Ablenkung auf dem Fahrrad

Ablenkung auf dem Fahrrad – Blindflug auf zwei Rädern
  • Han­dy­nut­zung erhöht Unfallrisiko
  • Län­ge­re Reak­ti­ons- und Bremszeiten
  • Unfall­for­scher: Mit dem Kopf bei der Sache sein – gera­de im Stadtverkehr
Ohne Han­dy geht kaum noch etwas. Nicht nur im Auto grei­fen immer mehr Men­schen wäh­rend der Fahrt zum Smart­phone, auch beim Rad­fah­ren ist es fast immer parat: zum Tele­fo­nie­ren, zum Musik­hö­ren, zum Lesen oder Schrei­ben von Text­nach­rich­ten oder zum Navi­gie­ren. Die DEKRA Unfall­for­scher war­nen: Wer sich im Sat­tel ablen­ken lässt, geht ein erhöh­tes Unfall­ri­si­ko ein.
„Wir haben immer mehr Rad­fah­ren­de, mehr Ver­kehr auf Stra­ßen und Wegen und ein höhe­res Tem­po­le­vel durch Elek­tro­an­trieb – und lei­der auch stei­gen­de Unfall­zah­len“, sagt Luis Anco­na, Unfall­for­scher bei DEKRA. „Für Rad­fah­ren­de kommt es dar­auf an, wäh­rend der Fahrt bei der Sache zu sein und sich nicht ablen­ken zu lassen.“
Wahr­neh­mung eingeschränkt
 
„Wir wis­sen, dass die Nut­zung des Smart­phones beim Rad­fah­ren mit vie­len Risi­ken ver­bun­den ist“, erklärt Anco­na. „Ins­be­son­de­re die visu­el­le Wahr­neh­mung des Ver­kehrs ist durch die Blick­zu­wen­dung zum Smart­phone stark ein­ge­schränkt. Auch akus­ti­sche Signa­le wer­den schlech­ter wahr­ge­nom­men, die Reak­ti­ons- und Brems­zei­ten ver­län­gern sich und es wird deut­lich schwie­ri­ger, die eige­ne Fahr­spur ein­zu­hal­ten. Vor allem auf engen Rad­we­gen kann es zu Kon­flik­ten und Unfäl­len mit ent­ge­gen­kom­men­den Radeln­den kommen.“
Die Nut­zung von Smart­phones im Ver­kehr nimmt in letz­ter Zeit wei­ter zu. Etwa 10 bis 17 Pro­zent der Rad­fah­ren­den, so ein For­schungs­pro­jekt der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen aus dem Jahr 2022, nutzt das Mobil­te­le­fon min­des­tens ein­mal wäh­rend einer Fahrt, jün­ge­re, männ­li­che Rad­fah­rer beson­ders oft.
Beim Auto­fah­ren füh­ren sol­che Ablen­kun­gen zu einem um 50 Pro­zent erhöh­ten Unfall­ri­si­ko, so eine Stu­die der Alli­anz. „Die­se Ergeb­nis­se las­sen sich zwar nicht eins zu eins aufs Rad­fah­ren über­tra­gen, doch es gibt Hin­wei­se, dass das Unfall­ri­si­ko auch hier signi­fi­kant steigt“, sagt der Unfallexperte.
„Alles, was die Auf­merk­sam­keit vom Ver­kehrs­ge­sche­hen weg­führt, treibt das Unfall­ri­si­ko in die Höhe”, betont Anco­na. „Wer bei 25 km/​h nur zwei Sekun­den lang aufs Han­dy schaut, ist in die­ser Zeit schon 14 Meter im Blind­flug unter­wegs. Wenn zum Bei­spiel über­ra­schend ein Fuß­gän­ger in den Fahrt­weg tritt, bleibt kei­ne Zeit mehr für eine Reak­ti­on, ein Unfall ist vorprogrammiert.“
Auch die amt­li­che Sta­tis­tik hat das Pro­blem erkannt und erfasst bei Unfäl­len mit Ver­letz­ten seit 2021 nun auch die Kate­go­rie Ablen­kung. Aus dem Stand zählt die­se Kate­go­rie bei Unfäl­len zu den Top Ten in Sachen Fehl­ver­hal­ten und zeigt von 2021 zu 2022 einen star­ken Aufwärtstrend.
Stark gehan­di­capt sind dabei Radeln­de, die uner­laub­ter­wei­se mit dem Han­dy in der Hand tele­fo­nie­ren. „Mit nur einer Hand am Len­ker wird das Aus­wei­chen oder eine Not­brem­sung viel schwie­ri­ger. Des­halb gehö­ren immer bei­de Hän­de an den Len­ker. Aus­nah­men soll­ten nur das Anzei­gen der Fahr­rich­tung beim Abbie­gen oder Spur­wech­seln per Arm- oder Hand­zei­chen sein“, meint Ancona.
Rad­fah­ren mit Kopf­hö­rer kann gefähr­lich werden
 
