Die Verbraucherzentrale NRW informiert: Start der Festivalsaison

Die Verbraucherzentrale NRW informiert: Start der Festivalsaison – Ticketkauf, Ticketübertragung und Rechte bei Absagen

Die Fes­ti­valsai­son steht vor der Tür: Rock am Ring, Souths­ide, Wacken oder Paroo­ka­ville sind nur eini­ge Bei­spie­le für gro­ße Musik­fes­ti­vals im Som­mer 2024. Die meis­ten Fes­ti­val­fans haben sich ihre Tickets längst gesi­chert, denn die musi­ka­li­schen Groß­ereig­nis­se erfreu­en sich gro­ßer Beliebt­heit und sind oft inner­halb kür­zes­ter Zeit aus­ver­kauft. Da kann es schon mal vor­kom­men, dass man auf dem Ticketz­weit­markt noch auf eine der begehr­ten Fes­ti­val­kar­ten hofft. Oder umge­kehrt: Man liegt mit einer Som­mer­grip­pe im Bett und kann das Fes­ti­val nicht besu­chen. Wie kann ich dann mein Ticket wei­ter­ge­ben, damit es nicht ver­fällt? Und was ist, wenn der Ver­an­stal­ter wegen schlech­ten Wet­ters absagt? Ant­wor­ten auf die­se Fra­gen hat Iwo­na Huse­mann, Juris­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW, in einem Tipp zusammengefasst.

  • Ticket­kauf auf dem Zweit­markt: Was ist zu beach­ten? Tickets soll­ten mög­lichst direkt beim Ver­an­stal­ter oder über eine auto­ri­sier­te Platt­form gekauft wer­den. Da Kar­ten oft sehr beliebt sind, schla­gen die Verkäufer:innen nicht sel­ten noch etwas auf den ursprüng­li­chen Kauf­preis auf. Auf Platt­for­men wie Fan­Sa­le von Even­tim sind Auf­schlä­ge von bis zu 25 Pro­zent mög­lich, bei Dritt­an­bie­tern kann es deut­lich mehr sein. Rech­net man die Ver­kaufs­ge­bühr des Platt­form­be­trei­bers und die Ver­sand­kos­ten hin­zu, kön­nen Tickets schnell das Dop­pel­te des ursprüng­li­chen Kauf­prei­ses kos­ten. Um mehr Trans­pa­renz zu schaf­fen, müs­sen Zweit­markt-Ticket­platt­for­men ab 2022 den ursprüng­li­chen Ticket­preis ange­ben. Ob sich der Auf­preis lohnt, muss jeder für sich ent­schei­den. Vor­sicht ist bei nicht auto­ri­sier­ten Platt­for­men oder nicht ver­mit­tel­ten Käu­fen von Pri­vat­per­so­nen gebo­ten. Hier gibt es kei­ne Garan­tie, dass die Tickets tat­säch­lich ankom­men oder über­haupt exis­tie­ren. Gera­de bei belieb­ten Ver­an­stal­tun­gen nut­zen Betrüger:innen ger­ne das hohe Inter­es­se der Fans aus, um mit Tickets abzuzocken.
  • Ich kann nicht zum Fes­ti­val: Wie funk­tio­niert die Über­tra­gung? Die Grün­de, ein Fes­ti­val nicht besu­chen zu kön­nen, sind viel­fäl­tig: Krank­heit, spon­ta­ne fami­liä­re oder beruf­li­che Ver­pflich­tun­gen. Da die Tickets nicht sel­ten drei­stel­li­ge Beträ­ge gekos­tet haben, wol­len die wenigs­ten sie ein­fach ver­fal­len las­sen. Doch nicht jedes Ticket lässt sich ein­fach wei­ter­ge­ben oder ver­kau­fen. Denn vie­le (Festival-)Karten sind mitt­ler­wei­le per­so­na­li­siert. Hier hilft ein Blick in die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) der Ticket­platt­form oder des Ver­an­stal­ters. Die­se Pro­ble­ma­tik betrifft vor allem E‑Tickets, da die­se teil­wei­se an den Account des Ticket­in­ha­bers gebun­den sind. Die Wei­ter­ga­be wird hier dadurch ver­hin­dert, dass der QR-Code dyna­misch ist und sich regel­mä­ßig ändert. Zwar wol­len die Ticket­an­bie­ter damit den Schwarz­markt ver­hin­dern, aus Sicht des Ver­brau­cher­schut­zes wird die Wei­ter­ga­be von Tickets dadurch aber unnö­tig erschwert.
  • Der Ver­an­stal­ter sagt ab: Wel­che Rech­te habe ich? Muss der Ver­an­stal­ter das Fes­ti­val ver­kür­zen oder ganz absa­gen, z.B. wegen dro­hen­der Unwet­ter im Ver­an­stal­tungs­ge­biet, besteht in der Regel ein Anspruch auf teil­wei­se oder voll­stän­di­ge Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses. In man­chen Fäl­len wird auch ein Ersatz­ter­min ange­bo­ten, für den das Ticket sei­ne Gül­tig­keit behält. Sol­che Rege­lun­gen sind eben­falls in den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen zu fin­den. Tritt ein sol­cher Fall ein, soll­te zunächst der Ver­an­stal­ter bzw. die Platt­form kon­tak­tiert wer­den, um Ansprü­che gel­tend zu machen. Stellt sich der Anbie­ter quer, kön­nen auch die Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW mit einer Rechts­aus­kunft weiterhelfen.

Wei­ter­füh­ren­de Infos:

 

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Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – Pressestelle

Foto­credits: © VZ NRW/​adpic

 

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