Weiterentwicklung der Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen

Weiterentwicklung der Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen – Hilfreich auch für betroffene Sauerländerinnen und Sauerländer

win­ter­berg-total­lo­kal :   Die Bun­des­re­gie­rung hat am Mitt­woch in ihrer Kabi­nett­sit­zung die Reform des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (BGG) beschlos­sen. Die geplan­ten Neue­run­gen ori­en­tie­ren sich an der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on. Sie wer­den die gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be der rund zehn Mil­lio­nen Men­schen am gesell­schaft­li­chen Leben in Deutsch­land wei­ter voranbringen.

Der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dirk Wie­se erklärt hier­zu : „Ich freue mich, dass durch die Geset­zes­re­form end­lich klar­ge­stellt wird, dass Behin­de­run­gen nicht per se einer Per­son anhaf­ten, son­dern oft erst durch Bar­rie­ren in der Umwelt ent­ste­hen. Fol­ge­rich­tig zielt das neue BGG vor allem dar­auf ab, bau­li­che und kom­mu­ni­ka­ti­ve Bar­rie­ren inner­halb der Ein­rich­tun­gen, die dem Bund unter­ste­hen, zu besei­ti­gen. Dies gilt sowohl für die Beschäf­tig­ten als auch für die Besucher.“

Durch das neue BGG wird die Viel­falt der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­for­men gestärkt, die Men­schen mit Behin­de­run­gen nut­zen. „Eine gro­ße Errun­gen­schaft ist der Rechts­an­spruch auf ‚Leich­te Spra­che‘ und ver­ständ­li­che Infor­ma­ti­on, der ins­be­son­de­re Men­schen mit Lern­schwie­rig­kei­ten zugu­te­kommt“, betont Dirk Wiese.

Bar­rie­ren im bau­li­chen Bereich wer­den zukünf­tig nicht nur beim Neu­bau ver­mie­den, son­dern sol­len nun auch in Bestands­bau­ten ange­gan­gen wer­den. Dabei wird eine neu ein­zu­rich­ten­de Bun­des­fach­stel­le für Bar­rie­re­frei­heit die Ver­wal­tung, die Wirt­schaft und die Zivil­ge­sell­schaft bei Fra­gen zum Abbau von Bar­rie­ren bera­ten und unterstützen.

Wie­se hebt her­vor : „Das neue BGG erkennt die beson­de­re Situa­ti­on einer Benach­tei­li­gung aus meh­re­ren Grün­den, wie bei­spiels­wei­se Behin­de­rung und Geschlecht, an. Ins­be­son­de­re Frau­en mit Behin­de­run­gen, die lei­der oft mehr­fa­che Dis­kri­mi­nie­rung erfah­ren, pro­fi­tie­ren davon.“

Die Wirk­sam­keit des BGG soll durch eine neue, bei der Behin­der­ten­be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung ange­sie­del­ten, Schlich­tungs­stel­le erhöht wer­den. Sie soll es Men­schen mit Behin­de­run­gen ermög­li­chen, ihre Rech­te nie­der­schwel­lig und zunächst außer­ge­richt­lich ein­zu­for­dern. „Ich begrü­ße die Wei­ter­ent­wick­lung des BGG. Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on wird sich im Sin­ne der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on kon­struk­tiv am wei­te­ren par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren betei­li­gen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.

 

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