HINTERGRUNDINFORMATIONEN FLÜCHTLINGE

WINTERBERG ‑TOTALLOKAL : HOHE ZAHLEN SORGEN FÜR VIELE HERAUSFORDERUNGEN

win­ter­berg-total­lo­kal :  HSK. Rund 60 Mil­lio­nen Men­schen sind nach Anga­ben des UNHCR welt­weit auf der Flucht. Die­se Ent­wick­lung begann bereits 2014, hat­te zu die­sem Zeit­punkt jedoch die Län­der der euro­päi­schen Uni­on noch nicht in einem signi­fi­kan­ten Aus­maß erreicht.

Erst im Lau­fe des Jah­res 2015 stieg die Zahl der Flücht­lin­ge auch in Mit­tel­eu­ro­pa sehr deut­lich an und liegt nun um ein viel­fa­ches höher als in den Vor­jah­ren. Das hat zur Fol­ge, dass die bis­her ein­ge­spiel­ten Abläu­fe im Umgang mit Flücht­lin­gen nicht mehr grei­fen kön­nen. Wie auch ande­re Bun­des­län­der muss­te Nord­rhein-West­fa­len inner­halb kür­zes­ter Zeit auf die neue Situa­ti­on reagieren.

Da die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg für die Auf­nah­me, Unter­brin­gung und Zuwei­sung der Flücht­lin­ge in ganz NRW zustän­dig ist, wur­den die ent­schei­den­den Maß­nah­men von hier aus in die Wege gelei­tet. Das bis­her übli­che Netz­werk aus Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen und Zen­tra­len Unter­brin­gungs­ein­rich­tun­gen muss­te nicht nur mas­siv aus­ge­baut, son­dern auch um eine Viel­zahl von Not­un­ter­künf­ten (NU) erwei­tert werden.

Gab es 2013 in NRW ledig­lich zwei EAEs (Dort­mund und Bie­le­feld) und zwei ZUEs (Schöp­pin­gen und Hemer), sind es der­zeit (Stand 17.November 2015) lan­des­weit fünf EAEs und 23 ZUEs. Weil die Unter­brin­gungs­ka­pa­zi­tä­ten in die­sen Ein­rich­tun­gen jedoch nicht aus­reich­ten, muss­te die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg ein Netz von Not­un­ter­künf­ten ein­rich­ten. Das sind der­zeit 264 wei­te­re Einrichtungen.

Die­se Not­un­ter­künf­te die­nen in ers­ter Linie dazu, die Men­schen vor der Obdach­lo­sig­keit zu schüt­zen. „Wir sind dar­auf bedacht, dass die Men­schen dort so kurz wie mög­lich blei­ben“, sagt Dezer­nent Andre­as Rudolph. Wich­tig ist dabei, dass es ver­schie­de­ne Arten der Not­un­ter­künf­te gibt : Die des Lan­des und die der Kom­mu­nen. In denen des Lan­des sol­len die Men­schen nur zwi­schen ihrer Ankunft in NRW und der Regis­trie­rung blei­ben, bevor sie dann in eine ZUE umzie­hen oder direkt in die Kom­mu­nen zuge­wie­sen werden.

Not­un­ter­künf­te sind eine pro­vi­so­ri­sche Lösung. Die Haupt­auf­ga­be von Land, Bezirks­re­gie­run­gen und Kom­mu­nen ist dafür zu sor­gen, dass die Men­schen ver­sorgt sind und ein Obdach haben – und das ist in Nord­rhein- West­fa­len trotz der gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen gelun­gen, wie Regie­rungs­prä­si­den­tin Dia­na Ewert sagt : „Als Bür­ge­rin bin ich stolz dar­auf, dass das über Par­tei- und Per­so­nal­gren­zen hin­aus so gut funktioniert.“

Vom Regel­fall zur Ausnahmesituation

Wer als Flücht­ling nach Deutsch­land ein­reist und sich bei­spiels­wei­se erst in NRW bei einer Aus­län­der­be­hör­de oder der Poli­zei mel­det, wird von dort in eine Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung (EAE) ver­wie­sen. In die­ser wird die Regis­trie­rung vor­ge­nom­men, aber auch die ärzt­li­che Unter­su­chung. Zudem bekom­men die Flüch­ten­den dort die Beschei­ni­gung über die Mel­dung als Asyl­su­chen­der (BüMA) und einen Ter­min in einer Außen­stel­le des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF), wo sie ihren Asyl­an­trag stel­len können.

An die­ser Stel­le greift zudem der soge­nann­te König­stei­ner Schlüs­sel. Die­ser regelt die Ver­tei­lung der Flücht­lin­ge auf die 16 Bun­des­län­der. Auch inner­halb Nord­rhein-West­fa­lens gibt es einen eige­nen Ver­tei­lungs­schlüs­sel, auf­ge­teilt nach den Regie­rungs­be­zir­ken. Die meis­ten Flücht­lin­ge muss der Regie­rungs­be­zirk Düs­sel­dorf auf­neh­men (27,81 Pro­zent aller auf NRW ver­teil­ten Flücht­lin­ge). Danach fol­gen Köln (24,40 Pro­zent), Arns­berg (20,40 Pro­zent), Müns­ter (15,25 Pro­zent) und Det­mold (12,14 Prozent).

