Regierungskommission fehlt Kompetenz für die ambulante Versorgung – Es werden Politikempfehlungen abgegeben, ohne das Versorgungswissen aus Kliniken

Der Regierungskommission fehlt die Kompetenz für die ambulante Versorgung

Zu der 10. Emp­feh­lung der Regie­rungs­kom­mis­si­on für eine moder­ne und bedarfs­ge­rech­te Kran­ken­haus­ver­sor­gung erklärt Bun­des­ärz­te­kam­mer-Prä­si­dent Dr. Klaus Reinhardt:

“Es wird mehr und mehr zu einem Pro­blem, dass die aus Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­lern besetz­te Regie­rungs­kom­mis­si­on Poli­tik­emp­feh­lun­gen abgibt, ohne über das not­wen­di­ge Ver­sor­gungs­wis­sen aus Kli­nik und Pra­xis zu ver­fü­gen. Ekla­tant deut­lich wird dies in ihrer aktu­el­len Stel­lung­nah­me zur sek­toren­über­grei­fen­den Versorgung.

Die Kom­mis­si­on wärmt mit ihren Äuße­run­gen über die angeb­li­che ‘dop­pel­te Fach­arzt­schie­ne’ eine Debat­te der Ver­gan­gen­heit auf und stellt leicht­fer­tig die ambu­lan­te fach­ärzt­li­che Ver­sor­gung in Deutsch­land in Fra­ge. Wor­in die behaup­te­te Inef­fi­zi­enz die­ser Ver­sor­gung lie­gen soll, lässt die Emp­feh­lung völ­lig im Dun­keln. Die Kom­mis­si­on ver­kennt, dass es schon heu­te zahl­rei­che For­men der Zusam­men­ar­beit zwi­schen nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­ten und Kran­ken­häu­sern gibt.

Wirk­lich neue Vor­schlä­ge, wie die­se Zusam­men­ar­beit erleich­tert und gestärkt wer­den kann, sucht man in dem Papier vergeblich.

Das deut­sche Gesund­heits­we­sen braucht kei­ne Ver­un­si­che­rung der nie­der­ge­las­se­nen Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärz­te, son­dern Maß­nah­men zur Stär­kung der fach- und der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung sowie der heu­te schon exis­tie­ren­den sek­to­ren­ver­bin­den­den Organisationsstrukturen.

Die soge­nann­ten ‘Level-Ii-Kli­ni­ken’ wer­den die zen­tra­le Rol­le für die Ver­sor­gung, die die Kom­mis­si­on ihnen zudenkt, nicht über­neh­men kön­nen. Ein­rich­tun­gen unter pfle­ge­ri­scher Lei­tung ohne Not­fall­am­bu­lanz, in denen nachts kein Arzt anwe­send ist, sind im Grun­de kei­ne Kran­ken­häu­ser und kön­nen die sta­tio­nä­re Grund­ver­sor­gung nicht sicherstellen.

Es ist bedau­er­lich, dass die Kom­mis­si­on auch mit die­ser Emp­feh­lung bei ihrer Linie bleibt, den Dia­log mit den­je­ni­gen zu ver­mei­den, die für die Ver­sor­gung im ambu­lan­ten wie sta­tio­nä­ren Bereich ste­hen. Das führt zu Emp­feh­lun­gen, die an der Ver­sor­gungs­rea­li­tät total vorbeigehen.

Die Abschaf­fung der wirt­schaft­lich selbst­stän­di­gen fach­ärzt­li­chen Tätig­keit wür­de einen mas­si­ven Para­dig­men­wech­sel weg von einem indi­vi­dua­li­sier­ten Arzt-Pati­en­ten-Ver­hält­nis hin zu staat­lich orga­ni­sier­ten Struk­tu­ren bedeu­ten. Im Span­nungs­feld sol­cher poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen wird die Bereit­schaft jun­ger Ärz­tin­nen und Ärz­te, in die wirt­schaft­lich unab­hän­gi­ge Selbst­stän­dig­keit zu gehen, sicher nicht gefördert.

Ins­ge­samt erge­ben die bis­he­ri­gen Stel­lung­nah­men der Regie­rungs­kom­mis­si­on lei­der kein stim­mi­ges Gesamtbild.”

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Quel­le: Bun­des­ärz­te­kam­mer, Dezer­nat Poli­tik und Kommunikation
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