ben Jah­re und nicht wie ursprüng­lich geplant 15 Jah­re zuge­las­sen wer­den. Die Kom­mis­si­on erhält das Recht, bei Vor­lie­gen neue­rer wis­sen­schaft­li­cher Erkennt­nis­se die Geneh­mi­gung frü­her zu ent­zie­hen. Vor allem aber sol­len euro­pa­weit sehr viel stren­ge­re Auf­la­gen als bis­her ein­ge­führt wer­den. „In Deutsch­land ist es seit eini­gen Jah­ren ver­bo­ten, Gly­pho­sat zur Sik­ka­ti­on ein­zu­set­zen. Hier wird kurz vor der Ern­te die Kul­tur­pflan­ze abge­tö­tet, um den Ern­te­zeit­punkt zu bestim­men oder das Ver­ar­bei­ten der Kul­tur­pflan­ze mit den Ern­te­ma­schi­nen zu erleichtern.

Wenn Gly­pho­sat kurz vor der Ern­te ein­ge­setzt wird, ist die Wahr­schein­lich­keit, dass im Fut­ter oder Lebens­mit­tel Rück­stän­de ent­hal­ten sind, sehr viel grö­ßer als wenn es zu einem ande­ren Zeit­punkt ein­ge­setzt wird. Die Posi­ti­on der SPD in Deutsch­land hal­te ich für unan­ge­mes­sen, da bei einer Nicht­ver­län­ge­rung der Geneh­mi­gung Gly­pho­sat am 30.6. aus dem Ver­kehr genom­men wer­den muss. In vie­len Berei­chen gibt es aber kei­ne Alter­na­ti­ve und wir kön­nen nicht ganz Euro­pa zum 30.6. auf Bio­an­bau umstel­len. Auf der ande­ren Sei­te ist Gly­pho­sat sicher nicht so unpro­ble­ma­tisch wie es man­che dar­stel­len. Man soll­te in Euro­pa viel vor­sich­ti­ger damit umge­hen als bis­her“, so Liese.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment ist in die­ser Fra­ge nicht als mit­ent­schei­den­der Gesetz­ge­ber tätig, da es sich um einen Durch­füh­rungs­akt einer bestehen­den Gesetz­ge­bung han­delt. Das Par­la­ment kann ledig­lich die Zulas­sung stop­pen, wenn die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on ihre recht­li­chen Befug­nis­se über­schrit­ten hat. Ob dies im vor­lie­gen­den Fall so ist, ist unter Juris­ten umstrit­ten. Trotz­dem könn­te die Posi­ti­on des Par­la­men­tes am Ende ange­nom­men wer­den, da die Fra­ge auch unter den Mit­glied­staa­ten umstrit­ten ist. Ohne die Zustim­mung Deutsch­lands ist aller Vor­aus­sicht nach kei­ne Mehr­heit in dem Exper­ten­aus­schuss, der über die Fra­ge berät, zu erzielen. 

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