Der Unfall­for­scher warnt Rad­fah­ren­de auch davor, sich wäh­rend der Fahrt per Kopf­hö­rer oder Head­set auf bei­den Ohren mit ihren Lieb­lings­hits zu beschal­len. „Das ist aus mei­ner Sicht sehr ris­kant“, so der Unfall­for­scher von DEKRA.
„Leicht gehen dabei wich­ti­ge akus­ti­sche Infor­ma­tio­nen ver­lo­ren, die im Ver­kehrs­ge­sche­hen, ins­be­son­de­re in der Stadt unver­zicht­bar sind, etwa das Geräusch eines her­an­fah­ren­den Autos.“ Auch hier gilt: vol­le Kon­zen­tra­ti­on aufs Fah­ren. Laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung darf das Gehör durch Kopf­hö­rer oder Head­set nicht beein­träch­tigt werden.
Für die Nut­zung elek­tro­ni­scher Gerä­te gel­ten beim Rad­fah­ren ähn­li­che Regeln wie im Auto. Auch beim Rad­fah­ren ist es unter­sagt, ein elek­tro­ni­sches Gerät in der Hand zu hal­ten oder zu bedie­nen, sei es zum Musik­hö­ren, Tele­fo­nie­ren, Lesen, Tex­ten oder Navi­gie­ren. Wer das Smart­phone in die Hand neh­men will, muss anhal­ten. Bei Ver­stö­ßen droht Radeln­den ein Bußgeld.
Tele­fo­nie­ren nur mit Hal­te­rung erlaubt
 
Die Nut­zung eines Han­dys ist beim Rad­fah­ren nur dann erlaubt, wenn man es nicht in die Hand neh­men muss, es zum Bei­spiel in einer Hal­te­rung befes­tigt ist und der Rad­fah­ren­de für eine Bedie­nung den Blick „nur kurz“ vom Ver­kehrs­ge­sche­hen abwen­den muss. Aber auch das Tele­fo­nie­ren mit Head­set ist aus Sicht der Unfall­for­scher nicht risi­ko­los. Anco­na: „Ein Gespräch kann stark ablen­ken und die Auf­merk­sam­keit bin­den. In kri­ti­schen Situa­tio­nen kann schon das zu viel sein.“
Tipps für siche­res Radeln
  • Kon­zen­trie­ren Sie sich aufs Ver­kehrs­ge­sche­hen und ver­zich­ten Sie auf Neben­tä­tig­kei­ten wie Tele­fo­nie­ren, Musik­hö­ren, Tex­ten, oder Navigieren.
  • Wer das Mobil­te­le­fon in die Hand neh­men will, muss anhalten.
  • Siche­res Fah­ren heißt: Bei­de Hän­de an den Len­ker, sonst wird das Fah­ren, Aus­wei­chen oder Brem­sen viel schwieriger.
  • Selbst mit fest instal­lier­tem Smart­phone am Len­ker darf die Blick­zu­wen­dung immer „nur kurz“ sein.
  • Das Gehör darf durch Kopf­hö­rer oder Head­set nicht beein­träch­tigt wer­den. Leicht wer­den wich­ti­ge Signa­le oder Geräu­sche übertönt.
  • Auch Tele­fo­nie­ren mit Kopf­hö­rer oder Head­set kann stark vom Ver­kehrs­ge­sche­hen ablen­ken. Zum Tele­fo­nie­ren bes­ser anhal­ten, ganz beson­ders für inten­si­ve oder län­ge­re Gespräche.
  • Zum Rad­fah­ren den Kopf schüt­zen und Helm aufsetzen.
Über DEKRA
DEKRA wur­de 1925 ursprüng­lich mit dem Ziel gegrün­det, die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr durch Fahr­zeug­prü­fun­gen zu gewähr­leis­ten. Mit einem weit­aus brei­te­ren Tätig­keits­spek­trum ist DEKRA heu­te die welt­weit größ­te unab­hän­gi­ge nicht bör­sen­no­tier­te Sach­ver­stän­di­gen­or­ga­ni­sa­ti­on im Bereich Prü­fung, Inspek­ti­on und Zer­ti­fi­zie­rung. Als glo­ba­ler Anbie­ter umfas­sen­der Dienst­leis­tun­gen und Lösun­gen hel­fen wir unse­ren Kun­den, ihre Ergeb­nis­se in den Berei­chen Sicher­heit und Nach­hal­tig­keit zu ver­bes­sern. Im Jahr 2023 hat DEKRA einen Umsatz von 4,1 Mil­li­ar­den Euro erzielt. Rund 49.000 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind in rund 60 Län­dern auf fünf Kon­ti­nen­ten mit qua­li­fi­zier­ten und unab­hän­gi­gen Exper­ten­dienst­leis­tun­gen im Ein­satz. DEKRA gehört mit dem Pla­ti­num-Rating von Eco­Va­dis zu den Top-1-Pro­zent der nach­hal­ti­gen Unter­neh­men im Ranking.
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Bild: Auch beim Fahr­rad­fah­ren soll­te die vol­le Auf­merk­sam­keit dem Ver­kehr gelten.
Quel­le: DEKRA e. V. Stuttgart
Foto­credits: DEKRA e. V. Stuttgart