Wird ein Flüch­ten­der nach die­sem Schlüs­sel auf das Land NRW ver­teilt, zieht er zunächst in eine Zen­tra­le Unter­brin­gungs­ein­rich­tung (ZUE) und von dort nach aller­spä­tes­tens drei Mona­ten in eine Kom­mu­ne. Dort wird den Men­schen dann auch mit­ge­teilt, wie das BAMF end­gül­tig über den Asyl­an­trag ent­schie­den hat.

Die­ses Regel­sys­tem funk­tio­nier­te über Jah­re hin­weg sehr gut. Aller­dings war die Zahl der nach Deutsch­land geflo­he­nen Men­schen im Ver­gleich mit den heu­ti­gen Zah­len auch gering [2013 : 22.354 Zuwei­sun­gen in die Kom­mu­nen ; 2015 (Stand Ende Okto­ber): 116.000 Zuwei­sun­gen in die Kom­mu­nen]. Mit Zunah­me der Men­schen, die in Deutsch­land einen Asyl­an­trag stel­len wol­len, wur­de ein neu­es Sys­tem notwendig.

So geschieht die Regis­trie­rung nicht mehr nur allei­ne in den EAEs, son­dern auch in spe­zi­el­len Regis­trie­rungs­zen­tren in Her­ford, am Flug­ha­fen Müns­ter-Osna­brück und in Berg­heim-Nie­der­au­ßem. „Dadurch sind wir in der Lage, bis zu 2500 Men­schen pro Tag zu regis­trie­ren“, so Dezer­nent Andre­as Rudolph. Die hohe Zahl der Regis­trie­run­gen hat auch zur Fol­ge, dass die Zuwei­sung in die Kom­mu­nen deut­lich schnel­ler funk­tio­niert. Ziel der Bezirks­re­gie­rung ist, dass die Flücht­lin­ge maxi­mal drei Wochen nach ihrer Ankunft in eine Kom­mu­ne zuge­wie­sen werden.

Auch die Rei­se­we­ge der Flücht­lin­ge nach NRW haben sich stark ver­än­dert. Wäh­rend Flücht­lin­ge vor zwei Jah­ren fast aus­schließ­lich von sich aus in die EAEs kamen oder von den Aus­län­der­be­hör­den im Land dort­hin geschickt wur­den, wer­den seit die­sem Jahr die Flücht­lin­ge auch direkt von der deutsch-öster­rei­chi­schen Grenz­re­gi­on nach NRW gebracht.

Die Ursa­che dafür liegt in der soge­nann­ten Bal­kan-Rou­te, über die eine Viel­zahl der Men­schen nach Deutsch­land ein­reist. Um die Behör­den in Bay­ern zu ent­las­ten und eine gerech­te Ver­tei­lung zu ermög­li­chen, wird die Regis­trie­rungs­ar­beit auf die ver­schie­de­nen Bun­des­län­der ver­teilt. Auch die­se Situa­ti­on hat die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor eine Her­aus­for­de­rung gestellt, doch auch die­se konn­te schnell gelöst werden.

Zurück zu einer Normalsituation

Fes­te Plät­ze in 2016 zu schaf­fen und nicht mehr auf eine der­art hohe Zahl von Not­un­ter­künf­ten zurück­grei­fen zu müs­sen, das ist das Ziel der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg – auch mit dem Zweck, die Kom­mu­nen zu ent­las­ten : „Wir wol­len die Zahl der 264 Not­un­ter­künf­te ver­rin­gern und dabei ins­be­son­de­re weg von den dabei genutz­ten Turn­hal­len“, sagt Abtei­lungs­lei­ter Tho­mas Som­mer. Der­zeit hat die Bezirks­re­gie­rung im Wege der Amts­hil­fe ins­ge­samt 69 kom­mu­na­le Turn­hal­len zur Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen akquiriert.

 „Grö­ße­re Ein­rich­tun­gen erleich­tern auch die Betreu­ung“, so Haupt­de­zer­nen­tin Niko­la Rade­ma­cher und ergänzt : „Wir suchen dabei Lie­gen­schaf­ten, die schnell akti­vier­bar sind.“ Kon­kre­te Aus­sa­gen, wel­che Ein­rich­tun­gen für eine Ver­ste­ti­gung der Unter­brin­gung in Betracht kom­men, kön­nen jedoch zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch nicht getrof­fen werden.

Klar ist für Regie­rungs­prä­si­den­tin Dia­na Ewert jedoch, dass die Ein­rich­tun­gen nicht zu groß wer­den dür­fen : „Eine wür­de­vol­le Unter­brin­gung der Men­schen ist uns sehr wich­tig. Unter­künf­te mit meh­re­ren Tau­send Men­schen wird es bei uns nicht geben.“

Quel­le : Ben­ja­min Hahn – Bezirks­re­gie­rung Arnsberg

Bericht von : win​ter​berg​-total​lo​kal​.de  – Ihr Nach­rich­ten­ma­ga­zin aus Winterberg 

  

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